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Freispruch für Thor Steinar

BRANDENBURG/HAVEL. Das bran­den­bur­gis­che Ober­lan­des­gericht hat das Ver­bot des
umstrit­te­nen Thor-Steinar-Logos aufge­hoben. “Das Marken­l­o­go ist nicht
ver­wech­sel­bar mit einem ver­fas­sungs­feindlichen Sym­bol”, sagte
Gerichtssprecherin Ramona Pisal am Dien­stag. For­t­an darf das Runen­l­o­go der
Thor-Steinar-Klei­dung wieder getra­gen wer­den. Alle dies­bezüglichen noch
nicht abgeschlosse­nen Strafver­fahren seien hin­fäl­lig, so die
Gerichtssprecherin. Die Entschei­dung des Gerichts ist vor allem eine herbe
Nieder­lage für die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin, die das Logo-Verbot
betrieben hat. Die Klei­der­marke ist unter jun­gen Recht­sradikalen sehr
beliebt.

Allein in diesem Jahr sind nach Angaben des Pots­damer Innen­min­is­teri­ums 257
Strafver­fahren wegen des Logos ein­geleit­et wor­den. Die Polizei durchsuchte
ein­schlägig bekan­nte Bek­lei­dungslä­den der recht­en Szene, es gab
Straf­be­fehle. Das Innen­min­is­teri­um muss nun die Thor-Steinar-Delik­te wieder
aus der Sta­tis­tik der recht­sex­trem­istis­chen Krim­i­nal­ität stre­ichen. Dadurch
sinken die in diesem Jahr bere­its erfassten recht­en Straftat­en von 893 auf
636. Rolf Grünebaum von der Gen­er­al­staat­san­waltschaft teilte mit, dass um
die 200 Ver­fahren nun eingestellt wer­den müssen. Ergan­gene Strafbefehle
blieben aber rechtsgültig.

Die Neu­rup­pin­er Staat­san­wälte hat­ten in ein­er aufwändi­gen Beweisführung
fest­gestellt, dass das Logo aus ein­er ger­man­is­chen Wolf­san­gel und einer
Tyr-Rune beste­he und diese Sym­bole während der NS-Zeit als Zeichen einer
SA-Reichs­führerschule und ein­er SS-Divi­sion gebraucht wor­den seien. Da nach
Ansicht der Staat­san­waltschaft das Logo ver­fas­sungs­feindlichen Nazi-Symbolen
zum Ver­wech­seln ähn­lich sieht, wur­den Träger des Logos seit Jahre­sende 2004
strafrechtlich ver­fol­gt. Schließlich schwenk­te auch die
Gen­er­al­staat­san­waltschaft, die die Neu­rup­pin­er Recht­sauf­fas­sung zunächst
nicht geteilt hat­te, darauf ein. Die Fir­ma Medi­a­tex aus Zeesen, die die
Klei­dung pro­duzieren lässt, hat­te daraufhin das Logo verändert.

Medi­a­tex-Anwalt Markus Rosch­er sieht sich nun bestätigt. “Das Vorge­hen der
Staat­san­waltschaft war unver­hält­nis­mäßig”, sagte Rosch­er. Er prüft nun eine
Schadenser­satzk­lage auf Grund­lage des brandenburgischen
Staat­shaf­tungs­ge­set­zes. Der ent­standene Schaden liege “im höheren
sechsstel­li­gen Bereich”.

Die Entschei­dung der bran­den­bur­gis­chen Richter berührt auch andere
Bun­deslän­der. Auch der Berlin­er Gen­er­al­staat­san­walt hielt das Tra­gen des
Logos bish­er für strafbar.

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