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Gericht stoppt Vattenfall

Das Ver­wal­tungs­gericht Cot­tbus hat die Rodungsar­beit­en zur Erweiterung des Tage­baus Cot­tbus-Nord gestoppt. Die Vat­ten­fall Europe Min­ing AG hat­te am Don­ner­stag mor­gen mit der Abholzung ent­lang des Ham­mer­graben-Alt­laufs begonnen. Daraufhin hat­te die Grüne Liga gegen den zugrunde liegen­den Bescheid des Lan­desumweltamtes Beschw­erde ein­gelegt. Das Ver­wal­tungs­gericht fällte am Don­ner­stag abend noch keine endgültige Entschei­dung über den Eilantrag, stoppte die Arbeit­en aber in einem Zwis­ch­enentscheid vorläufig.
Die Fort­set­zung der Rodungsar­beit­en würde »zu einem mas­siv­en und schw­er aus­gle­ich­baren Ein­griff« in das Land­schaftss­chutzge­bi­et Peitzer Teich­land­schaft und Ham­mer­graben führen, sagte ein Gerichtssprech­er. Für den Energiekonz­ern Vat­ten­fall sei ein kurzzeit­iger Stopp der Arbeit­en bis zu ein­er abschließen­den Entschei­dung zumutbar. 

Vat­ten­fall hat­te mit­geteilt, die Abholzungsar­beit­en seien notwendig, um den Tage­bau Cot­tbus-Nord fortzuführen. Alle Genehmi­gun­gen dafür lägen vor. Die Lako­maer Teiche wür­den von den derzeit­i­gen Arbeit­en nicht berührt. Der Tage­bau ist ein­er der Brennstof­fliefer­an­ten für das nahegele­gene Kraftwerk Jänschwalde. 

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutsch­land (BUND) warf Vat­ten­fall vor, eine Zusage gebrochen zu haben, wonach bis zum 15. Jan­u­ar kein­er­lei Räu­mungs­maß­nah­men begin­nen soll­ten. Der Konz­ern habe diese Zusage gegeben, damit das Cot­tbuser Ver­wal­tungs­gericht die von Umweltver­bän­den ein­gere­ichte Klage gegen die Abbag­gerung der Lako­maer Teiche prüfen könne. Die Grüne Liga verurteilte das Vorge­hen Vat­ten­falls in ein­er am Fre­itag ver­bre­it­eten Erk­lärung »auf das Schärf­ste«. Offen­bar habe Vat­ten­fall mit der über­raschen­den Baum­fäl­lak­tion Tat­sachen schaf­fen wollen. »Erst am Mittwoch hat­te das Gericht einen Ort­ster­min für den 10. Jan­u­ar ange­set­zt, um den Stre­it­ge­gen­stand zu besichti­gen«, heißt es in der Erk­lärung. »Um vor dem Gerichts­beschluß möglichst viele Bäume fällen zu kön­nen, wur­den die Arbeit­en von ein­er Sicher­heits­fir­ma mit Gewalt gegen protestierende Bürg­er durchge­set­zt.« Ein Grun­deigen­tümer hätte Strafanzeige wegen Haus­friedens­bruch gegen Mitar­beit­er der Sicher­heits­fir­ma gestellt, heißt es weiter.

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