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Gemeinden klagen gegen Bombodrom-Betrieb

Gegen den Betrieb des so genan­nten Bom­bo­droms in Nord­bran­den­burg haben mehrere Umlandge­mein­den am Mittwoch Klage beim Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam ein­gere­icht. Das bestätigte Gerichtssprech­er Wil­fried Peters. 

Damit soll die Auf­nahme der für diesen Som­mer geplanten Übungs­flüge unter­sagt wer­den. Die Klage gegen den Trup­penübungsplatz in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de habe eine auf­schiebende Wirkung. 

Der Grund sei, dass das Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­um im Genehmi­gungs­bescheid für die Nutzung des Luft-Boden-Schieß­platzes auf die Anord­nung des sofor­ti­gen Vol­lzugs verzichtet habe. 

Mit der Klage könne die Bun­deswehr das Are­al nach Angaben der Berlin­er Anwälte nicht mehr nutzen, bis in der Haupt­sache entsch­ieden sei. Die Europäis­che Kom­mis­sion hat unter­dessen angekündigt, den umstrit­te­nen Bomben­ab­wurf­platz aber­mals unter die Lupe zu nehmen. 

“Anhand neuer Zahlen rollen wir das Ver­fahren neu auf”, hieß es in Brüs­sel. Es werde geprüft, ob das Bom­bo­drom €päis­ches Umwel­trecht ver­let­ze. Nach Angaben von Naturschützern seien sel­tene Tier­arten auf dem Gelände bedroht.

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