Kategorien
Uncategorized

Grundlos das Opfer zusammengeschlagen und liegen gelassen

Täter aus der recht­en Szene verabre­de­ten sich per Tele­fon und überfielen
mut­maßliche Linke auf offen­er Straße

RATHENOW Ob aus Wut darüber, dass sie und ihre rechts­gerichteten Kumpane an
einem August­tag 2001 nicht zum Coun­tryfest in den Saal gelassen wur­den, oder
ob sie über­haupt ein­fach nur einen Anlass zum Prügeln sucht­en, kann
dahingestellt sein. Nach­weis­bar ist jedoch, dass eine Gruppe von ihnen an
diesem Som­mer­abend kräftig beim alko­holis­chen Umtrunk war. In dieser
feucht­fröh­lichen Runde kam ein Anruf, dass es Stress geben wird und “Zeck­en”
(Linke) unter­wegs sind. Danach stürmten sie los zur Aktion. 

Was sich daraus entwick­elte, führte zur Anklage gegen mehrere Tatbeteiligte
der Gruppe. Über 16 Monate nach dem Vor­fall klagte der Staat­san­walt vor
einem Jugend­schöf­fen­gericht unter Vor­sitz der Amtsgerichtsdirektorin
Adel­heid van Lessen die Beschuldigten an, gefährliche Körperverletzung
began­gen hät­ten. Auf der Anklage­bank saßen der 21-jährige Mar­cel H., der
16-jährige Thomas F., der 18-jährige Fred S. und der gle­ichal­trige Sven Ho. 

In ein­er ganztägi­gen Ver­hand­lung war das Gericht bemüht, den Tat­ablauf zu
rekon­stru­ieren und die Tat­beteili­gung der einzel­nen Angeklagten
her­auszufind­en. Die Beschuldigten schwiegen zur Sache. 

So schilderte dann als erster Zeuge der Geschädigte selb­st, der 24-jährige
Mirko R., den Über­fall. Er sei zusam­men mit einem Bekan­nten, dem 31-jährigen
Mario B., nach dem Besuch ein­er Gast­stätte von der Tankstelle in der
Berlin­er Straße kom­mend, auf dem Fußgänger­weg in Rich­tung Stadtzentrum
gelaufen. Er habe ein Fahrrad an der Hand geführt. Plöt­zlich sei etwa in der
Höhe der Stadtver­wal­tung ein Auto von hin­ten auf sie zuge­fahren. Aus ihm
stiegen mehrere Per­so­n­en. “Ich fühlte mich plöt­zlich bedro­ht”, schilderte
der Zeuge die Sit­u­a­tion. Daraufhin sei er auf die andere Straßen­seite in
Rich­tung Sparkasse ger­an­nt. “Aber auch auf dieser Seite kamen immer mehr
Leute ent­ge­gen”, führte R. weit­er aus. Als er ste­hen blieb, hagelte es
Faustschläge von Einzel­nen aus dieser Gruppe. Er sei dann zu Boden gefallen
und wurde nun mit Fußtrit­ten mis­shan­delt. Dann schlug man ihn noch mit einem
Fahrrad­stän­der auf den Kopf. Nach diesem Über­fall war er eine Weile
bewusstlos. 

Als er wieder zu sich kam, war von den Tätern kein­er mehr dort. Aus eigener
Kraft sei er zum Kranken­haus gegan­gen. Dort wur­den die kör­per­lichen Schäden
fest­gestellt. Es waren mehrere Platzwun­den am Kopf, Blutergüsse am linken
Auge, Prel­lun­gen im Brustko­rb, am linken und recht­en Ober­schenkel sowie ein
Schädel-Hirn-Trau­ma. Eine Zeit lang wurde er sta­tionär behandelt. 

