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Gerichtsprozess wegen Diebstahls eines Wahlplakates

(Presseerk­lärung der Alter­na­tiv­en Jugendliste Bernau) Am 22. Juni 2004 um 10 Uhr muss sich der Bernauer Thomas J. vor dem Bernauer Amts­gericht wegen Dieb­stahls eines Wahlplakates ver­ant­worten. Ihm wird vorge­wor­fen, in der Nacht vom 21.–22. August 2002 ein Wahlplakat der Schill­partei entwen­det zu haben. Brisanz hat dieses Ver­fahren vor allem, weil dieses Plakat in der Bernauer Goethes­trasse auf Beschluss der Bernauer Vor­standes der Schill-Partei durch eine Videokam­era überwacht wurde. Eine solche Videoüberwachung des öffentlichen Raumes durch Pri­vat­per­so­n­en stellt selb­st eine Straft­tat dar. Unklar ist deswe­gen, ob das Video­ma­te­r­i­al über­haupt als Beweis­mit­tel benutzt wer­den darf. Außer­dem gab die Schill­partei den finanziellen Wert des Plakates mit 1,- Euro an. Hier dürfte
es dem Bernauer Gericht schw­er fall­en, wenn es denn zu ein­er Verurteilung kom­men sollte, eine angemessene Strafhöhe zu find­en. Hin­ter­grund des Ver­fahrens ist das Phänomen, dass in Bernau seit mehreren Jahren die Wahlplakate von recht­sex­tremen und recht­spop­ulis­tis­chen Parteien
immer wieder von Unbekan­nten aus dem Strassen­bild ent­fer­nt wer­den. In den let­zten Wochen war davon vor allem die rech­tex­treme NPD betroffen.

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