Kategorien
Uncategorized

Generalbundesanwalt gibt Ermittlungen zurück nach Potsdam

(Ralf Fis­ch­er und Hol­ger Kulick) Frem­den­feindliche Tat oder nur eine Kör­per­ver­let­zung? Nach­weis­lich war Ras­sis­mus ein Aus­lös­er der Gewalt­tat von Pots­dam. Das Opfer, der Deutsch-Äthiopi­er Ermyas K., kon­nte jedoch wegen sein­er Kopfver­let­zun­gen bis­lang keine konkreten Angaben machen. Das eingeschal­tete Handy des Opfers übertrug die ´Nig­ger´- Beschimp­fun­gen während der Tat in der Oster­nacht. Für die Zuständigkeit der Bun­de­san­waltschaft reicht das jedoch nicht mehr aus. 

Schade, es war eine vielver­sprechende Hand­lung des Staats, zukün­ftig Flagge zu zeigen, wenn frem­den­feindliche Tat­en began­gen wer­den. Denn die Bekämp­fung von Ras­sis­mus ist eine nationale Auf­gabe. Doch nun diese erneute, über­raschende Wende im Fall des bru­tal­en Angriffs von Pots­dam, bei dem sich die Bun­de­san­waltschaft offen­bar über­nom­men hat: 

Kay Nehm, der Gen­er­al­bun­de­san­walt, gab am Fre­itag die Ermit­tlun­gen wegen des Über­falls auf den Deutsch-Afrikan­er Ermyas M. in Pots­dam an die dor­tige Staat­san­waltschaft zurück. Er geht nicht mehr von einem frem­den­feindlichen Motiv aus. Ent­ge­gen der ursprünglichen Ver­dacht­slage stün­den die “nach­weis­lich frem­den­feindlichen Äußerun­gen der Täter gegenüber ihrem späteren Opfer wed­er räum­lich noch zeitlich in unmit­tel­barem Zusam­men­hang mit dem Nieder­schla­gen des Opfers”. Daher sei eine “beson­dere Bedeu­tung des Falls” nicht mehr gegeben: Wegen des “zwei-akti­gen Geschehens­ablaufs” könne den Verdächti­gen nicht mit Sicher­heit der bed­ingte Tötungsvor­satz nachgewiesen wer­den, heißt es weit­er in der Mit­teilung der Bundesanwaltschaft. 

Zweite Wende 

Diese Wen­dung kommt über­raschend. Denn am Mittwoch war ein­er der bei­den ver­meintlichen Täter (Björn L.Foto) erneut ver­haftet wor­den. Wegen neuer Erken­nt­nisse erließ dem­nach der Ermit­tlungsrichter am Bun­des­gericht­shof auf Antrag erneut Haft­be­fehl gegen den 29-jähri­gen wegen des drin­gen­den Ver­dachts der gefährlichen Körperverletzung. 

Das Opfer: Ermyas K. 

Erst am Tag zuvor waren bei­de aus der Unter­suchung­shaft ent­lassen wor­den. Der Grund: Die Polizei hat­te bis­lang verge­blich ver­sucht, mit Ermyas M. über das Geschehen in der Nacht zum Oster­son­ntag zu sprechen. Er kon­nte sich jedoch nicht an die Tat erin­nern. Polizei und die behan­del­nden Ärzte im Berlin­er Unfal­lkranken­haus bezweifeln auch, dass Ermyas M. sein Erin­nerungsver­mö­gen – zumin­d­est in abse­hbar­er Zeit – wiedererlangt. 

Vor Mithäftling mir der Tat geprahlt? 

Aus diesem Grund hob der Bun­des­gericht­shof (BGH) in Karl­sruhe die Haft­be­fehle gegen die bei­den Tatverdächti­gen am 23. Mai wieder auf. Björn L. aus Wil­helmshorst und Thomas M. aus Pots­dam wur­den noch am Nach­mit­tag aus den Haf­tanstal­ten Wulkow bei Neu­rup­pin bzw. Bran­den­burg (Hav­el) ent­lassen. Doch für Björn L. war diese Frei­heit nach 24 Stun­den wieder vor­bei. Nach dpa-Infor­ma­tio­nen aus Jus­tizkreisen hat der 29-Jährige bere­its vor 14 Tagen vor einem anderen Häftling mit der Tat geprahlt. Die Aus­sage sei “ziem­lich gut ver­i­fiziert”, hieß es. Die Bun­de­san­waltschaft hat­te die neuer­liche Fes­t­nahme mit “neuen Beweis­ergeb­nis­sen” begrün­det, die erst kurz nach sein­er Freilas­sung am Dien­stag bekan­nt gewor­den seien. Sein Anwalt Veikko Bar­tel bestätigte der dpa, dass die Ver­haf­tung auf der Aus­sage eines Mithäftlings beruht. Sein Man­dant werde von diesem Zeu­gen sin­ngemäß mit den Worten zitiert: “Hätte ich mal richtig reinge­treten.” Der 29-Jährige bestre­ite jedoch, jemals mit diesem Mann gesprochen zu haben oder ihn über­haupt zu ken­nen, sagte der Anwalt. 

