Die neuen Regeln der Verfassungsschutz-Ämter für den Umgang mit
Verbindungsleuten reichen nach Auffassung der Grünen nicht aus.
FRANKFURT A. M., 14. Mai. Die Geheimdienste der Länder müssen künftig
das
Bundesamt für Verfassungsschutz über ihre V‑Leute informieren. Damit
ziehen sie
eine Konsequenz aus dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren. Ein
entsprechender Beschluss der Innenministerkonferenz in Erfurt soll am
heutigen Donnerstag
bekannt gegeben werden. Über die Vorlage hatten sich die Länder im
Vorfeld
geeinigt.
Den Grünen geht die Regelung nicht weit genug, da die Länder keine
Namen von
Informanten weitergeben müssen, sondern lediglich deren Zahl auf
bestimmten
Ebenen extremistischer Gruppen. Es gebe keinen Schutz vor Pannen wie
beim
NPD-Verbotsverfahren, “wenn die Ämter nicht mal die Klarnamen
miteinander
austauschen”, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen,
Volker Beck.
Er plädierte für eine zentrale Datei beim Bundesverfassungsschutz, die
vom
Parlamentarischen Kontrollgremium mit überwacht werden solle.
Die Dienste fürchten, dass ihnen ein solcher Datenaustausch das
Anwerben von
Verbindungsleuten erschweren könnte.
Beck lehnte den Vorschlag des Berliner Innensenators Ehrhart Körting
(SPD)
ab, Landesämter mit inhaltlichen Schwerpunkten zu betrauen, statt alle
Behörden sämtliche Extremismusbereiche beobachten zu lassen. “Dann kann
das auch das
Bundesamt machen”, sagte der Grüne.