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Für Hartz-Betroffene wird’s eng

Pots­dam-Mit­tel­mark — Mit­telmärkische Hartz-IV-Betrof­fene wer­den beson­ders beengt leben: Die Bemes­sungs­gren­zen der Wohn­flächen für ALG-II-Empfänger sind die härtesten im Land Bran­den­burg, sagte Bernd Schade, Leit­er der Mit­telmärkischen Arbeits­ge­mein­schaft für Inte­gra­tion in Arbeit (Maia), gestern gegenüber den PNN. Laut Hartz IV kön­nen Kom­munen selb­st fes­tle­gen, was in ihrer Region als “angemessen­er Wohn­raum” gilt – und allein dafür wer­den die Kosten den Beziehern von Arbeit­slosen­geld II erstat­tet. Auf Antrag der Kreis-CDU waren die von der Kreisver­wal­tung ange­set­zten Größen reduziert worden. 

Für Alle­in­ste­hende sollen 25 Quadrat­meter, für Paare 59 und für vierköp­fige Fam­i­lien 80 genug sein. Für die War­m­mi­ete wird max­i­mal ein monatlich­er Betrag von 5,51 Euro pro Quadrat­meter für angemessen gehal­ten. Selb­st in der Uck­er­mark, wo kür­zlich 3000 Schreiben an Betrof­fene gesandt wur­den, die ihre Woh­nung ver­lassen müssen, sind die Regelun­gen zur Wohn­raum­größe mod­er­ater. Schade schließt deshalb nicht aus, dass dem­nächst 2000 bis 3000 ALG-II-Empfänger im Land­kreis die Woh­nung wech­seln müssen, im Tel­tow­er Raum wahrschein­lich mehr als im Raum Belzig. “Wenn wir voraus­sichtlich Ende Feb­ru­ar die genauen Zahlen vor­liegen haben, kön­nte der Kreistag ja noch ein­mal über die Bemes­sungs­gren­ze disku­tieren”, schlug Schade vor. Man müsste auch den Woh­nungs­markt im Land­kreis im Blick behal­ten, denn auf die Straße geset­zt wer­den kön­nten die Betrof­fe­nen nicht, wie Schade betonte. 

Der Land­kreis hat zudem ein zweites Prob­lem: Es gibt 23 Prozent mehr Empfänger des Arbeit­slosen­gelds II als noch im Dezem­ber prog­nos­tiziert, wie Schade auf der jüng­sten Sitzung des Finan­zauss­chuss­es ein­räumte. War man damals noch von 6500 so genan­nten Bedarf­s­ge­mein­schaften aus­ge­gan­gen, also Men­schen, die in einem Haushalt leben, belaufe sich die zu erwartende Zahl nach let­zten Berech­nun­gen auf zir­ka 8000. 

33 Mil­lio­nen Euro sind für die Unterkun­ft­skosten von Hartz-IV-Betrof­fe­nen im Kreis-Haushalt ver­an­schlagt. Dass diese Summe mit der Zahl der Bedarf­s­ge­mein­schaften zwangsläu­fig um 20 Prozent steige, halte er für unwahrschein­lich. Offen­bar ist die Zahl recht großzügig ange­set­zt wor­den: Da die Wohn­si­t­u­a­tion der Empfänger und damit auch die konkreten Kosten noch nicht ermit­telt wer­den kon­nten, habe man schätzen müssen, sagte der Maia-Chef. “Es ist gut möglich, dass die Kosten in der Prax­is niedriger sind.” 

Maia soll die Umset­zung der Sozial­re­form in der Mit­tel­mark koor­dinieren. Von den 130 Mitar­beit­ern stellt der Land­kreis 65, die andere Hälfte kommt aus der Bun­de­sagen­tur für Arbeit. Bei seinem Bericht wies Schade auch auf die anfänglichen Schwierigkeit­en hin: Die Soft­ware des Zen­tral­com­put­ers lief anfangs nicht ein­wand­frei, war über Tage sog­ar ganz aus­ge­fall­en. Den­noch hät­ten es die Mitar­beit­er geschafft, 90 Prozent der eingabereifen Anträge aufzunehmen. In den vier Ser­vice-Stellen in Belzig, Beelitz, Werder und Tel­tow – hier sollen die Arbeit­slosen vor Ort betreut wer­den – seien erst in dieser Woche die Com­put­er und Tele­fone angekom­men, bis dahin musste das Per­son­al mit dem Handy kom­mu­nizieren und die dort gestell­ten Anträge hand­schriftlich aufnehmen (PNN berichteten). “Die Bürg­er reagierten mit Ver­ständ­nis, zumal in drin­gen­den Fällen das Arbeit­slosen­geld II auch bar aus­gezahlt wurde”, erin­nerte er. Ab der kom­menden Woche seien die Ser­vice-Stellen dann ganz arbeits­fähig. Die Wohn­si­t­u­a­tion der Empfänger werde momen­tan erfasst, doch könne die Soft­ware diese Dat­en noch nicht sta­tis­tisch auswerten. Bis das funk­tion­iert, könne noch ein halbes Jahr verge­hen. In Anbe­tra­cht der tech­nis­chen Prob­leme hob Schade die Leis­tung sein­er Mitar­beit­er her­vor, die nicht sel­ten bis 22 Uhr beschäftigt seien. 

Wie es sich mit den Wider­sprüchen gegen den ALG-II Bescheid ver­halte, wollte PDS-Abge­ord­neter Peter Hintze wis­sen? Seine Partei hat­te die Arbeit­slosen aufge­fordert, Wider­spruch einzule­gen und gegen Beschei­de vom Kreis zu kla­gen, da die Reform teils ver­fas­sungswidrig sei (PNN berichteten). Dazu wur­den auch vorge­fer­tigte For­mu­la­re aus­ge­händigt. Auf diese vor­for­mulierten Schreiben werde auch mit einem Stan­dard-Schreiben geant­wortet, sagte Schade. Ins­ge­samt seien 750 Wider­sprüche ein­gere­icht wor­den, darunter waren aber auch aus Missver­ständ­nis­sen resul­tierende Briefe. “Diese kon­nten wir im Gespräch klären.”

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