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Genversuchsfeld bei Lentzke geplant

Die Fir­ma Plant­tec (bish­er eine Aven­tis-Tochter, dem­nächst bei Bay­er) hat beim Robert-Koch-Insti­tut (die zuständi­ge Genehmi­gungs­be­hörde) einen Freiset­zungsantrag für
gen­ma­nip­ulierte Kartof­feln gestellt.
Das Gelände für das Gen­ver­suchs­feld befind­et sich bei Lentzke, einem 450-Ein­wohner­In­nen-Dorf in der Nähe Fehrbellins. Zurzeit existieren drei Genäck­er in Bran­den­burg, der Stan­dort Lentzke wäre der vierte. 

 

Da es sich bei dem Plant­tec-Antrag um einen Erstantrag han­delt, ist eine Bürg­erIn­nen­beteili­gung vorgeschrieben und so kön­nen bis zum 14. April
noch Ein­wen­dun­gen gegen diese Freiset­zung ein­gere­icht wer­den. Weit­er unten find­et ihr eine Mus­tere­in­wen­dung, die ihr ein­fach aus­druck­en, unter­schreiben und abschick­en kön­nt — Down­load als Word-Datei hier. Oder bei Bedarf natür­lich vorher auch noch verän­dern. Auch wenn die Ein­wen­dun­gen die Freiset­zung nicht ver­hin­dern soll­ten, so sind sie doch ein
poli­tis­ches Zeichen gegen die Gen­tech­nik — ger­ade wenn sie massen­haft abgeschickt werden! 

 

Barn­imer Aktions­bünd­nis gegen Gentechnik

Bre­itschei­d­str. 41

16321 Bernau

Tel./Fax.: 03338/459407

genaktionsbuendnis@bernau.net

www.dosto.de/gengruppe

 


An das

Robert-Koch-Insti­tut (RKI)

Fach­bere­ich Genetik, Gentechnik

Wol­lankstraße 15–17

13187 Berlin

 

Betr.: Genehmi­gungsver­fahren nach dem Gen­tech­nikge­setz (GenTG)

 

Hier: Antrag der Plant­Tec Biotech­nolo­gie GmbH zur Freiset­zung von gen­tech­nisch verän­derten Kartof­feln in Lentzke, Flur 4, Flurstück 48, Land Bran­den­burg (Ver­such­snum­mer 6786–01-0134)

 

Gegen die von 2002 bis 2005 geplante Freiset­zung von gen­tech­nisch verän­derten Kartof­feln in Lentzke erhebe ich mit fol­gen­den Begrün­dun­gen Einwand: 

 

1. Eine Über­tra­gung der neuen gen­tech­nisch einge­baut­en Eigen­schaften auf andere Kartof­felpflanzen und eine Weit­er­ver­bre­itung kann nicht aus­geschlossen werden:
Gefahr der Ver­bre­itung der Trans­gene z.B. durch Samen und durch veg­e­ta­tive Vermehrung
Kartof­feln ver­mehren sich zwar haupt­säch­lich veg­e­ta­tiv über die Knollen, aber eine Aus­bre­itung infolge Über­win­terung nicht geern­teter Knollen ist möglich. Die hier ver­wen­de­ten Sorten sind zur Samen­bil­dung fähig. Das Kraut der Kartof­felpflanzen kann Samen enthal­ten, die in der näch­sten Veg­e­ta­tion­spe­ri­ode auskeimen kön­nen. Die Kartof­felpflanzen kön­nen Samen bilden, die eine halb- bis zwei­jährige Dor­manz durch­machen kön­nen. Diese Samen kön­nen Trock­en- und Käl­te­pe­ri­o­den über­ste­hen. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu ein­er Ver­bre­itung der Trans­gene über die Kreuzung mit nicht gen­tech­nisch verän­derten Kartof­feln kom­men kön­nte, wenn diese in Reich­weite der Samen­ver­bre­itung der trans­ge­nen Kartof­feln liegen. 

 

2. Reich­weite der Auskreuzung durch Insektenbestäubung
Die Kartof­fel ist eine selb­st- und insek­tenbestäubte Pflanze. Eine Insek­tenbestäubung erfol­gt z.B. durch Hum­meln. In Unter­suchun­gen mit insek­ten­blüti­gen Pflanzen wur­den auch bei sehr großen Abstän­den Kreuzbe­fruch­tun­gen nachgewiesen.
Somit ist eine nach­haltige Schädi­gung des Ökosys­tems nicht auszuschließen. Weit­er­hin ist eine Verun­reini­gung kon­ven­tioneller Kartof­felpflanzen wahrschein­lich. Zu befürcht­en ist daher zum einen, dass für betrof­fene Land­wirte ein erhe­blich­er finanzieller Schaden entste­ht und zum anderen dass verun­reinigte Kartof­feln in die Lebens­mit­tel gelangen. 

 

3. Eine Gefahr der Wirkung auf Nicht-Zielor­gan­is­men kann nicht aus­geschlossen werden:
Unter­suchungsergeb­nisse bei Füt­terungsver­suchen von Rat­ten mit gen­tech­nisch verän­derten Kartof­feln weisen auf eine möglicher­weise unter­schätzte Gefahr durch den Verzehr von gen­tech­nisch verän­derten Pflanzen hin. Die Ergeb­nis­studie berichtet von ein­er Schädi­gung des Immun­sys­tems und von Verän­derun­gen inner­er Organe der Versuchstiere.
Es ist nicht gek­lärt, ob die Trans­gen-Pro­duk­te Kartof­fel­beeren fressende Tiere schädi­gen kön­nen oder ins­ge­samt Tiere, die sich von Kartof­felpflanzen ernähren. Durch einen Zaun nicht aufhal­ten lassen sich z.B. Vögel, Mäuse und Spitzmäuse. Mehr als zehn Voge­larten sind Nachtschat­ten­beeren­fress­er, darunter Mönchs­gras­mück­en, Amseln, Rotkehlchen, Grauschnäp­per, Stare, Gim­pel und Blaumeisen. Vögel kön­nen nicht durch die von der Antrag­stel­lerin angegebe­nen Sicher­heitsvorkehrun­gen vom Fressen von Bestandteilen der trans­ge­nen Kartof­feln abge­hal­ten werden. 

 

4. Durch die Freiset­zung von gen­tech­nisch verän­derten Kartof­feln sehe ich meine kör­per­liche Unversehrtheit, meine wirtschaftliche Exis­tenz und mein Eigen­tum bedro­ht (Art. 1, 2, 12, 14 Grundgesetz).
Der Grad der per­sön­lichen Betrof­fen­heit ist ins­beson­dere deshalb schw­er zu beurteilen, weil es sich bei der geplanten Freiset­zung um eine Erst­freiset­zung dieser gen­tech­nisch verän­derten Kartof­feln han­delt. Weit­ere Freiset­zun­gen kön­nten fol­gen und müssten nur durch das rechtlich umstrit­tene, soge­nan­nte “vere­in­fachte Ver­fahren”, d.h. durch eine ein­fache Anmel­dung beim Robert-Koch-Insti­tut nachgemeldet werden. 

 

 

(Ort, Datum, Unterschrift)

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