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Gericht genehmigt rechte Demonstration

Das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) hat das polizeiliche Ver­bot der
recht­sex­tremen Demon­stra­tion an diesem Sonnabend in Halbe (Dahme-Spree­wald)
aufge­hoben. Die 1. Kam­mer gewährte dem Ver­anstal­ter vor­läu­fi­gen Rechtsschutz
gegen ein Ver­samm­lungsver­bot des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder), teilte
das Ver­wal­tungs­gericht gestern mit. 

Recht­sex­treme Grup­pen pla­nen am Tag vor dem Volk­strauertag in Halbe eine
Kundge­bung. Die Polizei hat­te die Demon­stra­tion ver­boten. Die Entscheidung
des Ver­wal­tungs­gerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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