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Grundlose Hinrichtung eines Jungen”

Staat­san­wältin fordert im Pot­zlow-Prozess Höch­st­strafen für zwei der drei Angeklagten

 

NEURUPPIN. Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter fand klare Worte für die Tat, die
sie den drei Angeklagten bei ihrem Plä­doy­er am Mittwoch noch einmal
vorhielt. “Es geht um die grund­lose Hin­rich­tung eines Jun­gen, die
unver­gle­ich­bar abscheulich ist”, sagte sie in Saal 2 des Landgerichts
Neu­rup­pin. Hoffmeis­ter sieht es als erwiesen an, dass die Angeklagten den
16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in der Nacht zum 13. Juli 2002 in Potzlow
stun­den­lang gequält zu haben, um ihn dann aus niederen Beweg­grün­den, äußerst
bru­tal und kalt­blütig zu ermorden. 

 

Falsche Frisur, falsche Kleidung

 

Einziger Anlass sei gewe­sen, dass Mar­i­nus eine andere Frisur und andere
Klei­dung trug als die recht­sex­trem eingestell­ten Jugendlichen. Zwei
Angeklagte waren zur Tatzeit min­der­jährig und wer­den nach dem
Jugend­strafrecht abgeurteilt. Hoffmeis­ter forderte für den damals
17-jähri­gen Haupt­täter Mar­cel Sch. die mögliche Höch­st­strafe von zehn
Jahren. Für seinen Kom­plizen Sebas­t­ian F. — der sich an der endgültigen
Tötung nicht direkt beteiligt hat­te — forderte sie neun Jahre und acht
Monate. Für den erwach­se­nen Brud­er von Mar­cel ver­langte sie lebenslange
Haft. Die Höch­st­strafe sei bei dieser Tat nötig, obwohl Mar­co schwer
alko­ho­lab­hängig sei und nur über sehr geringe Intel­li­genz ver­füge. Zudem hat
der psy­chi­a­trische Gutachter bei ihm eine krankhafte Persönlichkeitsstörung
fest­gestellt. Auch der Anwalt der Fam­i­lie von Mar­i­nus forderte lebenslange
Haftstrafe. 

 

Mit roten Gesichtern hörten die drei Angeklagten an Fuss­fes­seln geket­tet den
Aus­führun­gen der Staat­san­wältin zu. Diese sagte, die Mord­nacht habe harmlos
begonnen. Die drei Täter hät­ten Alko­hol getrunk­en, später Neonazi-Musik
gehört. Der Haupt­täter durfte an diesem Tag wegen sein­er rechtsextremen
Ansicht­en nicht an der Abschlussfahrt sein­er Klasse teil­nehmen. Sein großer
Brud­er war ger­ade aus der Haft ent­lassen wor­den. Bei Bekan­nten trafen sie
ihren Kumpel Mar­i­nus. Hoffmeis­ter sagte, dass Mar­co mit dem späteren Opfer
grund­los einen Stre­it anf­ing: “Bist du ein Jude?”, habe er gefragt. “Sie
sucht­en einen Grund, um ihn zu mis­shan­deln”, sagte Hoffmeis­ter. Sie
prügel­ten ihn, flößten ihm Schnaps ein, bis er sich erbrach. Sebas­t­ian F.
urinierte sog­ar auf den Mis­shan­del­ten. “Spätestens da wurde Mar­i­nus seine
Würde genom­men”, sagte sie. 

 

Doch damit nicht genug. Nach stun­den­langer Quälerei bracht­en sie ihn in
einen alten Schweinestall. “Dort wurde er von allen dreien geschla­gen und
aufge­fordert, in die Steinkante eines Tro­ges zu beißen”, sagte sie. Das ist
für Hoffmeis­ter der Beleg, dass sie den Plan hat­ten, Mar­i­nus gemeinsam
umzubrin­gen. Denn Zeu­gen hat­ten aus­ge­sagt, dass alle drei den amerikanischen
Anti-Neon­azi-Film “Amer­i­can His­to­ry X” ken­nen. Der Film sei die Vor­lage für
die Tat gewe­sen, denn dort wird einem Mann mit einem so genannten
Bor­d­stein­kick der Schädel zertrüm­mert. Zweimal zwan­gen die Angeklagten
Mar­i­nus, in den Trog zu beißen. “Es ist für das Opfer die wehrloseste
Posi­tion, die man sich denken kann”, sagte die Anklägerin. 

