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Gesetz kann Nazi-Aufmarsch nicht verhindern

Halbe (epd) Nach ihrem erfol­gre­ichen Ein­spruch gegen ein polizeilich­es Auf­marsch-Ver­bot haben am Sonnabend mehrere Duzent Neon­azis vor dem größten deutschen Sola­daten­fried­hof in Halbe (Dahme-Spree­wald) eine Kundge­bung ver­anstal­tet. Das Gräber­feld selb­st durften die vom Ham­burg­er Neon­azi Chris­t­ian Worch ange­führten Recht­sexremis­ten aber nicht betreten. Die Polizei war mit 450 Beamten im Ein­satz. Zu Zwis­chen­fällen kam es nicht. 

Worch hat­te vor dem Ver­wal­tungs­gericht in Cot­tbus Ein­spruch gegen ein Auf­marsch-Ver­bot der Polizei ein­gelegt. Nach Aufas­sung der Richter war die Beschränkung der Demon­stra­tions-Route “derzeit nihc gerecht­fer­tigt”, auch nich durch das im Mai ver­ab­schiedete bran­den­burg­erische Gedenkstät­ten­schutzge­setz. Dieser Bew­er­tung schloss sich am Fre­itagabend auch das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Bran­den­burg an. 

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