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Gericht: Im Juni Entscheid zu Akteneinsicht in V‑Mann-Affäre

(LR, Bran­den­burg) Das Lan­desver­fas­sungs­gericht will seine Entschei­dung über das Recht auf
Aktenein­sicht der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) des Land­tags am
19. Juni verkün­den. Das teilte das Gericht gestern nach der Ver­hand­lung mit. 

Die PDS-Frak­tion hält einen Mehrheits­beschluss der Abge­ord­neten vom 5.
Sep­tem­ber 2002 für ver­fas­sungswidrig. Es war ein PDS-Antrag auf
Aktenein­sicht im Zusam­men­hang mit ein­er V‑Mann-Affäre von der Tagesordnung
genom­men wor­den (die RUNDSCHAU berichtete). Mit dem Antrag sollte der
Land­tag die PKK auf­fordern, im Falle des in Berlin inhaftierten V‑Mannes
Toni S. ihrer “Kon­trollpflicht nachzukom­men” und Aktenein­sicht zu nehmen. 

PDS-Frak­tion­schef Lothar Bisky sagte, die Kon­trollpflicht­en der PKK könnten
nicht durch den Land­tag behin­dert werden. 

Ver­fas­sungs­gericht entschei­det im Juni

V‑Mann-Affäre:PDS sieht Rechte verletzt

(MAZ) POTSDAM — Das Bran­den­burg­er Lan­desver­fas­sungs­gericht will sein Entscheidung
über das Recht auf Aktenein­sicht der Par­la­men­tarischen Kontrollkommission
(PKK) des Land­tags am 19. Juni verkün­den. Das teilte das Gericht gestern
nach der Ver­hand­lung mit. Die PDS-Frak­tion hält einen Mehrheits­beschluss der
Abge­ord­neten vom 5. Sep­tem­ber 2002 für ver­fas­sungswidrig. Es war ein
PDS-Antrag auf Aktenein­sicht im Zusam­men­hang mit ein­er V‑Mann-Affäre von der
Tage­sor­d­nung genom­men wor­den. Mit dem Antrag sollte der Land­tag die PKK
auf­fordern, im Falle des in Berlin inhaftierten V‑Mannes Toni S. ihrer
“Kon­trollpflicht nachzukom­men” und Aktenein­sicht zu nehmen. 

PDS-Frak­tion­schef Lothar Bisky sagte, die Kon­trollpflicht­en der PKK könnten
nicht durch eine Mehrheit­sentschei­dung des Land­tags behin­dert wer­den. Damit
gin­ge der Sinn des Auss­chuss­es ver­loren, der die Arbeit des
Ver­fas­sungss­chutzes kon­trol­lieren müsse. 

Das Gericht befasste sich in sein­er mündlichen Ver­hand­lung vor allem mit der
Ver­schwiegen­heit­spflicht der PKK-Mit­glieder. Dabei ging es um die Frage, ob
der Land­tag über die Aktenein­sicht der PKK- Mit­glieder hätte diskutieren
dür­fen, ohne dass dabei die Ver­schwiegen­heit­spflicht ver­let­zt wor­den wäre. 

Die V‑Mann-Affäre hat­te 2002 zu erhe­blichem Wirbel geführt. Ende Juli hatten
Berlin­er Polizeibeamte einen Recht­sradikalen als V‑Mann des Brandenburger
Ver­fas­sungss­chutzes ent­tarnt. Der 28-jährige Toni S. aus Cot­tbus wurde vom
Berlin­er Landgericht wegen Volksver­het­zung, Gewalt­darstel­lung und Verwendung
von Nazi-Sym­bol­en zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht
sah es als erwiesen an, dass er an Pro­duk­tion und Ver­trieb von
recht­sex­tremen CDs beteiligt war.

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