POTSDAM Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde hat Zwangsvollstreckung gegen das brandenburgische Kulturministerium beantragt. Das geht aus einem Schreiben von Rechtsanwalt Jens Robbert an das Potsdamer Verwaltungsgericht hervor, das der MAZ vorliegt.
Hintergrund des Antrags ist ein Oberverwaltungsgerichtsurteil vom 10. Mai, wonach die Förderpraxis des Ministeriums gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. Das Ministerium hatte die Jüdische Landesgemeinde 2000 mit rund 150 000 Euro unterstützt, die Förderforderung der konkurrierenden Gesetzestreuen Gemeinde jedoch abgelehnt. Das OVG wies das Ministerium an, einen neuen Förderbescheid zu erarbeiten. Die Gesetzestreue Gemeinde will das Ministerium jetzt unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10 000 Euro dazu zwingen, dies binnen “einer kurzen Frist” zu tun.
Ministeriumssprecher Holger Drews verwies darauf, dass die Frist für einen neuen Förderbescheid erst am 10. Oktober ablaufe.