Gegen den Betrieb des so genannten Bombodroms in Nordbrandenburg haben mehrere Umlandgemeinden am Mittwoch Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht. Das bestätigte Gerichtssprecher Wilfried Peters.
Damit soll die Aufnahme der für diesen Sommer geplanten Übungsflüge untersagt werden. Die Klage gegen den Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide habe eine aufschiebende Wirkung.
Der Grund sei, dass das Bundesverteidigungsministerium im Genehmigungsbescheid für die Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes auf die Anordnung des sofortigen Vollzugs verzichtet habe.
Mit der Klage könne die Bundeswehr das Areal nach Angaben der Berliner Anwälte nicht mehr nutzen, bis in der Hauptsache entschieden sei. Die Europäische Kommission hat unterdessen angekündigt, den umstrittenen Bombenabwurfplatz abermals unter die Lupe zu nehmen.
“Anhand neuer Zahlen rollen wir das Verfahren neu auf”, hieß es in Brüssel. Es werde geprüft, ob das Bombodrom €päisches Umweltrecht verletze. Nach Angaben von Naturschützern seien seltene Tierarten auf dem Gelände bedroht.