(Presseerklärung der Alternativen Jugendliste Bernau) Am 22. Juni 2004 um 10 Uhr muss sich der Bernauer Thomas J. vor dem Bernauer Amtsgericht wegen Diebstahls eines Wahlplakates verantworten. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht vom 21.–22. August 2002 ein Wahlplakat der Schillpartei entwendet zu haben. Brisanz hat dieses Verfahren vor allem, weil dieses Plakat in der Bernauer Goethestrasse auf Beschluss der Bernauer Vorstandes der Schill-Partei durch eine Videokamera überwacht wurde. Eine solche Videoüberwachung des öffentlichen Raumes durch Privatpersonen stellt selbst eine Strafttat dar. Unklar ist deswegen, ob das Videomaterial überhaupt als Beweismittel benutzt werden darf. Außerdem gab die Schillpartei den finanziellen Wert des Plakates mit 1,- Euro an. Hier dürfte
es dem Bernauer Gericht schwer fallen, wenn es denn zu einer Verurteilung kommen sollte, eine angemessene Strafhöhe zu finden. Hintergrund des Verfahrens ist das Phänomen, dass in Bernau seit mehreren Jahren die Wahlplakate von rechtsextremen und rechtspopulistischen Parteien
immer wieder von Unbekannten aus dem Strassenbild entfernt werden. In den letzten Wochen war davon vor allem die rechtextreme NPD betroffen.
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