dpa Potsdam — Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) will jeden einzelnen Fall der Gewährung von Kirchenasyl auf seine strafrechtliche Relevanz überprüfen lassen. Eine pauschale Aussage darüber, ob sich Pfarrer bei der Unterbringung der von Abschiebung bedrohten Ausländer in den Gotteshäusern strafbar machten, sei gegenwärtig nicht möglich, antwortete Schönbohm auf eine parlamentarische Anfrage. Seit Mitte 1999 bis zum Dezember des vergangenen Jahres seien dem Innenministerium insgesamt sieben Fälle von Kirchenasyl in Brandenburg bekannt geworden.
In der Stadt Cottbus sowie im Landkreis Spree-Neiße habe es jeweils zwei Fälle gegeben, sagte der CDU-Politiker weiter. Weiterhin hätten Ausländer in den Kreisen Teltow-Fläming, Oberspreewald-Lausitz und Märkisch-Oderland in Kirchen Zuflucht gesucht, um der drohenden Abschiebung zu entgehen. Zwei Mal sei das Asyl nach Gesprächen zwischen seinem Ministerium und den Kirchen beendet worden. Die Landesregierung bemühe sich um die Verwirklichung des deutsch-vietnamesischen Abkommens über die Rücknahme von Vietnamesen, die sich illegal in Brandenburg aufhielten.