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Gericht bestätigt Abschiebung für Familie Nguyen

Seelow (MOZ)- Das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) hat den Antrag der in Alt­lands­berg (Märkisch­-Oder­land) leben­den vietame­sis­chen Fam­i­lie Nguyen auf einst­weilige Ver­fü­gung gegen ihre Abschiebung nach Viet­nam in allen Punk­ten abgelehnt und der Fam­i­lie als Klage­führer die Zahlung von 8000 Euro Gericht­skosten aufer­legt. Der Lan­drat von Märkisch­Oderland hat­te erst am Don­ner­stag aus human­itären Grün­den die Dul­dung bis Jan­u­ar 2003 ver­längert. Man wollte let­ztlich auch die Entschei­dung des Gerichts abwarten. Am Fre­itag­mor­gen lag das Gericht­surteil dann beim Kreis vor. Das Gericht ver­weist auf die Urteile, wonach die Fam­i­lie bere­its seit 1995 aus­reisepflichtig gewe­sen wäre. Eine Abschiebung könne zwar im Wege der Dul­dung aus­ge­set­zt wer­den, wenn bes­timmte Gründe vor­liegen, so die Richter. „Einen solchen Anspruch, der vor­liegend allein auf die Erteilung ein­er Aufen­thalts­befug­nis gerichtet sein kön­nte, haben die Antrag­steller aber nicht glaub­haft gemacht“, heißt es im Urteil. Die Fam­i­lie habe auch nicht glaub­haft machen kön­nen, dass sie sämtliche Inte­gra­tionskri­te­rien zum Stich­tag 19. Novem­ber 1999 erfüllt hat­te, um in den Per­so­n­enkreis zu fall­en, bei dem die Alt­fall­regel greifen kön­nte. Die Fam­i­lie sei auch kein Härte­fall im Sinne der Geset­zlichkeit­en. Ein Entschei­dung zu ein­er weit­eren Klage der Fam­i­lie, die sich auf die Anerken­nung der Alt­fall­reglung bezieht, ste­ht noch aus.

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