Die Firma Planttec (bisher eine Aventis-Tochter, demnächst bei Bayer) hat beim Robert-Koch-Institut (die zuständige Genehmigungsbehörde) einen Freisetzungsantrag für
genmanipulierte Kartoffeln gestellt.
Das Gelände für das Genversuchsfeld befindet sich bei Lentzke, einem 450-EinwohnerInnen-Dorf in der Nähe Fehrbellins. Zurzeit existieren drei Genäcker in Brandenburg, der Standort Lentzke wäre der vierte.
Da es sich bei dem Planttec-Antrag um einen Erstantrag handelt, ist eine BürgerInnenbeteiligung vorgeschrieben und so können bis zum 14. April
noch Einwendungen gegen diese Freisetzung eingereicht werden. Weiter unten findet ihr eine Mustereinwendung, die ihr einfach ausdrucken, unterschreiben und abschicken könnt — Download als Word-Datei hier. Oder bei Bedarf natürlich vorher auch noch verändern. Auch wenn die Einwendungen die Freisetzung nicht verhindern sollten, so sind sie doch ein
politisches Zeichen gegen die Gentechnik — gerade wenn sie massenhaft abgeschickt werden!
Barnimer Aktionsbündnis gegen Gentechnik
Breitscheidstr. 41
16321 Bernau
Tel./Fax.: 03338/459407
An das
Robert-Koch-Institut (RKI)
Fachbereich Genetik, Gentechnik
Wollankstraße 15–17
13187 Berlin
Betr.: Genehmigungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz (GenTG)
Hier: Antrag der PlantTec Biotechnologie GmbH zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Kartoffeln in Lentzke, Flur 4, Flurstück 48, Land Brandenburg (Versuchsnummer 6786–01-0134)
Gegen die von 2002 bis 2005 geplante Freisetzung von gentechnisch veränderten Kartoffeln in Lentzke erhebe ich mit folgenden Begründungen Einwand:
1. Eine Übertragung der neuen gentechnisch eingebauten Eigenschaften auf andere Kartoffelpflanzen und eine Weiterverbreitung kann nicht ausgeschlossen werden:
Gefahr der Verbreitung der Transgene z.B. durch Samen und durch vegetative Vermehrung
Kartoffeln vermehren sich zwar hauptsächlich vegetativ über die Knollen, aber eine Ausbreitung infolge Überwinterung nicht geernteter Knollen ist möglich. Die hier verwendeten Sorten sind zur Samenbildung fähig. Das Kraut der Kartoffelpflanzen kann Samen enthalten, die in der nächsten Vegetationsperiode auskeimen können. Die Kartoffelpflanzen können Samen bilden, die eine halb- bis zweijährige Dormanz durchmachen können. Diese Samen können Trocken- und Kälteperioden überstehen. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu einer Verbreitung der Transgene über die Kreuzung mit nicht gentechnisch veränderten Kartoffeln kommen könnte, wenn diese in Reichweite der Samenverbreitung der transgenen Kartoffeln liegen.
2. Reichweite der Auskreuzung durch Insektenbestäubung
Die Kartoffel ist eine selbst- und insektenbestäubte Pflanze. Eine Insektenbestäubung erfolgt z.B. durch Hummeln. In Untersuchungen mit insektenblütigen Pflanzen wurden auch bei sehr großen Abständen Kreuzbefruchtungen nachgewiesen.
Somit ist eine nachhaltige Schädigung des Ökosystems nicht auszuschließen. Weiterhin ist eine Verunreinigung konventioneller Kartoffelpflanzen wahrscheinlich. Zu befürchten ist daher zum einen, dass für betroffene Landwirte ein erheblicher finanzieller Schaden entsteht und zum anderen dass verunreinigte Kartoffeln in die Lebensmittel gelangen.
3. Eine Gefahr der Wirkung auf Nicht-Zielorganismen kann nicht ausgeschlossen werden:
Untersuchungsergebnisse bei Fütterungsversuchen von Ratten mit gentechnisch veränderten Kartoffeln weisen auf eine möglicherweise unterschätzte Gefahr durch den Verzehr von gentechnisch veränderten Pflanzen hin. Die Ergebnisstudie berichtet von einer Schädigung des Immunsystems und von Veränderungen innerer Organe der Versuchstiere.
Es ist nicht geklärt, ob die Transgen-Produkte Kartoffelbeeren fressende Tiere schädigen können oder insgesamt Tiere, die sich von Kartoffelpflanzen ernähren. Durch einen Zaun nicht aufhalten lassen sich z.B. Vögel, Mäuse und Spitzmäuse. Mehr als zehn Vogelarten sind Nachtschattenbeerenfresser, darunter Mönchsgrasmücken, Amseln, Rotkehlchen, Grauschnäpper, Stare, Gimpel und Blaumeisen. Vögel können nicht durch die von der Antragstellerin angegebenen Sicherheitsvorkehrungen vom Fressen von Bestandteilen der transgenen Kartoffeln abgehalten werden.
4. Durch die Freisetzung von gentechnisch veränderten Kartoffeln sehe ich meine körperliche Unversehrtheit, meine wirtschaftliche Existenz und mein Eigentum bedroht (Art. 1, 2, 12, 14 Grundgesetz).
Der Grad der persönlichen Betroffenheit ist insbesondere deshalb schwer zu beurteilen, weil es sich bei der geplanten Freisetzung um eine Erstfreisetzung dieser gentechnisch veränderten Kartoffeln handelt. Weitere Freisetzungen könnten folgen und müssten nur durch das rechtlich umstrittene, sogenannte “vereinfachte Verfahren”, d.h. durch eine einfache Anmeldung beim Robert-Koch-Institut nachgemeldet werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)