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Fünf Jahre Gefängnis für rechten Schläger aus Perleberg

NEURUPPIN Als „rechtlich strenge Bestra­fung“ wertete Richter Gert Weg­n­er das gestern gegen Dani­lo L. ver­hängte Urteil. Der 26-Jährige aus Per­leberg wurde gestern wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung vom Landgericht Neu­rup­pin zu vier Jahren Haft verurteilt. L. hat­te in der Nacht zum 2.August 2003 auf dem Dorffest in Quitzö­bel (Prig­nitz) einem Mann mehrere Springer­stiefel-Tritte ins Gesicht ver­set­zt. In die gestern ver­hängte Gesamt­strafe von fünf Jahren floss ein Urteil des Amts­gerichts Gera ein. Dort war L. im Okto­ber 2003 zu zwei Jahren Haft verurteilt wor­den, weil er aus ein­er recht­sradikalen Gruppe her­aus einen Asyl­be­wer­ber ange­grif­f­en hatte. 

Mit dem Gesam­turteil blieb das Gericht unter den Forderun­gen der Staat­san­waltschaft, aber über dem Antrag der Vertei­di­gung. Im Plä­doy­er hat­te die Staat­san­waltschaft den Vor­wurf des ver­sucht­en Mordes fall­en gelassen. 

Die Tat von Quitzö­bel ist laut Weg­n­er in der recht­sradikalen Gesin­nung des Angeklagten begrün­det. Ander­s­denk­ende betra­chte L. als Men­schen nieder­er Rangordnung. 

 

 

Nach der Haft­strafe fol­gte die Moralpredigt

Dani­lo L. sieht sich als poli­tisch recht­sradikal / Richter Weg­n­er: „Er ist ein Krim­ineller, der ver­sagt hat“

Für den wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung gestern zu fünf Jahren Haft verurteil­ten 26-jähri­gen Dani­lo L. hat­te Richter Gert Weg­n­er gle­ich zwei Urteile parat. Dem juris­tis­chen fol­gte das moralis­che. Bezo­gen auf die recht­sradikale Ein­stel­lung des jun­gen Mannes legte ihm der Richter nahe: „Mann kann nur hof­fen, dass Sie irgend­wann irgend­wie auch mal reif wer­den und diesen Quatsch ein­fach lassen.“ Das, was Weg­n­er salopp als Quatsch beze­ich­nete, ist bere­its mehreren Opfern von Dani­lo L. zum Ver­häng­nis gewor­den. Im August 2003 attack­ierte er mit seinen Stahlkap­pen auf dem Dorffest von Quitzö­bel (Prig­nitz) einen 23-Jähri­gen nur deshalb, weil dieser Fan von Tech­no-Musik ist. Richter Weg­n­er beze­ich­nete dieses Tat­mo­tiv als Aus­druck der recht­sradikalen Ein­stel­lung des Täters. Auch wer anders aussieht, ist schnell im Visi­er von Dani­lo L. So musste gestern in die Gesamt­strafe von fünf Jahren ein Urteil des Amts­gerichts Gera ein­be­zo­gen wer­den. Mit anderen Recht­sradikalen zusam­men hat­te er einen aus Togo stam­menden Asyl­be­wer­ber gefährlich verletzt. 

Fünf Jahre wird Dani­lo L. hin­ter Git­tern ver­brin­gen. Draußen warten seine Frau und sein wenige Wochen altes Kind. Als Vater solle er daran denken, eine Aus­bil­dung zu absolvieren und Geld zu ver­di­enen, mah­nte Weg­n­er den Verurteil­ten, der bere­its eine Lehre abbrach, weil ihm die rechte Gesin­nung wichtiger war. „Ist er nun ein guter Deutsch­er?“ Nein, Herr L. ist ein Krim­ineller, der in seinem Leben nichts geschafft hat, der ver­sagt hat“, urteilte Wegner.
Dani­lo L helfe sich nicht, wenn er sich Leuten anschließe, die mit ihrer Gesin­nung früheren Gen­er­a­tio­nen nach­hän­gen, „die wiederum auch nicht anderes geschafft haben, als zu ver­sagen.“ Dani­lo L. nahm dieses Urteil eben­so reg­los zu Ken­nt­nis, wie die zuvor verkün­dete Haftstrafe. 

Zu einem Wort des Bedauerns reichte es bei dem Verurteil­ten nicht. Zwar ließ er per Vertei­di­ger mit­teilen, dass er zur Zahlung eines Schmerzens­geldes an sein Opfer bere­it sei. Anze­ichen dafür, dass er von sein­er recht­en Gesin­nung abrück­en kön­nte, waren nicht zu vernehmen. 

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