(LR, Sophia-Caroline Kosel) So viel Grausamkeit räumen die drei jungen Männer auf der Anklagebank immerhin ein: Sie haben den 16-jährigen Marinus nach einem Trinkgelage stundenlang mit Fäusten traktiert, gequält und erniedrigt. “Sag, dass Du ein Jude bist”, verlangten sie. Schließlich wurde der Förderschüler per Fußtritt auf den Kopf getötet und in einer Mistgrube verscharrt. Erst Monate später wurde die skelettierte Leiche des Opfers gefunden.
Dass das Verbrechen im uckermärkischen Potzlow gemeinschaftlich geplant und der Schlüsselszene im Neonazi-Film “American History X” nachempfunden wurde, bestreiten die Angeklagten. Ob die Richter ihren Geständnissen oder der Auffassung der Ankläger folgen, entscheidet sich am Donnerstag. Nach 22 Verhandlungstagen, an denen mehr als 40 Zeugen befragt wurden, wird in dem Prozess am Landgericht Neuruppin das Urteil gesprochen.
“Es geht um die grundlose Hinrichtung eines Jungen, die unvergleichbar abscheulich ist”, sagte Staatsanwältin Eva Hoffmeister in ihrem Plädoyer. Anlass sei allein das Aussehen von Marinus gewesen: Er trug Hipp-Hopp-Hosen, seine drei glatzköpfigen Peiniger unter anderem Springerstiefel. Sie seien der rechten Szene zuzuordnen. Der ältere der beiden angeklagten Brüder, dessen Vorstrafenregister lang ist, sitzt derzeit wegen eines Überfalls auf einen dunkelhäutigen Afrikaner im Gefängnis.
Vorbild für das Verbrechen war laut Hoffmeister der Film. Dabei zwingt ein Neonazi sein Opfer, in einen Bordstein zu beißen und tritt ihm dabei auf den Schädel. Marinus musste laut Staatsanwältin in einem ehemaligen Stall in einen Futtertrog beißen, als der angeklagte jüngere Bruder mit seinen Springerstiefeln auf den Schädel des Opfers sprang.
Nach Auffassung der Verteidigung war der Tod von Marinus keine politische Straftat, sondern eine Handlung im Alkohol-Affekt: Alle drei Angeklagten waren in der Nacht zum 13. Juli 2002 alkoholisiert. Das Brüderpaar aus Potzlow ist laut Gutachter alkoholabhängig. Für den Tod des Jungen sei allein der Jüngere von beiden verantwortlich, so die Anwälte. “Eigentlich gab es keinen Grund dafür, dass mein Mandant Marinus tötete”, sagte Verteidiger Volkmar Schöneburg. “Er begreift diese Handlung selbst nicht.” Bei dem 18-Jährigen, der Probleme mit Eltern und in der Schule hatte, habe sich ein lang angestautes Aggressions-Potenzial entladen.
“Die ganze Tat tut mir Leid. Wenn es gehen würde, würde ich es rückgängig machen”, sagte er — nach den Plädoyers. Wie die beiden anderen Angeklagten sprach er während des Prozesses nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Für die Ankläger steht fest: Die Brüder sind des Verdeckungsmordes schuldig und sollen dafür die Höchststrafe bekommen. Für den älteren, erwachsenen Bruder beantragte die Staatsanwältin lebenslange Haft, für den zur Tatzeit noch jugendlichen jüngeren Bruder zehn Jahre Jugendgefängnis. Der 18-jährige Kumpel des Jüngeren soll wegen versuchten Mordes neun Jahre und acht Monate ins Jugendgefängnis.
Die Verteidiger wollen deutlich mildere Strafen. Der erwachsene Bruder soll wegen dreifacher Körperverletzung weniger als zehn Jahre ins Gefängnis. Der Anwalt des mutmaßlichen Haupttäters beantragte für seinen Mandanten maximal acht Jahre Jugendgefängnis wegen Mordes. Und der Verteidiger des dritten Angeklagten forderte sogar, für diesen den Haftbefehl aufzuheben. Er lehnte eine Jugendstrafe ab. Zucht- und Erziehungsmaßnahmen reichten, meint er.