Landesvorsitzender GESSINGER: Verwaltungsgerichts-Erfolg für Hotelier bekräftigt Auffassung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Belange der Anrainer müssen endlich
berücksichtigt werden / Landesregierung soll sich gegenüber Struck für Verzicht auf “Bombodrom” stark machen
Zum jüngsten Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam, das der Klage eines Hoteliers
gegen den geplanten Bombenabwurfplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide stattgegeben hat,
sagt der Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, JOACHIM GESSINGER:
“BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen das Urteil. Es bestätigt uns in unserer Auffassung,
dass sich die Bundeswehr nicht einfach über die Belange der Bevölkerung in der
Region des geplanten Bombenabwurfplatzes hinweg setzen kann. Den Anwohnern, die
schon zu DDR-Zeiten massiv unter den Tiefflügen des sowjetischen Militärs zu leiden
hatten, ist das “Bombodrom” nicht zuzumuten. Für die in den vergangenen Jahren
entstandene regionale Tourismusbranche in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
wäre der Übungsplatz ein Desaster — wie das Beispiel des klagenden Betreibers des
Seehotels Ichlim anschaulich zeigt. Sein Haus liegt nur vier Kilometer von der
geplanten Einflugschneise entfernt. Die voraussichtliche Lärmbelastung der
Bundeswehr-Tiefflieger von bis zu 115 Dezibel würde wohl das Aus des Unternehmens
bedeuten.”
“Wir Brandenburger Bündnisgrüne fordern die Landesregierung auf, die Interessen der
Bevölkerung im Norden des Landes ernst zu nehmen und sich beim
Bundesverteidigungsministerium endlich und mit Nachdruck für einen Verzicht auf das
unsägliche Projekt stark zu machen. Auch das vermeintliche Argument, in der Region
entstünden durch den Neubau einer Bundeswehrgarnison im Zuge der Eröffnung des
“Bombodroms” neue Arbeitsplätze, verliert endgültig an Bedeutung. Wie die jüngste
Debatte um die Reduzierung von Bundeswehrstandorten zeigt, ist die Neuansiedlung
mehr als fraglich.”
“BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen in den Umstrukturierungsplänen des Bundes-
verteidigungsministeriums — und der damit einhergehenden Debatte um die Zukunft der
Wehrpflicht und die Reduzierung von Standorten — eine gute Grundlage, ganz auf das
“Bombodrom” zu verzichten.”