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Gewährung von Kirchenasyl künftig strafbar?

dpa Pots­dam — Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) will jeden einzel­nen Fall der Gewährung von Kirchenasyl auf seine strafrechtliche Rel­e­vanz über­prüfen lassen. Eine pauschale Aus­sage darüber, ob sich Pfar­rer bei der Unter­bringung der von Abschiebung bedro­ht­en Aus­län­der in den Gotteshäusern straf­bar macht­en, sei gegen­wär­tig nicht möglich, antwortete Schön­bohm auf eine par­la­men­tarische Anfrage. Seit Mitte 1999 bis zum Dezem­ber des ver­gan­genen Jahres seien dem Innen­min­is­teri­um ins­ge­samt sieben Fälle von Kirchenasyl in Bran­den­burg bekan­nt geworden.

In der Stadt Cot­tbus sowie im Land­kreis Spree-Neiße habe es jew­eils zwei Fälle gegeben, sagte der CDU-Poli­tik­er weit­er. Weit­er­hin hät­ten Aus­län­der in den Kreisen Tel­tow-Fläming, Ober­spree­wald-Lausitz und Märkisch-Oder­land in Kirchen Zuflucht gesucht, um der dro­hen­den Abschiebung zu ent­ge­hen. Zwei Mal sei das Asyl nach Gesprächen zwis­chen seinem Min­is­teri­um und den Kirchen been­det wor­den. Die Lan­desregierung bemühe sich um die Ver­wirk­lichung des deutsch-viet­name­sis­chen Abkom­mens über die Rück­nahme von Viet­name­sen, die sich ille­gal in Bran­den­burg aufhielten.

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