 

Kein­er der drei Täter habe von den Quälereien abge­lassen. “Mar­cel sprang
hoch, mit den Springer­stiefeln auf den Kopf”, sagte Hoffmeis­ter. Sein Bruder
merk­te am Puls des Opfers, dass der Junge noch lebt und sagte: “Der wird
nicht mehr, den müssen wir umbrin­gen.” Die Brüder sucht­en Steine, Marcel
fand zuerst einen und erschlug Mar­i­nus. Sebas­t­ian F. habe sich am letzten
Teil der Tat nicht mehr beteiligt, sagte Hoffmeis­ter. Das sei das einzig
Ent­las­tende. Nicht aber die Ausrede der Täter, betrunk­en gewe­sen zu sein. 

 

Staat­san­walt fordert hohe Strafen für Potzlow-Mord

 

(BM) Neu­rup­pin — Wegen Mordes an dem 16-jähri­gen Schüler Mar­i­nus aus der
bran­den­bur­gis­chen Gemeinde Pot­zlow hat die Staat­san­waltschaft hohe
Haft­strafen für die drei Angeklagten gefordert. Der älteste, erwachsene
Angeklagte soll lebenslang in Haft, sein 18 Jahre alter Brud­er zehn Jahre
und dessen gle­ichal­triger Fre­und neun Jahre und acht Monate. Die drei sollen
in der Nacht zum 13. Juli ver­gan­genen Jahres in Pot­zlow (Uck­er­mark) den
Schüler Mar­i­nus Schöberl bes­tialisch umge­bracht haben. “Sie haben das Opfer
stun­den­lang mis­shan­delt und erniedrigt”, so die Staat­san­wältin. Alle drei
seien des ver­sucht­en Mordes schuldig. Die Brüder Mar­co und Mar­cel Sch. zudem
des vol­len­de­ten Mordes, weil sie entsch­ieden hät­ten, Mar­i­nus umzubringen,
als der schon mit schw­er­sten Kopfver­let­zun­gen am Boden lag. Erst mehrere
Wochen nach der Tat war das in ein­er Jauchegrube ver­grabene und skelettierte
Opfer gefun­den wor­den. Staat­san­wältin und Neben­klagean­walt sahen letztlich
keinen Grund, die Schuld der Angeklagten wegen geringer Intelligenz,
fehlen­der Erziehung oder Alko­holisierung zu mindern. 

 

Pot­zlow-Prozess: Anklage fordert hohe Haftstrafen

 

(MOZ) Neu­rup­pin (dpa) Wegen Verdeck­ungsmordes an dem 16-jähri­gen Schüler Marinus
Schöberl hat die Staat­san­waltschaft am Mittwoch vor dem Neuruppiner
Landgericht hohe Haft­strafen für alle drei Angeklagten gefordert. Der
älteste, erwach­sene Angeklagte soll lebenslang in Haft, sein 18 Jahre alter
Brud­er zehn Jahre und dessen gle­ichal­triger Fre­und neun Jahre und acht
Monate. “Sie haben das Opfer stun­den­lang mis­shan­delt und erniedrigt. Es hat
Qualen erlit­ten und wurde sein­er Men­schen­würde beraubt”, sagte
Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter im Plä­doy­er. Erst Wochen nach der Tat war das
in ein­er Jauchegrube ver­grabene und skelet­tierte Opfer gefun­den worden. 

