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Grüne kritisieren Landesregierung

Der Lan­desvor­sitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kan­di­dat auf Platz 2 der
Lan­desliste für die kom­mende Bun­destagswahl, JOACHIM GESSINGER, hat die
beab­sichtigte Kürzung der Lan­deszuschüsse für den Vere­in Opfer­per­spek­tive um fast
die Hälfte scharf kri­tisiert. Die zunehmende Zahl von recht­sex­tremen Über­grif­f­en in
Bran­den­burg und die jüng­sten gewalt­täti­gen Auseinan­der­set­zun­gen in Pots­dam machen
deut­lich, dass ein höher­er Ein­satz des Staates gegen den Recht­sex­trem­is­mus gefordert
ist. In dieser Sit­u­a­tion die Lan­deszuschüsse für den mehrfach aus­geze­ich­neten Verein
abzusenken, der Opfer recht­sex­tremer Gewalt­tat­en betreut und wertvolle Präventions-
und Aufk­lärungsar­beit leis­tet, ist verantwortungslos. 

“Wer poli­tis­che Auseinan­der­set­zun­gen mit Gewalt aus­trägt, kann nicht erwarten, dass
seine Argu­mente noch gehört wer­den. Wenn sich die Linke auf das dumpfe Niveau
rechter Schläger beg­ibt, kann sie kaum auf Ver­ständ­nis aus der Bevölkerung hoffen.
Dabei ist allerd­ings nicht zu überse­hen, dass sich derzeit gewaltbereite
Recht­sex­treme in Bran­den­burg im Aufwind sehen und die Hoheit über Straßen und Plätze
gewin­nen wollen. Das zeigt der let­zte Ver­fas­sungss­chutz-bericht, der nicht nur bei
recht­en Gewalt­tat­en Zuwächse verze­ich­net, son­dern auch ein Anwach­sen der
recht­sex­tremen Szene kon­sta­tiert. Das zeigt auch die Ein­schätzung des Mobilen
Beratung­steams (MBT), wonach lan­desweit zum linken Milieu zäh­lende Jugendliche und
Ein­rich­tun­gen durch Recht­sex­treme bedro­ht sind. 

Neben der staats­bürg­er­lichen Pflicht eines jeden, dem Recht­sex­trem­is­mus nicht das
Feld zu über­lassen, ist bei der Bekämp­fung der Staat, nicht das Faus­trecht gefragt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten hier das höch­st­mögliche Engage­ment von
Ver­fas­sungss­chutz und Polizei. Das Land ist vor allem aber auch bei der Präventions-
und Aufk­lärungsar­beit über die Bedro­hung von Rechts in der Pflicht. Dass das
Jus­tizmin­is­teri­um in dieser Sit­u­a­tion dem Vere­in Opfer­per­spek­tive von den
beantragten 45 000 Euro Lan­deszuschuss für 2005 nun­mehr nur noch gut die Hälfte
bewil­li­gen möchte, ist eine grobe Ver­let­zung dieser Pflicht.” 

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