Mit einem Freispruch endete heute ein Verfahren wegen Verleumdung gegen einen 20 Jährigen aus Rathenow, dem vorgeworfen wurde angeblich unwahre Tatsachen über den Wachleiter der örtlichen Polizeiwache verbreitet zu haben.
Konkret ging es in dem Fall um eine Begebenheit in einem anderen Ermittlungsverfahren gegen 20 jährigen im Dezember 2005. Nach dem er Freunden bei einem Überfall von Rechtsextremisten beigestanden hatte, wurde er von Beamten der vorgeblich gegen “Rechts” initiierten Soko Mega/Tomeg zur Wache gefahren um erkennungsdienstlich behandelt und zur Sache befragt zu werden.
Nach dem der 20 Jährige seine Aussage verweigert hatte, wurde er noch zum Wachleiter zitiert. Dieser drohte ihm damit in einer dunklen Stunde aufzulauern und ihm die Finger zu brechen, weil er langsam “die Nase von ihm voll habe”.
Die Rote Hilfe in Brandenburg erfuhr von dem Vorfall und veröffentlichte die Begebenheit umgehend in einer Pressemitteilung, was dem Wachleiter offenbar unangenehm war. Er versuchte jedenfalls durch Erstattung einer Anzeige wegen Verleumdung auf der Internetseite http://www.rote-hilfe-brandenburg.de.vu die Schilderungen des 20 Jährigen zu diskreditieren.
Auch die Staatsanwaltschaft spielte dabei mit, ermittelte und erhob Anklage.
Heute fand nun die öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Rathenow statt. Hier konnte dem 20 Jährigen jedoch nicht nachgewiesen werden, dass er als Verfasser der Pressemitteilung in Frage kommt. Er wurde somit freigesprochen.
Die Rote Hilfe e.V. vermittelte zuvor einen Rechtsbeistand.
Solidarität ist eine Waffe