BRANDENBURG/HAVEL. Das brandenburgische Oberlandesgericht hat das Verbot des
umstrittenen Thor-Steinar-Logos aufgehoben. “Das Markenlogo ist nicht
verwechselbar mit einem verfassungsfeindlichen Symbol”, sagte
Gerichtssprecherin Ramona Pisal am Dienstag. Fortan darf das Runenlogo der
Thor-Steinar-Kleidung wieder getragen werden. Alle diesbezüglichen noch
nicht abgeschlossenen Strafverfahren seien hinfällig, so die
Gerichtssprecherin. Die Entscheidung des Gerichts ist vor allem eine herbe
Niederlage für die Staatsanwaltschaft Neuruppin, die das Logo-Verbot
betrieben hat. Die Kleidermarke ist unter jungen Rechtsradikalen sehr
beliebt.
Allein in diesem Jahr sind nach Angaben des Potsdamer Innenministeriums 257
Strafverfahren wegen des Logos eingeleitet worden. Die Polizei durchsuchte
einschlägig bekannte Bekleidungsläden der rechten Szene, es gab
Strafbefehle. Das Innenministerium muss nun die Thor-Steinar-Delikte wieder
aus der Statistik der rechtsextremistischen Kriminalität streichen. Dadurch
sinken die in diesem Jahr bereits erfassten rechten Straftaten von 893 auf
636. Rolf Grünebaum von der Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, dass um
die 200 Verfahren nun eingestellt werden müssen. Ergangene Strafbefehle
blieben aber rechtsgültig.
Die Neuruppiner Staatsanwälte hatten in einer aufwändigen Beweisführung
festgestellt, dass das Logo aus einer germanischen Wolfsangel und einer
Tyr-Rune bestehe und diese Symbole während der NS-Zeit als Zeichen einer
SA-Reichsführerschule und einer SS-Division gebraucht worden seien. Da nach
Ansicht der Staatsanwaltschaft das Logo verfassungsfeindlichen Nazi-Symbolen
zum Verwechseln ähnlich sieht, wurden Träger des Logos seit Jahresende 2004
strafrechtlich verfolgt. Schließlich schwenkte auch die
Generalstaatsanwaltschaft, die die Neuruppiner Rechtsauffassung zunächst
nicht geteilt hatte, darauf ein. Die Firma Mediatex aus Zeesen, die die
Kleidung produzieren lässt, hatte daraufhin das Logo verändert.
Mediatex-Anwalt Markus Roscher sieht sich nun bestätigt. “Das Vorgehen der
Staatsanwaltschaft war unverhältnismäßig”, sagte Roscher. Er prüft nun eine
Schadensersatzklage auf Grundlage des brandenburgischen
Staatshaftungsgesetzes. Der entstandene Schaden liege “im höheren
sechsstelligen Bereich”.
Die Entscheidung der brandenburgischen Richter berührt auch andere
Bundesländer. Auch der Berliner Generalstaatsanwalt hielt das Tragen des
Logos bisher für strafbar.