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Gebt das Hanf frei!

Am gestri­gen Mittwoch hat Bran­den­burgs Ex-Innen­min­is­ter in spe Jörg
Schön­bohm Forderun­gen der Linkspartei.PDS nach ein­er Lib­er­al­isierung des
Umgangs mit der weichen Droge Cannabis zurück­gewiesen. Schön­bohm griff
dabei namentlich den Linkspartei.PDS-Kandidaten Wolf­gang Neskovic an und
beze­ich­nete dessen Posi­tion als „unver­ant­wortlich“. Neskovic hat­te sich
schon als BGH-Richter für eine Legal­isierung von Cannabis eingesetzt.

Schön­bohm stützte seine Angriffe auf die wis­senschaftlich belegten
gesund­heitlichen Risiken und Langzeitschä­den, die der Kon­sum von Cannabis
verursache.

Dazu erk­lärt Robert Wol­len­berg (Lan­desvor­sitzen­der des Linkspartei.PDS
Jugend­ver­ban­des [sol­id] Brandenburg):

„Herr Schön­bohm hat ein biss­chen Recht. Der Kon­sum von Cannabis kann zu
Konzen­tra­tionsstörun­gen und ganz sich­er auch zu Lun­gen­schä­den führen –
wenn man es denn übertreibt. Diesen kleinen Zusatz hat Schön­bohm wohl ganz
bewusst „vergessen“.

In ein­er Rei­he von Stu­di­en, die im Auf­trag ver­schieden­ster Regierun­gen im
20. Jahrhun­dert die Auswirkun­gen des Kon­sums von Cannabisprodukten
unter­sucht­en, kon­nte kein Zusam­men­hang zwis­chen diesem Kon­sum und etwaigen
Psy­cho­sen der Kon­sumenten nachgewiesen werden.
So heißt es in ein­er 1997 im Auf­trag von Horst See­hofer (damals noch
Bun­des­ge­sund­heitsmin­is­ter) erstell­ten Expertise:

„Was die Auswirkun­gen von Cannabis auf die psy­chis­che Gesundheit
anbe­langt, muss auf­grund der vor­liegen­den Ergeb­nisse die Annahme, dass der
Kon­sum von Cannabis eine Ver­schlechterung der psy­chis­chen Gesund­heit nach
sich zieht, zurück­gewiesen wer­den.” (vgl. Dieter Kleiber, Karl-Artur Kovar
„Auswirkun­gen des Cannabiskon­sums“; Wis­senschaftliche Verlagsgesellschaft
Stuttgart)

So kann Schön­bohm sich mit seinen „wis­senschaftlich belegten“ Argumenten
eigentlich nur die heute aus­nahm­s­los wider­legten Behaup­tun­gen meinen, die
1925 auf der Gen­fer Opi­umkon­ferenz über­haupt erst zum Cannabisverbot
führten.

Das Inter­essen der Wirtschaft die Haup­trol­le für ein Ver­bot spiel­ten, ist
heute ein offenes Geheimnis.

Das Bun­desver­fas­sungs­gericht ver­glich Cannabis bere­its 1994 mit Alkohol.
Wis­senschaftler gehen heute davon aus, dass der mäßige Kon­sum von Cannabis
weniger schädlich ist als der von Alkohol.“

[sol­id] Bran­den­burg fordert daher:

— Entkrim­i­nal­isierung von DrogenkonsumentInnen

— Legal­isierung des Anbaus und Ver­triebs von Cannabis

— Aufk­lärung über die Fol­gen des Kon­sums von Dro­gen statt Bevormundung

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