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Gegenkundgebung mit Auflagen, Antifa-Gedenken verboten

(Berlin, den 7. 11.2003, Pressemit­teilung) Das Rin­gen einen Auf­marsch von Alt- und Neon­azis am 15. Novem­ber in Halbe zu ver­hin­dern geht eine Runde weit­er. Eine Mah­nwache zu Ehren ukrainis­ch­er Zwangsar­bei­t­erIn­nen auf dem Wald­fried­hof von Halbe wurde nun durch das Ord­nungsamt des Lan­des Schenken­länd­chen ver­boten. Die geplante antifaschis­tis­che Gegenkundge­bung wird durch die Polizei mit Aufla­gen behindert. 

Zu dem Nazi­auf­marsch unter dem Mot­to „Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en“, der von dem bekan­nten recht­sex­tremen Lars Jacobs angemeldet wurde, ruft das Ehrenkomi­tee 8. Mai und der Fre­un­deskreis Halbe e. V. auf. Bei den „Helden“, denen an diesem Tag gedacht wer­den soll, han­delt es sich um gefal­l­ene Sol­dat­en der Wehrma­cht, der SS und Waf­fenSS der HJ und des Volkssturms, die größ­ten­teils bei der so genan­nten Kesselschlacht von Halbe ums Leben gekom­men sind. Solchen Neo­faschis­tis­chen Aufmärschen, bei denen die Ver­brechen des Nation­al­sozial­is­mus ver­her­rlicht wer­den, kommt inner­halb der recht­en Szene eine iden­titätss­tif­tende Bedeu­tung zu. Sie zie­len vor allem auf eine bes­timmte Innen­wirkung bei den Aufmärschen ab, die ein beson­deres Gemein­schafts­ge­fühl her­stellen und Tra­di­tio­nen schaf­fen sollen. Aus diesem Grund ist es das erk­lärte Ziel antifaschis­tis­ch­er Ini­tia­tiv­en nicht nur eine Gegenkundge­bung zu ver­anstal­ten, son­dern das Zele­bri­eren eines revi­sion­is­tis­chen „Heldenge­denken“ der Recht­en zu verhindern. 

Die Nazikundge­bung ist zwar bish­er durch die Polizei ver­boten wor­den, der Anmelder Lars Jacobs und sein enger Ver­trauter, der Neon­az­iführers Chris­t­ian Worch, haben aber schon angekündigt sowohl vor dem Ver­wal­tungs­gericht als auch in den weit­eren Instanzen gegen das Ver­bot zu kla­gen. Damit nicht genug. 

Die geplante antifaschis­tis­che Gegenkundge­bung wird nun durch die Polizei mit Aufla­gen verse­hen und soll nach deren Willen weit ent­fer­nt vom Ort des Geschehens an der Baruther­straße Ecke Lin­den­straße stattfinden. 

Eine Mah­nwache zu Ehren der ukrainis­ch­er Zwangsar­bei­t­erIn­nen auf dem Wald­fried­hof wurde nun skan­dalös­er Weise durch das Ord­nungsamt vom Land Schenken­länd­chen mit der Begrün­dung ver­boten, es han­dele sich dabei um eine poli­tis­che Veranstaltung. 

Das Bünd­nis antifaschis­tis­ch­er Grup­pen wird sich durch diese Ein­schränkun­gen deutsch­er Behör­den jedoch nicht ent­muti­gen lassen und mobil­isiert weit­er für den 15.11. nach Halbe, damit ein Nazi­auf­marsch durch schnelles Ein­greifen eines bre­it­en antifaschis­tis­chen Spek­trums ver­hin­dert wer­den kann.

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