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G‑8-Gegner in Potsdam verurteilt

Ein Teil­nehmer an den Protesten gegen die Außen­min­is­terkon­ferenz der G‑8-Staat­en Ende Mai 2007 in Pots­dam ist am Mon­tag vom Amts­gericht Pots­dam wegen »ver­suchter gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung, beson­ders schw­erem Land­friedens­bruch und Sachbeschädi­gung« zu neun Monat­en Frei­heitsstrafe auf Bewährung verurteilt wor­den. Der Aktivist soll ver­sucht haben, zwei Polizis­ten mit ein­er Fah­nen­stange zu attack­ieren. Sein Vertei­di­ger monierte im Anschluß gegenüber jW »deut­liche Wider­sprüche« bei der Ver­hand­lung. So sei die ver­meintliche Tat auf den vorgelegten Videos nicht zu sehen gewe­sen. Auch die Angaben der bei­den Polizeizeu­gen zur Länge der Fah­nen­stange hät­ten »beträchtlich« differiert.

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