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Grausamer Mord oder Straftat im Alkohol-Affekt?

(LR, Sophia-Car­o­line Kosel) So viel Grausamkeit räu­men die drei jun­gen Män­ner auf der Anklage­bank immer­hin ein: Sie haben den 16-jähri­gen Mar­i­nus nach einem Trinkge­lage stun­den­lang mit Fäusten trak­tiert, gequält und erniedrigt. “Sag, dass Du ein Jude bist”, ver­langten sie. Schließlich wurde der Förder­schüler per Fußtritt auf den Kopf getötet und in ein­er Mist­grube ver­schar­rt. Erst Monate später wurde die skelet­tierte Leiche des Opfers gefunden. 

Dass das Ver­brechen im uck­er­märkischen Pot­zlow gemein­schaftlich geplant und der Schlüs­sel­szene im Neon­azi-Film “Amer­i­can His­to­ry X” nachemp­fun­den wurde, bestre­it­en die Angeklagten. Ob die Richter ihren Geständ­nis­sen oder der Auf­fas­sung der Ankläger fol­gen, entschei­det sich am Don­ner­stag. Nach 22 Ver­hand­lungsta­gen, an denen mehr als 40 Zeu­gen befragt wur­den, wird in dem Prozess am Landgericht Neu­rup­pin das Urteil gesprochen. 

“Es geht um die grund­lose Hin­rich­tung eines Jun­gen, die unver­gle­ich­bar abscheulich ist”, sagte Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter in ihrem Plä­doy­er. Anlass sei allein das Ausse­hen von Mar­i­nus gewe­sen: Er trug Hipp-Hopp-Hosen, seine drei glatzköp­fi­gen Peiniger unter anderem Springer­stiefel. Sie seien der recht­en Szene zuzuord­nen. Der ältere der bei­den angeklagten Brüder, dessen Vorstrafen­reg­is­ter lang ist, sitzt derzeit wegen eines Über­falls auf einen dunkel­häuti­gen Afrikan­er im Gefängnis. 

Vor­bild für das Ver­brechen war laut Hoffmeis­ter der Film. Dabei zwingt ein Neon­azi sein Opfer, in einen Bor­d­stein zu beißen und tritt ihm dabei auf den Schädel. Mar­i­nus musste laut Staat­san­wältin in einem ehe­ma­li­gen Stall in einen Fut­tertrog beißen, als der angeklagte jün­gere Brud­er mit seinen Springer­stiefeln auf den Schädel des Opfers sprang. 

Nach Auf­fas­sung der Vertei­di­gung war der Tod von Mar­i­nus keine poli­tis­che Straftat, son­dern eine Hand­lung im Alko­hol-Affekt: Alle drei Angeklagten waren in der Nacht zum 13. Juli 2002 alko­holisiert. Das Brüder­paar aus Pot­zlow ist laut Gutachter alko­ho­lab­hängig. Für den Tod des Jun­gen sei allein der Jün­gere von bei­den ver­ant­wortlich, so die Anwälte. “Eigentlich gab es keinen Grund dafür, dass mein Man­dant Mar­i­nus tötete”, sagte Vertei­di­ger Volk­mar Schöneb­urg. “Er begreift diese Hand­lung selb­st nicht.” Bei dem 18-Jähri­gen, der Prob­leme mit Eltern und in der Schule hat­te, habe sich ein lang anges­tautes Aggres­sions-Poten­zial entladen. 

“Die ganze Tat tut mir Leid. Wenn es gehen würde, würde ich es rück­gängig machen”, sagte er — nach den Plä­doy­ers. Wie die bei­den anderen Angeklagten sprach er während des Prozess­es nur unter Auss­chluss der Öffentlichkeit. 

Für die Ankläger ste­ht fest: Die Brüder sind des Verdeck­ungsmordes schuldig und sollen dafür die Höch­st­strafe bekom­men. Für den älteren, erwach­se­nen Brud­er beantragte die Staat­san­wältin lebenslange Haft, für den zur Tatzeit noch jugendlichen jün­geren Brud­er zehn Jahre Jugendge­fäng­nis. Der 18-jährige Kumpel des Jün­geren soll wegen ver­sucht­en Mordes neun Jahre und acht Monate ins Jugendgefängnis. 

Die Vertei­di­ger wollen deut­lich mildere Strafen. Der erwach­sene Brud­er soll wegen dreifach­er Kör­per­ver­let­zung weniger als zehn Jahre ins Gefäng­nis. Der Anwalt des mut­maßlichen Haupt­täters beantragte für seinen Man­dan­ten max­i­mal acht Jahre Jugendge­fäng­nis wegen Mordes. Und der Vertei­di­ger des drit­ten Angeklagten forderte sog­ar, für diesen den Haft­be­fehl aufzuheben. Er lehnte eine Jugend­strafe ab. Zucht- und Erziehungs­maß­nah­men reicht­en, meint er.

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