Auch der Bun­des­gericht­shof hat­te schon bei der Freilas­sung betont, dass bei­de weit­er­hin verdächtig seien , an der Gewalt­tat beteiligt gewe­sen zu sein. Der Ermit­tlungsrichter am BGH sah allerd­ings gegen­wär­tig keine hohe Wahrschein­lichkeit für eine Verurteilung, wie aus dem Gerichts­beschluss her­vorge­ht. Es gebe zwar belas­tende Indizien gegen bei­de Täter, doch diese allein hät­ten zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt eine weit­ere Inhaftierung nicht gerechtfertigt. 

Tat per Handy übertragen 

Die Tat war per Handy auf die Voice­box der Ehe­frau des Über­fal­l­enen über­tra­gen wor­den. Neben den vie­len nicht deut­baren Geräuschen und Wort­fet­zen ist ein Wort immer wieder deut­lich zu hören: ‚Nig­ger’. Offen­bar hat das Opfer ver­sucht seine Frau anzu­rufen, aber die war nicht ans Tele­fon gegan­gen, so dass der Anruf­beant­worter ansprang und das aufze­ich­nete, was die Polizei als Beginn der Auseinan­der­set­zung ansieht. Nach ins­ge­samt fast zwei Minuten bricht das Tele­fonat ab. ‚Oh je!’ ist das Let­zte, was deut­lich zu hören ist. Das Gespräch kann, sofern es noch freigeschal­tet ist, über die Tele­fon-Num­mer der Krim­i­nalpolizei Pots­dam 0331 — 283 53 777 abge­hört wer­den. Eine der Schlüs­sel­pas­sagen lautet: 

Täter2: „Wie heißt deine Mut­ter, Mann?“ 

Täter1: „Was soll ’n passieren, sag’?“ 

Täter2: „Was meinst du, Schwein?“ 

Opfer: „Warum sagst du Schwein? Was denn? Geht doch mal bitte, ja?“ 

Täter2: „Scheiß Nigger!“ 

Täter1: „Was soll uns passieren? Wir machen dich platt, du Nig­ger! Was soll passieren?“ 

Lange mussten Ärzte um das Leben des 37-Jähri­gen Deutschen mit afrikanis­ch­er Herkun­ft, kämpfen, der rmit­tler­weile auf ein­er Reha-Sta­tion behan­delt wird. Mit einem schw­eren Schädel- und Gehirn­trau­ma, Knochen­ver­let­zun­gen, einem ver­let­zten Auge und Erbroch­en­em in der Lunge wurde er ins Kranken­haus ein­geliefert. Nur ein Schlag oder Tritt mehr und der Mann wäre ver­mut­lich tot gewe­sen, so Benedikt Welfens, Sprech­er der Staatsanwaltschaft. 

Min­destens ein geziel­ter Schlag auf den Kopf hat offen­bar die schwere Schädelver­let­zung verur­sacht, das Opfer fiel wehr­los zu Boden, er war zu diesem Zeit­punkt leicht angetrunk­en, 2 Promille Alko­hol wur­den in seinem Blut gemessen. „Stumpfe Gewalt gegen den Kopf“, heißt es seit­ens der Polizei. Ob auch weit­ere Gewal­tein­wirkung geschah, ist umstritten. 

Wom­öglich hat ein Tax­i­fahrer Ernyas M. das Leben gerettet. Auf der Fahrt zu ein­er nahen Diskothek, sah er bere­its, dass sich Täter und Opfer an der Hal­testelle im Gespräch befan­den. Auf der Rück­tour habe er dann den Mann an der Ecke Zeppelinstraße/Nansenstraße auf dem Boden liegen sehen. Daraufhin stieg der Tax­i­fahrer aus und die Täter flüchteten in Rich­tung Innen­stadt. Zwar ver­suchte der Tax­i­fahrer den bei­den Tätern noch zu Fuß zu ver­fol­gen, aber nach ergeb­nis­los­er Ver­fol­gung ist er an der Ecke Zeppelinstraße/Stiftstraße umgekehrt, um dem Opfer zu helfen. 

Zivilge­sellschaftliche Sol­i­dar­ität­skundge­bun­gen mit dem Opfer 

Eine erste Reak­tion der Pots­damer Zivilge­sellschaft auf diesen bru­tal­en Angriff lies nicht lange auf sich warten. Schon einen Tag nach dem Über­griff demon­stri­erten über 500 Men­schen in der Pots­damer Innen­stadt zwei Stun­den lang ihre Sol­i­dar­ität mit dem Opfer und gegen rechte Gewalt. Am Tatort wer­den auch mehr als eine Woche nach der Tat noch immer Blu­men und Kerzen niedergelegt. Nur vier Tage danach beteiligten sich bis zu 7000 Men­schen an ein­er zen­tralen Demon­stra­tion gegen Ras­sis­mus, zu der Pots­dams Ober­bürg­er­meis­ter aufgerufen hatte.

