NEURUPPIN Als „rechtlich strenge Bestrafung“ wertete Richter Gert Wegner das gestern gegen Danilo L. verhängte Urteil. Der 26-Jährige aus Perleberg wurde gestern wegen gefährlicher Körperverletzung vom Landgericht Neuruppin zu vier Jahren Haft verurteilt. L. hatte in der Nacht zum 2.August 2003 auf dem Dorffest in Quitzöbel (Prignitz) einem Mann mehrere Springerstiefel-Tritte ins Gesicht versetzt. In die gestern verhängte Gesamtstrafe von fünf Jahren floss ein Urteil des Amtsgerichts Gera ein. Dort war L. im Oktober 2003 zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil er aus einer rechtsradikalen Gruppe heraus einen Asylbewerber angegriffen hatte.
Mit dem Gesamturteil blieb das Gericht unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, aber über dem Antrag der Verteidigung. Im Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des versuchten Mordes fallen gelassen.
Die Tat von Quitzöbel ist laut Wegner in der rechtsradikalen Gesinnung des Angeklagten begründet. Andersdenkende betrachte L. als Menschen niederer Rangordnung.
Nach der Haftstrafe folgte die Moralpredigt
Danilo L. sieht sich als politisch rechtsradikal / Richter Wegner: „Er ist ein Krimineller, der versagt hat“
Für den wegen gefährlicher Körperverletzung gestern zu fünf Jahren Haft verurteilten 26-jährigen Danilo L. hatte Richter Gert Wegner gleich zwei Urteile parat. Dem juristischen folgte das moralische. Bezogen auf die rechtsradikale Einstellung des jungen Mannes legte ihm der Richter nahe: „Mann kann nur hoffen, dass Sie irgendwann irgendwie auch mal reif werden und diesen Quatsch einfach lassen.“ Das, was Wegner salopp als Quatsch bezeichnete, ist bereits mehreren Opfern von Danilo L. zum Verhängnis geworden. Im August 2003 attackierte er mit seinen Stahlkappen auf dem Dorffest von Quitzöbel (Prignitz) einen 23-Jährigen nur deshalb, weil dieser Fan von Techno-Musik ist. Richter Wegner bezeichnete dieses Tatmotiv als Ausdruck der rechtsradikalen Einstellung des Täters. Auch wer anders aussieht, ist schnell im Visier von Danilo L. So musste gestern in die Gesamtstrafe von fünf Jahren ein Urteil des Amtsgerichts Gera einbezogen werden. Mit anderen Rechtsradikalen zusammen hatte er einen aus Togo stammenden Asylbewerber gefährlich verletzt.
Fünf Jahre wird Danilo L. hinter Gittern verbringen. Draußen warten seine Frau und sein wenige Wochen altes Kind. Als Vater solle er daran denken, eine Ausbildung zu absolvieren und Geld zu verdienen, mahnte Wegner den Verurteilten, der bereits eine Lehre abbrach, weil ihm die rechte Gesinnung wichtiger war. „Ist er nun ein guter Deutscher?“ Nein, Herr L. ist ein Krimineller, der in seinem Leben nichts geschafft hat, der versagt hat“, urteilte Wegner.
Danilo L helfe sich nicht, wenn er sich Leuten anschließe, die mit ihrer Gesinnung früheren Generationen nachhängen, „die wiederum auch nicht anderes geschafft haben, als zu versagen.“ Danilo L. nahm dieses Urteil ebenso reglos zu Kenntnis, wie die zuvor verkündete Haftstrafe.
Zu einem Wort des Bedauerns reichte es bei dem Verurteilten nicht. Zwar ließ er per Verteidiger mitteilen, dass er zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an sein Opfer bereit sei. Anzeichen dafür, dass er von seiner rechten Gesinnung abrücken könnte, waren nicht zu vernehmen.