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Gegen Ausweitung der DNA-Erfassung & Einführung des Brechmitteleinsatzes

Rote Hil­fe Pots­dam gegen Ausweitung der DNA-Erfas­sung & Ein­führung des Brech­mit­telein­satzes gegen ver­mut­liche Drogenhändler

Rück­blick­end auf das Jahr 2004 ließ der Bran­den­burg­er Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm eben noch verkün­den „die Aufk­lärungsquote sei noch nie so hoch gewe­sen“. Ganze Krim­i­nal­ität­srubriken seinen im zweis­tel­li­gen Prozent­bere­ich rück­läu­fig, darunter z.B. auch die Straßenkrim­i­nal­ität. Den­noch hat die SPD/CDU geführte Lan­desregierung zwei Vorschläge erar­beit­et, die der grundge­set­zlich ver­ankerten Men­schen­würde und Unschuldsver­mu­tung wider­sprechen und denen entsch­ieden ent­ge­gengewirkt wer­den muss. 

Genetis­ch­er „Fin­ger­ab­druck“

Dieser soll unter Weg­fall des richter­lichen Vor­be­halts dem alt­bekan­nten Fin­ger­ab­druck gle­ichge­set­zt wer­den. Langfristig läuft dies auf eine genetis­che Kom­plet­ter­fas­sung der Bevölkerung hin­aus. Diese zer­stört zwar das Recht auf infor­ma­tionelle Selb­st­bes­tim­mung, wird
aber keine einzige Straftat ver­hin­dern. Ermit­tlun­gen kön­nen erst stat­tfind­en, wenn eine Straftat geschehen ist. Erst dann, kann eine DNA-Erfas­sung durchge­führt wer­den. Bish­er sieht das Gesetz vor, dass bei Straftat­en erhe­blich­er Bedeu­tung ein genetis­ch­er Fin­ger­ab­druck gemacht und in ein­er Datei beim BKA gespe­ichert wer­den kann. Eine Gle­ich­set­zung zum herkömm­lichen Fin­ger­ab­druck ist eben­so unnötig wie abzulehnen. Die Polizei hätte bei Weg­fall der Richter­entschei­dung zum DNA-Test freie Hand den gläser­nen Bürg­er zuschaf­fen. Hinzu kommt, dass ein DNA-Test lediglich Auskun­ft darüber geben kann, dass jemand höchst­wahrschein­lich an einem Tatort war, nicht jedoch zu welchem Zeit­punkt. In der Prax­is gilt es dann für den Verdächti­gen oft den Beweis sein­er Unschuld zu erbrin­gen. Die Verkehrung des Unschuldsver­dachts (in dubio pro reo)! 

Im Bun­desrat ist vor­erst ein Vorstoß mehrerer Län­der zum Weg­fall des richter­lichen Vor­be­halts und zur Gle­ich­set­zung mit dem Fin­ger­ab­druck gescheit­ert. Das sollte jedoch keineswegs beruhi­gen — es bleiben Spiel­räume in der Landesgesetzgebung. 

Brechmitteleinsatz 

Die Lan­desregierung plant die Ein­führung der „Brech­mit­telver­gabe“ an Men­schen, die des Dro­gen­han­dels verdächtigt wer­den. Diese Meth­ode stellt kein ermit­tlung­stech­nisch zu recht­fer­ti­gen­des Beweis­mit­tel dar: ver­schluck­te Dro­gen wer­den inner­halb von 24 Stun­den auf natür­lichem Wege aus­geschieden, der Beweis des Dro­genbe­sitzes lässt sich also leicht ohne Gefährdung von Leib und Leben erbrin­gen. Denn die Meth­ode der Brech­mit­telver­gabe ist hochgr­a­dig gefährlich, in den let­zten Jahren sind mehrmals Men­schen (auch Unschuldige) nach und auf­grund der Brech­mit­telver­gabe gestor­ben (bspw. in Ham­burg, zulet­zt in Bre­men). Es han­delt sich, angesichts der unge­fährlichen Alter­na­tive, das Auss­chei­den der Dro­gen abzuwarten und angesichts der Gefahr, die die Brech­mit­telver­gabe für die Verdächti­gen bedeutet um eine Form der Bestra­fung möglich­er Dro­gen­händler, die durch ihre Bru­tal­ität abschreck­en soll. Mehr noch, die Meth­ode hat eine deut­lich ras­sis­tis­che Kom­po­nente, richtete sie sich min­destens in der Ver­gan­gen­heit über­häu­fig mehrheitlich gegen so genan­nte „Aus­län­der“.

Ein weit­er­er kaum zu ver­nach­läs­si­gen­der Fakt spricht gegen den Ein­satz von Brech­mit­teln in Bran­den­burg. Deal­er im Straßen­han­del ver­schluck­en manch­mal kleine abgepack­te Por­tio­nen Hero­in wenn sie ver­haftet wer­den, um der Über­führung zu ent­ge­hen. In Bran­den­burg jedoch ist, wie von Schön­bohm selb­st verkün­det, die Straßenkrim­i­nal­ität rück­läu­fig und eine Hero­in­szene nicht vorhanden. 

Die Brech­mit­telver­gabe ist als Folter anzuse­hen. Ärzte, die sich an der Brech­mit­telver­gabe beteili­gen, ver­stoßen gegen sämtliche ethis­chen Kodizes, die die Beteili­gung von Medi­zin­ern an grausamen und inhu­ma­nen Hand­lun­gen von Sicher­heit­sor­ga­nen ver­bi­eten. Die Brech­mit­telver­gabe ist eine Maß­nahme die durch Härte und Repres­sion Dro­gen­prob­leme beseit­i­gen will, anstatt sich mit den sozialen Ursachen für Dro­gen­miss­brauch auseinanderzusetzen. 

Medi­zin­er im Land Bran­den­burg sind aufge­fordert, sich nicht für diese Folter­maß­nahme zur Ver­fü­gung zu stellen und laut und deut­lich im Namen der Men­schlichkeit Wider­spruch gegen dieses Vorhaben anzumelden. 

Auch die DNA-Ent­nahme muss im Übri­gen durch einen Arzt erfolgen! 

Die Rote Hil­fe e.V. Pots­dam lehnt die Ausweitung der genetis­chen Erfas­sung der Bevölkerung und erst Recht die Ein­führung des Brech­mit­telein­satzes entsch­ieden ab. Bei­de Maß­nah­men gefährden den demokratis­chen Rechtsstaat.

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