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Freispruch nach Verleumdungsklage

Mit einem Freis­pruch endete heute ein Ver­fahren wegen Ver­leum­dung gegen einen 20 Jähri­gen aus Rathenow, dem vorge­wor­fen wurde ange­blich unwahre Tat­sachen über den Wach­leit­er der örtlichen Polizei­wache ver­bre­it­et zu haben.

Konkret ging es in dem Fall um eine Begeben­heit in einem anderen Ermit­tlungsver­fahren gegen 20 jähri­gen im Dezem­ber 2005. Nach dem er Fre­un­den bei einem Über­fall von Recht­sex­trem­is­ten beige­s­tanden hat­te, wurde er von Beamten der vorge­blich gegen “Rechts” ini­ti­ierten Soko Mega/Tomeg zur Wache gefahren um erken­nungs­di­en­stlich behan­delt und zur Sache befragt zu werden.

Nach dem der 20 Jährige seine Aus­sage ver­weigert hat­te, wurde er noch zum Wach­leit­er zitiert. Dieser dro­hte ihm damit in ein­er dun­klen Stunde aufzu­lauern und ihm die Fin­ger zu brechen, weil er langsam “die Nase von ihm voll habe”.

Die Rote Hil­fe in Bran­den­burg erfuhr von dem Vor­fall und veröf­fentlichte die Begeben­heit umge­hend in ein­er Pressemit­teilung, was dem Wach­leit­er offen­bar unan­genehm war. Er ver­suchte jeden­falls durch Erstat­tung ein­er Anzeige wegen Ver­leum­dung auf der Inter­net­seite http://www.rote-hilfe-brandenburg.de.vu die Schilderun­gen des 20 Jähri­gen zu diskreditieren.

Auch die Staat­san­waltschaft spielte dabei mit, ermit­telte und erhob Anklage. 

Heute fand nun die öffentliche Ver­hand­lung vor dem Amts­gericht Rathenow statt. Hier kon­nte dem 20 Jähri­gen jedoch nicht nachgewiesen wer­den, dass er als Ver­fass­er der Pressemit­teilung in Frage kommt. Er wurde somit freigesprochen. 

Die Rote Hil­fe e.V. ver­mit­telte zuvor einen Rechtsbeistand.

Sol­i­dar­ität ist eine Waffe

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