(LR, Brandenburg) Das Landesverfassungsgericht will seine Entscheidung über das Recht auf
Akteneinsicht der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Landtags am
19. Juni verkünden. Das teilte das Gericht gestern nach der Verhandlung mit.
Die PDS-Fraktion hält einen Mehrheitsbeschluss der Abgeordneten vom 5.
September 2002 für verfassungswidrig. Es war ein PDS-Antrag auf
Akteneinsicht im Zusammenhang mit einer V‑Mann-Affäre von der Tagesordnung
genommen worden (die RUNDSCHAU berichtete). Mit dem Antrag sollte der
Landtag die PKK auffordern, im Falle des in Berlin inhaftierten V‑Mannes
Toni S. ihrer “Kontrollpflicht nachzukommen” und Akteneinsicht zu nehmen.
PDS-Fraktionschef Lothar Bisky sagte, die Kontrollpflichten der PKK könnten
nicht durch den Landtag behindert werden.
Verfassungsgericht entscheidet im Juni
V‑Mann-Affäre:PDS sieht Rechte verletzt
(MAZ) POTSDAM — Das Brandenburger Landesverfassungsgericht will sein Entscheidung
über das Recht auf Akteneinsicht der Parlamentarischen Kontrollkommission
(PKK) des Landtags am 19. Juni verkünden. Das teilte das Gericht gestern
nach der Verhandlung mit. Die PDS-Fraktion hält einen Mehrheitsbeschluss der
Abgeordneten vom 5. September 2002 für verfassungswidrig. Es war ein
PDS-Antrag auf Akteneinsicht im Zusammenhang mit einer V‑Mann-Affäre von der
Tagesordnung genommen worden. Mit dem Antrag sollte der Landtag die PKK
auffordern, im Falle des in Berlin inhaftierten V‑Mannes Toni S. ihrer
“Kontrollpflicht nachzukommen” und Akteneinsicht zu nehmen.
PDS-Fraktionschef Lothar Bisky sagte, die Kontrollpflichten der PKK könnten
nicht durch eine Mehrheitsentscheidung des Landtags behindert werden. Damit
ginge der Sinn des Ausschusses verloren, der die Arbeit des
Verfassungsschutzes kontrollieren müsse.
Das Gericht befasste sich in seiner mündlichen Verhandlung vor allem mit der
Verschwiegenheitspflicht der PKK-Mitglieder. Dabei ging es um die Frage, ob
der Landtag über die Akteneinsicht der PKK- Mitglieder hätte diskutieren
dürfen, ohne dass dabei die Verschwiegenheitspflicht verletzt worden wäre.
Die V‑Mann-Affäre hatte 2002 zu erheblichem Wirbel geführt. Ende Juli hatten
Berliner Polizeibeamte einen Rechtsradikalen als V‑Mann des Brandenburger
Verfassungsschutzes enttarnt. Der 28-jährige Toni S. aus Cottbus wurde vom
Berliner Landgericht wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verwendung
von Nazi-Symbolen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht
sah es als erwiesen an, dass er an Produktion und Vertrieb von
rechtsextremen CDs beteiligt war.