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Gesetzestreue drohen mit Vollstreckung

POTSDAM Die Geset­zestreue Jüdis­che Lan­des­ge­meinde hat Zwangsvoll­streck­ung gegen das bran­den­bur­gis­che Kul­tur­min­is­teri­um beantragt. Das geht aus einem Schreiben von Recht­san­walt Jens Rob­bert an das Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht her­vor, das der MAZ vorliegt. 

Hin­ter­grund des Antrags ist ein Oberver­wal­tungs­gericht­surteil vom 10. Mai, wonach die Förder­prax­is des Min­is­teri­ums gegen den Gle­ich­be­hand­lungs­grund­satz ver­stoße. Das Min­is­teri­um hat­te die Jüdis­che Lan­des­ge­meinde 2000 mit rund 150 000 Euro unter­stützt, die Förder­forderung der konkur­ri­eren­den Geset­zestreuen Gemeinde jedoch abgelehnt. Das OVG wies das Min­is­teri­um an, einen neuen Förderbescheid zu erar­beit­en. Die Geset­zestreue Gemeinde will das Min­is­teri­um jet­zt unter Andro­hung eines Zwangs­geldes in Höhe von 10 000 Euro dazu zwin­gen, dies bin­nen “ein­er kurzen Frist” zu tun. 

Min­is­teri­umssprech­er Hol­ger Drews ver­wies darauf, dass die Frist für einen neuen Förderbescheid erst am 10. Okto­ber ablaufe. 

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