Am Amtsgericht Rathenow findet am Dienstag, den 27. Juni, um 13:00 Uhr eine Verhandlung wegen einer Auseinandersetzung zwischen Linken und Rechten statt. Angeklagt ist der Rechte Christian Sch. und der Linke Florian E., am 10. Dezember 2005 Pfefferspray eingesetzt zu haben.
Gegen 4 Uhr erhielt Florian E. einen telefonischen Hilferuf eines linken Jugendlichen, der gerade eine Begegnung mit zwei Rechten hinter sich hatte, bei der ihm ohne Grund Pfefferspray in die Augen gesprüht wurde. Der Jugendliche hatte Angst um seinen Freund, der den Rechten nicht entkommen war. Florian E. kam sofort, und zusammen gingen sie zum Ort der Auseinandersetzung zurück. Kaum war Florian E. auf die beiden Rechten hinzugetreten, sprühte Christian Sch. ihm Pfefferspray in die Augen. Florian E. verteidigte sich seinerseits ebenfalls mit Pfefferspray, das jedoch bei dem angetrunkenen Rechten keine Wirkung zeigte. Als sich von der Seite der zweite Rechte Florian plötzlich bedrohlich näherte, zog Florian zur Abwehr ein Messer. Die tätliche Auseinandersetzung war damit beendet, der Streit wurde verbal weitergeführt.
Auseinandersetzungen wie diese sind typisch für Rathenow, einer Hochburg der rechtsextremen Szene. Linke Jugendliche, Punks, Afrodeutsche und Flüchtlinge müssen täglich mit der Begegnung mit gewaltbereiten Rechten rechnen. Die Begegnung im Dezember letzten Jahres ging glimpflich aus, oft kommt es jedoch zu schweren Verletzungen. Nur zu verständlich ist es, wenn die Betroffenen sich gegen diese alltägliche Bedrohung zur Wehr setzen. Unverständlich ist es allerdings, wenn jetzt jemand, der Nothilfe leisten wollte und selbst angegriffen wurde, für dieses couragierte Eingreifen angeklagt wird. Zu hoffen ist, dass das Gericht diesen Irrtum korrigiert.