Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat das polizeiliche Verbot der
rechtsextremen Demonstration an diesem Sonnabend in Halbe (Dahme-Spreewald)
aufgehoben. Die 1. Kammer gewährte dem Veranstalter vorläufigen Rechtsschutz
gegen ein Versammlungsverbot des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder), teilte
das Verwaltungsgericht gestern mit.
Rechtsextreme Gruppen planen am Tag vor dem Volkstrauertag in Halbe eine
Kundgebung. Die Polizei hatte die Demonstration verboten. Die Entscheidung
des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.