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Grüne bemängeln V‑Leute-Regel

Die neuen Regeln der Ver­fas­sungss­chutz-Ämter für den Umgang mit
Verbindungsleuten reichen nach Auf­fas­sung der Grü­nen nicht aus.

 

FRANKFURT A. M., 14. Mai. Die Geheim­di­en­ste der Län­der müssen künftig
das
Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz über ihre V‑Leute informieren. Damit
ziehen sie
eine Kon­se­quenz aus dem gescheit­erten NPD-Ver­botsver­fahren. Ein
entsprechen­der Beschluss der Innen­min­is­terkon­ferenz in Erfurt soll am
heuti­gen Donnerstag
bekan­nt gegeben wer­den. Über die Vor­lage hat­ten sich die Län­der im
Vorfeld
geeinigt.

 

Den Grü­nen geht die Regelung nicht weit genug, da die Län­der keine
Namen von
Infor­man­ten weit­ergeben müssen, son­dern lediglich deren Zahl auf
bestimmten
Ebe­nen extrem­istis­ch­er Grup­pen. Es gebe keinen Schutz vor Pan­nen wie
beim
NPD-Ver­botsver­fahren, “wenn die Ämter nicht mal die Klarnamen
miteinander
aus­tauschen”, sagte der Par­la­men­tarische Geschäfts­führer der Grünen,
Volk­er Beck.
Er plädierte für eine zen­trale Datei beim Bun­desver­fas­sungss­chutz, die
vom
Par­la­men­tarischen Kon­troll­gremi­um mit überwacht wer­den solle.

 

Die Dien­ste fürcht­en, dass ihnen ein solch­er Date­naus­tausch das
Anwer­ben von
Verbindungsleuten erschw­eren könnte.

 

Beck lehnte den Vorschlag des Berlin­er Innense­n­a­tors Ehrhart Körting
(SPD)
ab, Lan­desämter mit inhaltlichen Schw­er­punk­ten zu betrauen, statt alle
Behör­den sämtliche Extrem­is­mus­bere­iche beobacht­en zu lassen. “Dann kann
das auch das
Bun­de­samt machen”, sagte der Grüne.

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