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Für den Datenschutz ist kein Platz

(Wil­fried Neiße) Der Abbau von Daten­schutz-Recht­en ist aus Sicht der LINKEN auch in Bran­den­burg derzeit in vollem Gange. Mit Ver­weis auf die geplante Nov­el­lierung des Daten­schutzge­set­zes kri­tisierte der innen­poli­tis­che Sprech­er Hans-Jür­gen Schar­fen­berg, dass die geset­zlich garantierte Dat­en-Selb­st­bes­tim­mung der Bürg­er immer stärk­er unter die Räder gerate.

Mit der Nov­el­le, die heute im Land­tag in erster Lesung behan­delt wird, soll laut Schar­fen­berg der Daten­schutz »auf den Min­dest­stan­dard zurück­gestuft wer­den, den die Daten­schutz-Richtlin­ie von 1995 dafür vor­sieht«. Vor allem empört ihn, dass diese »frag­würdi­ge Ziel­stel­lung« mit der Absicht bemän­telt werde, »auf diesem Gebi­et Bürokratie abzubauen«. Doch eigne sich der wichtige Daten­schutz dafür nicht, sagte der Poli­tik­er. An die Lan­desregierung gewandt sagte er: »Die LINKE fordert einen umfassenden und wirk­samen Schutz von per­sön­lichen Daten«.

Doch ent­ferne sich Bran­den­burg in Wirk­lichkeit davon und vol­lziehe mit solchen Ini­tia­tiv­en nach, was Bun­desin­nen­min­is­ter Wolf­gang Schäu­ble (CDU) mit »Massen­schlach­tun­gen heiliger Kühe« derzeit vorex­erziere, sagte Schar­fen­berg. »Offen­sichtlich ist der Lan­desregierung der Daten­schutz schon lange ein Dorn im Auge.«
Auch die Lan­des­beauf­tragte für den Daten­schutz Dag­mar Hartge sprach im Zusam­men­hang mit den Erneuerungszie­len von einem »Rückschritt im Bere­ich der Daten­sicher­heit«. Ihrer Mei­n­ung nach wird auf dem von der Platzeck-Regierung beschrit­te­nen Wege die Sicher­heit der Infor­ma­tionsver­ar­beitung weit­er reduziert.
Konkret soll laut Geset­ze­serneuerung die Stel­lung der Daten­schutzbeauf­tragten geschwächt wer­den, indem das neue Gesetz die Möglichkeit ihrer befris­teten Ein­stel­lung aus­drück­lich ver­merkt. Schar­fen­berg: »Dieser Hin­weis ist in Wirk­lichkeit eine Auforderung.« 

Weit­er­hin sollen kün­ftig unab­hängige Experten und Gutachter die Qual­ität des Daten­schutzes nicht mehr bew­erten dür­fen. Mit der Ein­führung ein­er Schüler­datei werde qua­si ein zen­trales Per­so­n­en­reg­is­ter angelegt, in dem das Ver­fol­gen von Lebensläufen prob­lem­los möglich werde. Neben der völ­li­gen Durch­leuch­tung von Schü­lerin­nen und Schülern sollen auch Angaben über Eltern gesam­melt wer­den, sagte er. 

Schar­fen­berg ver­wies auf den mas­siv­en Protest des Lan­desel­tern­rates, der die Land­tagsab­ge­ord­neten aufge­fordert habe, sich mit solchen Plä­nen kri­tisch auseinan­derzuset­zen. Was kün­ftig mit den Daten­massen geschehen soll, bleibe offen. Der Abge­ord­nete: »Nicht Schüler müssen durch­leuchtet wer­den, son­dern die Bil­dungspoli­tik«. Die Autoren des Geset­zen­twur­fes behaupten, dass mit der Geset­zes­nov­el­lierung ein Angle­ich an die Berlin­er Daten­schutzregelung stattfinde.
Laut Schar­fen­berg ist jedoch das Gegen­teil wahr. Die Neu­fas­sung des Geset­zes hätte dazu führen müssen, dass die Kon­trolle über den öffentlichen wie auch den nichtöf­fentlichen Daten­schutz wie in Berlin bei der Daten­schutzbeauf­tragten gebün­delt wer­den müsste. Stattdessen beharre das Innen­min­is­teri­um darauf, den nichtöf­fentlichen Daten­schutz als Kon­troll­domäne zu behal­ten. Hans-Jür­gen Schar­fen­berg: »Auf diese Weise gibt es keine Annäherung an das Berlin­er Niveau.«
Für die let­zte Land­tagssitzung vor der Som­mer­pause beantragt die LINKE das Aktenein­sichts- und Infor­ma­tion­szu­gangs­ge­setz ein­er unab­hängi­gen Bew­er­tung zu unterziehen und das Ergeb­nis bis Ende des Jahres vorzulegen. 

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