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Neo-Nazis prügeln auf 17-jährigen ein

Während ein­er Feier am Abend des 25.5. kam es zu ein­er Auseinan­der­set­zung zwischen
Neo-Nazis und nicht-recht­en Jugendlichen. Zu der Feier erschienen auch 20 bekannte
Neo-Nazis, welche unmit­tel­bar nach ihrem ein­tr­e­f­fen Per­so­n­en belei­digten und kurz
darauf zuschlugen. 

Es Ent­stand ein Stre­it zwis­chem einem Neo-Nazi und einem Gast. Im Zuge dieser
Ver­balen Auseinan­der­set­zung wurde ein Spä­taussiedler als “scheiß Russe” beschimpft.
Das spätere Opfer Mar­tin war zu diesem Zeit­punkt nicht in unmit­tel­bar­er Nähe. Doch
als der 17-jährige „hörte wie man meinen Kumpel als „scheiß Russe“ beschimpfte,
wollte ich sofort dazwis­chen gehen“, Daraufhin schlu­gen 5 Neo-Nazis aus der größeren
Gruppe her­raus zu. Nach­dem sie Mar­tin ohne jede Vor­war­nung mehrmals ins Gesicht
schlu­gen, ging er blu­tend zu Boden. Nicht genug das er am Boden lag, trat­en sie mit
Stahlkap­pen mehrmals gegen den Kopf, gegen die Beine und in den Bauch, sowie in den
Rück­en. Als Mar­tin zu seinem Fahrrad ging und los­fahren wollte, ran­nten ihm 2
Neo-Nazis hin­ter­her. Ein­er der bei­den, schlug daraufhin das Opfer vom Fahrrad und
trat Mar­tin erneut mehrmals ins Gesicht und in den Bauch. Der Zweite drohte
anschließend dem Opfer, „wenn wir euch noch mal hier in Hohen­wutzen sehen, schlagen
wir euch so zusam­men, dass ihr nicht mehr nach Hause kommt…“ 

Er erstat­tete noch in der sel­ben Nacht Anzeige bei der Polizei in Bad Freienwalde,
welche eine 11-köp­fige Ermit­tlungs­gruppe bildete. Auf der Feier wur­den dann noch 3
der Täter festgenom­men. Zwei weit­ere am Fre­itag morgen. 

“Gegen die drei aus Hohen­wutzen stam­menden Haupt­täter, 21, 18 und 25 Jahre alt,
stellte die Staat­san­waltschaft Haf­tantrag, wobei die Tat­mo­ti­va­tion bei dem
21Jährigen in sein­er poli­tis­chen Gesin­nung liegt. Bei den anderen Festgenommenen
bestätigte sich die poli­tis­che Moti­va­tion nicht.
Nach der richter­lichen Vernehmung am Amts­gericht am 27.05.06 wur­den auch die drei
Haupt­täter aus dem polizeilichen Gewahrsam ent­lassen. Sie müssen sich nun wegen
gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ver­ant­worten.” so die Polizei. 

Das Opfer wurde erhe­blich ver­let­zt. Er erlitt einen gebroch­enen Nasen­flügel, ein
Schädel-Hirn­trau­ma, Ver­let­zun­gen an bei­den Hän­den, ein ges­taucht­es Jochbein und
etliche Prel­lun­gen und Schür­fwun­den am ganzen Körper.

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