Unmit­tel­bar zuvor wur­den zwei Tatverdächtige ver­haftet. Auf einen von ihnen sollte eine DNA-Spur in Blut­tropfen am Tatort hin­weisen, auf den zweit­en wies seine rel­a­tiv hohe Stimme hin, die auf dem Ton­band erkennbar zu sein scheint. Bei­de behaupten jedoch ein Ali­bi zu haben. Min­destens ein­er von ihnen sollte ange­blich einem rechts­gerichteten Motor­rad­club namens “MC Gremi­um” ange­hören, der sich im Inter­net als “ein Kreis von Auser­wählten, d.
h. eine Gemein­schaft von Bikern,
die durch starke Zusam­menge­hörigkeit und Brud­er­schaft eine eigene Leben­sart verkör­pern”, versteht. 

Über­fäl­lige Ermit­tlung durch den Bundesanwalt 

Zuord­nun­gen der Tatverdächti­gen zur direk­ten Naziszene waren wider­sprüch­lich, Szeneken­ner hat­ten zunächst wegen Namensgle­ich­heit einen anderen Täter unter Ver­dacht. Eiun drit­ter Verdächtiger kam zwis­chen­zeitlich auf­grund eines felsen­festen Ali­bis wieder frei.

Im Hub­schrauber waren bei­de Hauptverdächti­gen nach ihrer Ver­haf­tung zum ermit­tel­nden Bun­de­san­walt nach Karl­sruhe geflo­gen wor­den, denn ras­sis­tis­che Gewalt gilt als Ver­brechen gegen die Prinzip­i­en der Bun­desre­pub­lik. Allerd­ings ist solch eine über­ge­ord­nete Ermit­tlung sel­ten, aber über­fäl­lig. Sie hat gewiß mit der Nähe der Fußball­welt­meis­ter­schaft zu tun. Es geht offen­bar vor­rangig darum, ein sym­bol­is­ches Zeichen zu setzen. 

Über­griffe im Wochentakt 

Viele Pots­damer zeigten sich unmit­tel­barr nach der Tat fas­sungs­los und wütend. Unter ihnen auch Tamás Ble­nessy. Vor einem Jahr wurde der Stu­dent auch Opfer eines Über­fall­es von Neon­azis. Er war erschüt­tert als er die Nachricht vom Geschehen an der Straßen­bahn­hal­testelle bekam, aber über­rascht hat es ihn nicht. Rechte Über­griffe, nicht immer in dieser Dimen­sion, find­en, nach sein­er Aus­sage, derzeit im Wochen­takt in Pots­dam statt.Die Bru­tal­ität mit der die Täter gegen ihn vorgin­gen, erin­nert Ble­nessy an das Vorge­hen der Neon­azis damals gegen ihn. Doch er hat­te mehr Glück als der aus Äthopi­en stam­mende Ernyas M., dass ste­ht für ihn fest. 

Aufruf: Opfer­ber­atun­gen stärken 

Für die Vor­sitzende der Amadeu-Anto­nio-Stiftung, Anet­ta Kahane, beweist der Über­griff wieder ein­mal mehr, wie wichtig eine kon­tinuier­liche gesamt­ge­sellschaftliche Auseinan­der­set­zung mit Ras­sis­mus wäre und dass beson­ders Opfer­ber­atun­gen in Ost­deutsch­land als wichtiger Bestandteil der Zivilge­sellschaft finanziell gefördert wer­den müssen. Sie ruft dazu auf Geld zur Betreu­ung und Behand­lung von Ernyas M. und sein­er Fam­i­lie, aber auch zugun­sten viel­er ander­er, oft unbekan­nter Opfer ras­sis­tis­ch­er Gewalt zu spenden. Das sei die Gesellschaft den Opfer rechter Gewalt schuldig. 

Grotesk: Pots­damer CDU bedauerte nicht 

Zu ein­er Groteske kam es am 27.4. im Pots­damer Stadt­par­la­ment: Die CDU-Frak­tion ver­weigerte ihre Unter­schrift unter einem Brief um der Fam­i­lie des Opfers ihr Mit­ge­fühl und Bedauern auszus­prechen. Begrün­dung laut Pots­damer Neuesten Nachricht­en: Pots­dams CDU-Frak­tion­schef Steeven Breetz und andere CDU-Abge­ord­nete hät­ten sich an der For­mulierung gestoßen, dass es sich bei der Tat um eine “von Ras­sis­ten geprägten Gewalt­tat” handelt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot