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Gewollte Provokation

POTSDAM. Es ging um nicht weniger als um das Recht auf Mei­n­ungs­frei­heit. Das sagte der Beschuldigte am Don­ner­stag im Beru­fung­sprozess vor dem Landgericht Pots­dam. Es ging aber auch um den größten ost­deutschen Rückübertragungsfall
von ehe­ma­li­gen Grund­stück­en jüdis­ch­er Alteigen­tümer aus der Naz­izeit. Und es ging um den Vor­wurf des Anti­semitismus gegen hiesige Richter und Beamte. 

“Ich bin unschuldig”, sagte der Angeklagte Peter Y. Son­nen­thal am Ende
sein­er fast zweistündi­gen Erk­lärung vor der 7. Strafkam­mer. Der 49-jährige
Amerikan­er wurde bere­its im April 2002 zu ein­er Geld­strafe von 13 500 Euro
verurteilt — wegen übler Nachrede. Er hat­te in einem Fernsehinterview
behauptet, zwei Pots­damer Ver­wal­tungsrichter und das Amt zur Regelung
offen­er Ver­mö­gens­fra­gen wür­den die Rück­gabe der von den Nazis geraubten
Grund­stücke an die Erben absichtlich verzögern. Er hat­te dies als
“anti­semi­tis­che Verzögerungsstrate­gie” beze­ich­net und die Juris­ten sog­ar mit
Hitler und Roland Freissler, dem Präsi­den­ten des NS-Volksgerichtshofes,
verglichen. 

Son­nen­thal — selb­st Anwalt in Den­ver, Col­orado — wollte das Urteil nicht
akzep­tieren. Er bestre­it­et nicht, die Aus­sagen getrof­fen zu haben, aber er
bestre­it­et, dass es eine Straftat war. Er habe lediglich das auch in
Deutsch­land ver­fas­sungsmäßig garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung
wahrgenom­men. Deshalb ging er in Beru­fung und will freige­sprochen werden. 

Doch nicht nur er sieht das alte Urteil als falsch an. Auch Staatsanwalt
Peter Petersen wollte es nicht akzep­tieren und forderte eine härtere Strafe.
“Es geht hier nicht um eine Mei­n­ungsäußerung, son­dern um eine falsche
Tat­sachen­be­haup­tung”, sagte er. 

Gle­ich zu Beginn der Ver­hand­lung forderte der Anwalt des Amerikan­ers einen
Freis­pruch. “Wir leben, Gott sei Dank, in einem Land, in dem die
Mei­n­ungs­frei­heit ein sehr hohes Rechtsgut ist”, sagte Robert Unger, der
früher auch schon Egon Krenz vertreten hatte. 

Son­nen­thal sagte. “Ich bin ein sorgfältiger Anwalt.” In Ameri­ka gebe es
über­haupt keine Ein­schränkun­gen für die Rede­frei­heit. “Meine Erk­lärung wäre
nach der US-Ver­fas­sung völ­lig legal.” Als er im Jahr 2001 glaubte, dass bei
der Rück­über­tra­gung kein fair­er Prozess mehr möglich sei und die Gerichte
die Rück­gabe verzögern, habe er provozieren wollen. “Ich wollte die
stärk­st­mögliche legale Äußerung, um Entschei­dun­gen zu erre­ichen”, sagte er.
Sein dama­liger Anwalt habe gesagt, dass der Vor­wurf des Anti­semitismus gegen
die Richter unprob­lema­tisch sei, solange klar wird, dass es sich um eine
per­sön­liche Mei­n­ungsäußerung handele. 

Richter empört

Der ange­grif­f­ene Jurist Wil­fried Hamm sagte vor Gericht: “Ich fühlte mich
nicht nur in mein­er Ehre getrof­fen.” Auch die Vor­würfe, er hätte
Rück­über­tra­gungs­fälle verzögert, sei völ­lig falsch. Am meis­ten ärg­ert ihn,
dass er als Anti­semit beze­ich­net wurde. “Meine Groß­mut­ter war jüdischen
Glaubens, wurde ver­fol­gt und musste unter­tauchen”, sagte er. Sein Vater war
im aktiv­en Wider­stand gegen die Nazis. “Tol­er­anz ist mir eingetrichtert
wor­den, im pos­i­tiv­en Sinne”, sagte Hamm. Er selb­st beteilige sich seit
Jahren aktiv an der Aufar­beitung der Ver­strick­ung deutsch­er Juris­ten in der
NS-Zeit. 

Son­nen­thal wurde freige­sprochen. Das Gericht befand, dass er von seinem
Anwalt falsch berat­en wor­den war und mit sein­er Erfahrung der totalen
Rede­frei­heit in den USA nicht wis­sen kon­nte, dass er in Deutsch­land eine
Straftat begeht.

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