Der Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kandidat auf Platz 2 der
Landesliste für die kommende Bundestagswahl, JOACHIM GESSINGER, hat die
beabsichtigte Kürzung der Landeszuschüsse für den Verein Opferperspektive um fast
die Hälfte scharf kritisiert. Die zunehmende Zahl von rechtsextremen Übergriffen in
Brandenburg und die jüngsten gewalttätigen Auseinandersetzungen in Potsdam machen
deutlich, dass ein höherer Einsatz des Staates gegen den Rechtsextremismus gefordert
ist. In dieser Situation die Landeszuschüsse für den mehrfach ausgezeichneten Verein
abzusenken, der Opfer rechtsextremer Gewalttaten betreut und wertvolle Präventions-
und Aufklärungsarbeit leistet, ist verantwortungslos.
“Wer politische Auseinandersetzungen mit Gewalt austrägt, kann nicht erwarten, dass
seine Argumente noch gehört werden. Wenn sich die Linke auf das dumpfe Niveau
rechter Schläger begibt, kann sie kaum auf Verständnis aus der Bevölkerung hoffen.
Dabei ist allerdings nicht zu übersehen, dass sich derzeit gewaltbereite
Rechtsextreme in Brandenburg im Aufwind sehen und die Hoheit über Straßen und Plätze
gewinnen wollen. Das zeigt der letzte Verfassungsschutz-bericht, der nicht nur bei
rechten Gewalttaten Zuwächse verzeichnet, sondern auch ein Anwachsen der
rechtsextremen Szene konstatiert. Das zeigt auch die Einschätzung des Mobilen
Beratungsteams (MBT), wonach landesweit zum linken Milieu zählende Jugendliche und
Einrichtungen durch Rechtsextreme bedroht sind.
Neben der staatsbürgerlichen Pflicht eines jeden, dem Rechtsextremismus nicht das
Feld zu überlassen, ist bei der Bekämpfung der Staat, nicht das Faustrecht gefragt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten hier das höchstmögliche Engagement von
Verfassungsschutz und Polizei. Das Land ist vor allem aber auch bei der Präventions-
und Aufklärungsarbeit über die Bedrohung von Rechts in der Pflicht. Dass das
Justizministerium in dieser Situation dem Verein Opferperspektive von den
beantragten 45 000 Euro Landeszuschuss für 2005 nunmehr nur noch gut die Hälfte
bewilligen möchte, ist eine grobe Verletzung dieser Pflicht.”