Amtsrichterin stellt Bußgeldverfahren gegen Fahrradschieber ein / Stiftung: Kein Präzedenzfall
Die Preußische Schlösserstiftung hat offensichtlich Schwierigkeiten, ihre umstrittene Parkordnung vor dem Potsdamer Amtsgericht durchzusetzen. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Gericht ein Bußgeld-Verfahren gegen einen Potsdamer eingestellt, weil der Mann sein Fahrrad an einer von der Stiftung unerlaubten Stelle geschoben hatte. Der Briefwechsel dazu liegt den PNN vor.
Es ist offenbar der erste Rechtsstreit dieser Art, wie gestern Stiftungssprecher Ulrich Henze auf Anfrage sagte: „Dass so eine Sache vor Gericht kommt, ist ein totaler Einzelfall.“ Die Stiftung bewerte die Einstellung nicht als Präzedenzfall, betonte Henze. Er sagte: „Es handelt sich um die subjektive Bewertung des einzelnen Falls durch die zuständige Richterin.“
Auch das Potsdamer Amtsgericht hielt sich gestern mit einer Bewertung zurück. Gerichtssprecher Oliver Kramm sagte, das Urteil habe „nicht unbedingt Präzedenzwirkung“. Jedoch sagte Kramm auch, dass es in solchen Fällen für Bürger immer möglich sei, es vor Gericht auf eine Einstellung ankommen zu lassen: „Eine Gewissheit auf Erfolg gibt es aber nicht.“ Dafür gäbe es je Einzelfall zu viele Unwägbarkeiten.
Der strittige Vorfall hatte sich am Morgen des 11. Dezember 2007 im Park Sanssouci auf dem Weg am Marlygarten ereignet. Dort war das Schieben von Rädern laut Stiftung verboten. Der Potsdamer Ulrich W. hatte das Rad dennoch dabei. Ein Parkwächter erwischte ihn, später sollte Ulrich W. ein Verwarngeld von 35 Euro zahlen. „Dagegen habe ich mich gewehrt“, sagte der Arzt den PNN. So sei kein Schild erkennbar gewesen, dass das Mitführen von Rädern verboten sei, schrieb Ulrich W. der Stiftung. Auch könne er die Regelungen im Park generell nicht verstehen: „Der Schaden, den ich durch das Schieben meines elf Kilo schweren Sportrades verursache, lässt sich wohl allenfalls mikroskopisch darstellen.“ Er zweifle daran, dass Schiebeverbote in irgendeiner Form zum Erhalt des Weltkulturerbes beitragen könnten, so Ulrich W. weiter.
Solche Argumente überzeugten die Stiftung nicht. Zusammen mit Bußgeldgebühren sollte Ulrich W. schließlich knapp 60 Euro zahlen. Doch er weigerte sich. Im Mai schickte die Stiftung die Unterlagen an die Potsdamer Staatsanwaltschaft, von dort gelangte das Delikt zu Amtsrichterin Reinhild Ahle. Diese jedoch hielt „eine Ahndung nicht für geboten“. Sie stellte das Verfahren ein. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Wegen der aktuellen Parkordnung vom 21. September 2006 gibt es seit zwei Jahren Streit, weil Parkwächter der Stiftung seitdem Bußgelder erheben können. Deswegen gibt es auch juristische Auseinandersetzungen. Erst im Mai hatte die Stiftung einen Prozess verloren. Damals wurde ein Potsdamer freigesprochen, obwohl er im Babelsberger Park mit seinem Rad auf einem Weg erwischt wurde, auf dem noch im Jahr zuvor das Radfahren verboten war. Inzwischen sei der Weg jedoch wieder frei, weil die Allgemeinverfügung von Stiftungsdirektor Hartmut Dorgerloh aus diesem Januar gelte, stellte das Gericht fest. Es dürfe keine Strafen für Handlungen geben, die zwar früher illegal waren, unter selben Bedingungen jetzt aber erlaubt sind, hieß es damals.
Gegen die Allgemeinverfügung von Dorgerloh sind zudem zwei Widersprüche anhängig. Diese würden noch bearbeitet, teilte Stiftungssprecher Henze gestern auf Anfrage mit.