Sein Mitver­fol­gter, der 31-jährige B., bestätigte in sein­er Zeugenaussage
den geschilderten Tatver­lauf. Er ergänzte, dass der Angeklagte Ho. über ihn
herge­fall­en wäre. Ihm sei es jedoch gelun­gen, sich von diesem Angreifer zu
befreien. Anschließend sei er geflo­hen, habe sich ver­steckt, weil einige der
Anklagten ihn jagten. B. bestätigte, dass nach dem Über­fall auf R. die Täter
diesen auf der Straße liegen gelassen hat­ten. Mit seinem Handy habe er dann
die Polizei informiert. 

Von allen Angeklagten hat­te nur F. den Mut, zur Sache etwas auszusagen. Er
bestätigte, dass der ganze Über­fall durch einen Anruf aus­gelöst wurde. Ihnen
sei mit­geteilt wor­den, dass es Stress gebe. Danach sei die Gruppe
aufge­brochen und in Rich­tung Sparkasse gelaufen. Hier stießen sie auf die
Zeu­gen R. und B. Diese wur­den von ihnen ange­grif­f­en. Er ges­tand, dass er
min­destens zweimal mit seinen Stiefeln, die mit Stahlkap­pen beschlagen
waren, auf den Oberkör­p­er von R. getreten habe, als dieser bere­its auf dem
Straßenpflaster lag. Die übri­gen Angeklagten schwiegen. 

Nach weit­eren Zeu­gen­vernehmungen schloss die Gerichtsvor­sitzende nach fast
sieben­stündi­ger Ver­hand­lung die Beweisauf­nahme. In seinem Schlussvortrag
ging der Staat­san­walt davon aus, dass der Prozess bewiesen habe, dass alle
Angeklagten an der Kör­per­ver­let­zung des Zeu­gen R. beteiligt gewe­sen wären.
Dafür möge das Gericht für die Angeklagten F. und S. eine Jugendstrafe
zwis­chen einem und zwei Jahren, beziehungsweise sechs Monate aussprechen.
Der Strafvol­lzug solle auf Bewährung aus­ge­set­zt wer­den. Für den Angeklagten
Ho. beantragte er, unter Ein­beziehung eines bere­its ergan­genen Urteils
diesen zu ein­er Jugend­strafe von zwei Jahren und sechs Monat­en ohne
Bewährung zu verurteilen. 

Die Vertei­di­ger der Angeklagten S. und Ho. beantragten, ihre Mandanten
freizus­prechen. Für F. wurde eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren unter
Ein­beziehung eines früheren Urteils vom Vertei­di­ger beantragt. Das Gericht
befand, dass alle Angeklagten schuldig wären, eine gefährliche
Kör­per­ver­let­zung began­gen zu haben. Für den mehrfach vorbestraften
Angeklagten Thomas F. hielt das Gericht eine Jugend­strafe von zwei Jahren
für angemessen. Der Vol­lzug wurde auf Bewährung aus­ge­set­zt. Das gleiche
Straf­maß erhielt der mehrfach Vorbe­strafte Sven Ho. Allerd­ings wird erst
nach sechs Monat­en entsch­ieden, ob die Voll­streck­ung aus­ge­set­zt wird. Ein
Jahr Jugend­strafe auf Bewährung erhielt der Angeklagte Chris­t­ian S. Mit
diesen Urteilen waren die Angeklagten nicht ein­ver­standen. Sie legten über
ihre Vertei­di­ger Beru­fung beim Landgericht ein. 

Das Urteil über Mar­cel H. wurde erst nach einem zweit­en Gerichtstag
verkün­det. Er hat­te sich wegen ein­er weit­eren Straftat, einer
Kör­per­ver­let­zung, zu ver­ant­worten. Er wurde wegen ein­er versuchten
gefährlichen Kör­per­ver­let­zung zu ein­er Jugend­strafe von zwei Jahren
verurteilt. Die Bewährungsentschei­dung wurde auch hier für sechs Monate
ausgesetzt. 

Siehe auch Online­broschüre Recht­sex­trem­is­mus im West­havel­land — Jahres­bericht 2001

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot