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Gericht will bei Rechtsextremen beliebte Marke einziehen lassen

(LR, 16.11.) Die bei Recht­sradikalen beliebte Bek­lei­dungs­marke “Thor Steinar”, die von
der Fir­ma Medi­a­tex in Zeesen bei Königs Wuster­hausen ver­trieben wird, nimmt
ihr umstrittenes Runen-Logo vom Markt. “Ich habe nach den Beschlagnahmungen
in den ver­gan­genen Wochen dazu ger­at­en”, sagte der Berlin­er Mediatex-Anwalt
Markus Rosch­er gestern auf Anfrage. Ein neues Fir­men­wap­pen sei aber schon in
Arbeit. 

Das Amts­gericht Königs Wuster­hausen hat­te ver­gan­gene Woche angeordnet,
bun­desweit Tex­tilien mit dem “Thor Steinar”-Zeichen einzuziehen. Erwirkt
hat­te diesen Beschluss die Neu­rup­pin­er Staat­san­waltschaft. Sie ist der
Auf­fas­sung, dass das Runen-Logo “nation­al­sozial­is­tis­chen Sym­bol­en zum
Ver­wech­seln” ähnele (die RUNDSCHAU berichtete). 

Im “Thor-Steinar”-Logo sind zwei nordis­che Runen miteinan­der verschlungen:
die Tyr-Rune und die Wolf­san­gel. Erstere war in der NS-Zeit Ärmelem­blem der
Absol­ven­ten der SA-Reichs­führerschulen. Die Wolf­san­gel zählt nach Hakenkreuz
und Sig-Rune zu den sig­nifikan­testen Sym­bol­en des Nation­al­sozial­is­mus. Sie
tauchte in den Abze­ichen mehrerer SS-Ein­heit­en auf und wurde — leicht
abge­wan­delt — auch von der 1982 als ver­fas­sungs­feindlich verbotenen
Jugen­dor­gan­i­sa­tion “Junge Front” genutzt. Zudem heißt es, dass der Name
“Steinar” in Verbindung mit dem Wort Divi­sion, wie er auf T‑Shirts der Marke
aufge­druckt ist, eine gezielte Anspielung auf den von Neonazis
glo­ri­fizierten SS-Gen­er­al Felix Stein­er sei. 

Der Amts­gerichts­beschluss hat für die Fir­ma Medi­a­tex weit reichende Folgen:
Er ermöglicht bun­desweit Razz­ien in Geschäften, die Klei­dung mit dem
Runen-Logo verkaufen. Auch Träger der Tex­tilien müssen jet­zt damit rechnen,
dass Beamte ihre Klei­dungsstücke kon­fiszieren. Darüber­hin­aus ord­nete das
Gericht an, die für die Fir­men­wap­pen-Her­stel­lung notwendi­gen Hil­f­s­mit­tel wie
“Plat­ten, For­men, Neg­a­tive oder Matritzen” unbrauch­bar zu machen. 

“Medi­a­tex hat deshalb alle Händler aufge­fordert, die Logos zu ent­fer­nen und
die Ware zurück­zugeben”, sagte Anwalt Rosch­er auf Anfrage. “Wir beu­gen uns
dieser Gewalt, obwohl uns säch­sis­che, die Cot­tbuser und die Frankfurter
Staat­san­waltschaft zuvor mehrfach sig­nal­isiert hat­ten, dass keine
Ähn­lichkeit mit Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen beste­he. Der
Schaden ist katastrophal.” 

Recht­san­walt Rosch­er hat beim Pots­damer Landgericht Beschw­erde gegen den
Amts­gerichts­beschluss ein­gelegt. Tex­tilien, die die Polizei im Okto­ber in
einem Hen­nings­dor­fer Geschäft bei Berlin beschlagnahmt hat­te, haben die
Behör­den inzwis­chen wieder zurück­geben müssen, da es dafür keine
Rechts­grund­lage gab. 

Um mögliche Schaden­er­satz­forderun­gen der Fir­ma Medi­a­tex auszuschließen, hat
Bran­den­burgs Gen­er­al­staat­san­waltschaft erst ein­mal angewiesen, den
Beschlagnah­mungs­beschluss des Amts­gericht­es nicht zu voll­streck­en. “Wir
wollen abwarten, wie das Landgericht Pots­dam entschei­det”, sagte deren
Press­esprech­er Rolf Grünebaum gestern auf Anfrage. “Wir ste­hen hin­ter der
Neu­rup­pin­er Staat­san­waltschaft, aber dass der Straftatbe­stand 86a durch das
Logo ver­let­zt wird, sieht bis­lang son­st noch kein­er in Deutsch­land so.”

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