Seelow (MOZ)- Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat den Antrag der in Altlandsberg (Märkisch-Oderland) lebenden vietamesischen Familie Nguyen auf einstweilige Verfügung gegen ihre Abschiebung nach Vietnam in allen Punkten abgelehnt und der Familie als Klageführer die Zahlung von 8000 Euro Gerichtskosten auferlegt. Der Landrat von MärkischOderland hatte erst am Donnerstag aus humanitären Gründen die Duldung bis Januar 2003 verlängert. Man wollte letztlich auch die Entscheidung des Gerichts abwarten. Am Freitagmorgen lag das Gerichtsurteil dann beim Kreis vor. Das Gericht verweist auf die Urteile, wonach die Familie bereits seit 1995 ausreisepflichtig gewesen wäre. Eine Abschiebung könne zwar im Wege der Duldung ausgesetzt werden, wenn bestimmte Gründe vorliegen, so die Richter. „Einen solchen Anspruch, der vorliegend allein auf die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis gerichtet sein könnte, haben die Antragsteller aber nicht glaubhaft gemacht“, heißt es im Urteil. Die Familie habe auch nicht glaubhaft machen können, dass sie sämtliche Integrationskriterien zum Stichtag 19. November 1999 erfüllt hatte, um in den Personenkreis zu fallen, bei dem die Altfallregel greifen könnte. Die Familie sei auch kein Härtefall im Sinne der Gesetzlichkeiten. Ein Entscheidung zu einer weiteren Klage der Familie, die sich auf die Anerkennung der Altfallreglung bezieht, steht noch aus.
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