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Gewalttat von Potsdam nicht aus Fremdenhass

POTSDAM/KARLSRUHE — In dem Angriff auf den dunkel­häuti­gen deutschen Wis­senschaftler Ermyas M. sieht die Bun­de­san­waltschaft nach fünf Wochen lan­gen Ermit­tlun­gen nun doch keine frem­den­feindlich motivierte Gewalt­tat mehr. Die höch­ste deutsche Anklage­be­hörde hat die Ermit­tlun­gen deshalb am Fre­itag an die Staat­san­waltschaft Pots­dam zurückgegeben. 

Für die Bun­de­san­waltschaft bleiben die Beschuldigten Björn L. alias “Pieps” und Thomas M. weit­er verdächtig, die Gewalt­tat gegen den 37-jähri­gen Deutsch-Äthiopi­er verübt zu haben. Die Tat stellt sich für die Bun­de­san­waltschaft jedoch nicht mehr als ver­suchter Mord dar, son­dern als gefährliche Kör­per­ver­let­zung. Nach dem Gesetz darf die Bun­de­san­waltschaft keine Ermit­tlun­gen wegen Kör­per­ver­let­zung führen.

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