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Für die sofortige Eröffnung der Verfahren gegen die Beteiligten am Massaker in St. Anna

Kundge­bung

Sam­stag, 6. Mai

14 Uhr in Wollin

Die Mörder sind unter uns

SS-Kriegsver­brech­er leben unbe­hel­ligt in unser­er Nachbarschaft

6. Mai 2006 — Aktion­stag zur Erin­nerung an die Opfer des Mas­sak­ers in Sant’Anna di Stazze­ma (Toskana/Italien)

Ini­tia­tiv­en gegen das Vergessen demon­stri­eren am 6. Mai bun­desweit in neun Städten in der Nach­barschaft von verurteil­ten NS-Kriegsver­brech­ern. Diese leben seit Kriegsende unbe-hel­ligt unter uns. Das Mil­itärg­ericht La Spezia verurteilte am 22. Juni 2005 zehn ehe­ma­lige SS-Ange­hörige in Abwe­sen­heit wegen vorsät­zlichen Mordes, began­gen mit beson­der­er Grau-samkeit, zu lebenslanger Haft. Verurteilt wur­den Ger­hard Som­mer (Ham­burg), Horst Richter (Krefeld), Alfred Schöneberg (Düs­sel­dorf), Lud­wig Hein­rich Son­ntag (Dort­mund), Bruss Wern­er (Rein­beck), Hein­rich Schen­del (Orten­berg), Lud­wig Göring (Karls­bad), Georg Rauch (Rüm­min­gen), Karl Gro­pler (Wollin) und Alfred Math­ias Conci­na (Freiberg).

Die Mörder waren Ange­hörige der 16. SS-Panz­er­grenadier­di­vi­sion „Reichs­führer SS“. Diese fiel in den Mor­gen­stun­den des 12. August 1944 mit 300 Mann unter dem Vor­wand der „Par­ti­sa­nen­bekämp­fung“ in das Bergdorf Sant’Anna ein. In dem Dorf befan­den sich aus-schließlich ältere Män­ner, Frauen und Kinder. Inner­halb von vier Stun­den ermordete die SS 560 Men­schen, darunter 120 Kinder. Diesem Kriegsver­brechen fie­len 90 Prozent der Dorf-bewohn­er zum Opfer. Sie wur­den erschossen, erschla­gen oder verbrannt. 

„Es wurde über­all getötet, in den Häusern, in den Ställen, auf dem Kirch­platz,“ berichtet der Über­lebende Enio Manci­ni. „In einem Haus wur­den 70 Men­schen zusam­men gepfer­cht, Kinder, Frauen, alte Leute. Kaum waren sie eingeschlossen war­fen die Nazi-Sol­dat­en Hand­granat­en rein, dann zün­de­ten sie das Haus an. Nur fünf Kinder entkamen.“

Das Mil­itärg­ericht La Spezia verurteilte die zehn Deutschen, weil sie als SS-Offiziere Befehls­ge­walt ausübten und unmit­tel­bar für die Kriegsver­brechen ver­ant­wortlich waren. 

Das Mas­sak­er von Sant’Anna di Stazze­ma, war nicht das einzige Kriegsver­brechen der 16. SS-Panz­er­grenadier­di­vi­sion „Reichs­führer SS“. Diese Ein­heit war in Ober­i­tal­ien für den Mord an min­destens 2.700 ZivilistIn­nen in 250 Dör­fern ver­ant­wortlich. Diese Kriegsver-brechen waren Teil des Ver­nich­tungskrieges in den von den Nazis beset­zten Län­dern Europas. In Ital­ien wur­den die Ermit­tlun­gen gegen deutsche Kriegsver­brech­er erst­mals 1994 aufgenom­men. Die Akten waren seit dem Kalten Krieg bei der Mil­itär-Proku­ratur in Rom im soge­nan­nten „Schrank der Schande“ ver­steckt wor­den. Nach­dem die Akten geöffnet und gesichtet wor­den waren, wur­den in Ital­ien ver­schieden Prozesse wegen NS-Ver­brechen eröffnet. 

Das Mil­itärg­ericht La Spezia verurteilte die Angeklagten wegen des Mas­sak­ers in Sant’Anna auch zur Zahlung von Entschädi­gun­gen. Mit diesem Urteil wur­den die Täter nicht nur beim Namen genan­nt. Da mit diesem Urteil anerkan­nt wurde, dass es sich um ein vorsät­zlich­es Kriegsver­brechen an der Zivil­bevölkerung han­delte, ist den Über­leben­den und Ange­höri­gen der Ermorde­ten erst­mals Gerechtigkeit wider­fahren. Für die Täter bleibt dieses Urteil bish­er jedoch ohne Kon­se­quen­zen. Nach dem Grundge­setz der BRD genießen sie Aus­liefer­ungs-schutz und bleiben trotz der Verurteilung in Deutsch­land unbehelligt.
Die 2002 von der Stuttgarter Staat­san­waltschaft aufgenomme­nen Ermit­tlun­gen gegen vierzehn ehe­ma­lige Ange­hörige der 16. SS-Panz­er­grenadier­di­vi­sion „Reichs­führer SS“ sind jedoch bis heute im Sande ver­laufen. Diese Ver­schlep­pung zielt offen­sichtlich darauf ab, die Ermit­tlun­gen solange in die Länge zu ziehen, bis die Kriegver­brech­er ver­hand­lung­sun­fähig oder gestor­ben sein wer­den. Die Über­leben­den von Sant’Anna di Stazze­ma haben nach dem Urteil von La Spezia in Deutsch­land Neben­klage ein­gere­icht mit dem Ziel, die ver­ant­wort-lichen Massen­mörder endlich auch in Deutsch­land vor Gericht zu sehen. Der Anwältin der Opfer, Gabriele Hei­necke, wird seit 2005 Aktenein­sicht ver­wehrt. Die Über­leben­den wollen zu einem möglichen Prozess nach Deutsch­land kom­men. Sie möcht­en den Tätern ins Gesicht sehen. „Wir wollen sehen, ob ihre Augen irgen­det­was ver­rat­en, ein Gefühl für das, was geschehen ist. Uns inter­essiert vor allem, dass Gerechtigkeit geschieht; und, dass die Schuldigen gefun­den und bestraft werde. Auch, wenn es nur sym­bol­isch ist,“ sagt Enio Manci­ni. Die Erin­nerung an die NS-Ver­brechen set­zt die Anerken­nung der Schuld voraus.

Während der Prozess in Ital­ien von ein­er großen Öffentlichkeit begleit­et wurde, herrscht in Deutsch­land bish­er Stillschweigen. Die Kriegsver­brech­er wis­sen sich hierzu­lande in Sich­er-heit. Wir wollen das Schweigen durch­brechen und demon­stri­eren am 6. Mai 2006 deswe­gen in der unmit­tel­baren Nach­barschaft der verurteil­ten SS-Kriegsverbrecher.

Das Schweigen durch­brechen — die Täter haben Namen und Adressen!
Statt Renten für Kriegsver­brech­er – Entschädi­gung der Opfer!

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