 

“Es geht um die grund­lose Hin­rich­tung eines Jun­gen, die unvergleichbar
abscheulich ist”, sagte Hoffmeis­ter. Die drei aus der Uck­er­mark stammenden
Angeklagten hät­ten den Schüler in der Nacht zum 13. Juli 2002 stundenlang
geschla­gen, beschimpft und ihm Alko­hol einge­flößt. Anlass sei allein das
Ausse­hen des Jun­gen gewe­sen: Er trug Hip-Hop-Hosen, seine drei mutmaßlichen
Peiniger Springer­stiefel und Glatze. Alle Drei seien der recht­en Szene
zuzuord­nen, sagte die Staatsanwältin. 

 

Vor­bild für das Ver­brechen war laut Hoffmeis­ter der Film “Amer­i­can History
X”. Dabei zwingt ein Neon­azi sein Opfer, in einen Bor­d­stein zu beißen, und
tritt ihm dabei auf den Schädel. Mar­i­nus musste laut Staat­san­wältin in einem
ehe­ma­li­gen Stall in einen Fut­tertrog beißen, als der angeklagte jüngere
Brud­er mit seinen Springer­stiefeln auf den Schädel des Opfers sprang. Nach
Aus­sage des medi­zinis­chen Gutachters im Prozess war das die tödliche Aktion.
Weil das Opfer noch röchelte, habe der Jün­gere der Brüder dann noch zwei Mal
einen großen Stein auf seinen Kopf gewor­fen, sagte Hoffmeister. 

 

Bis zu dem Stein­wurf hät­ten die drei Män­ner — die heute 18- Jähri­gen waren
zur Tatzeit jugendlich — gemein­schaftlich gehan­delt. “Jed­er hat geschlagen,
jed­er hat erniedrigt”, sagte die Anklagev­ertreterin im Plä­doy­er, das die
Angeklagten kopf­schüt­tel­nd und gäh­nend ver­fol­gten. Beson­ders erschreckend
sei, dass der jün­gere der Brüder mit der Tat noch geprahlt habe. 

 

Der Kumpel des jün­geren Brud­ers war nach Auf­fas­sung der Staat­san­wältin nicht
am Verdeck­ungsmord beteiligt und sei nur des ver­sucht­en Mordes schuldig. Die
Vertei­di­ger plädieren voraus­sichtlich Ende Sep­tem­ber und Anfang Oktober. 

 

Plä­doy­er: Lebenslang für Potzlow-Täter

Anklage fordert Höch­st­strafen für d
ie Mörder von Mar­i­nus Schöberl

 

(Tagesspiegel) Neuruppin/Potzlow. Im Prozess um den Mord an dem 16-jähri­gen Marinus
Schöberl hat die Staat­san­waltschaft hohe Haft­strafen gefordert. Der älteste
der drei recht­sex­tremen Täter, Mar­co S. (24) solle lebenslang hin­ter Gitter,
forderte Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter in ihrem Plä­doy­er vor dem
Landgericht Neu­rup­pin. Für Mar­cos Brud­er Mar­cel (18) ver­langte sie die
Jugend­höch­st­strafe von zehn Jahren. Nur bei dem drit­ten Angeklagten,
Sebas­t­ian F. (18) , wich Hoffmeis­ter vom Höch­st­maß ab: F. solle neun Jahre
und acht Monate Jugend­strafe ver­büßen. Der Anwalt der Eltern Schöberl
schloss sich dem Plä­doy­er der Staat­san­wältin weit­ge­hend an. 

 

Die Skin­heads hat­ten Mar­i­nus in der Nacht zum 13. Juli 2002 in Potzlow
stun­den­lang gequält. Hoffmeis­ter sprach von der “grund­losen Hinrichtung
eines Jun­gen, die in ihrer Grausamkeit ohne Beispiel ist”. Die vom
psy­chi­a­trischen Gutachter bei Mar­co S. wegen niedriger Intel­li­genz und
Alko­ho­lab­hängigkeit attestierte ver­min­derte Schuld­fähigkeit sieht
Hoffmeis­ter auch — doch könne angesichts der beson­deren Grausamkeit der Tat
höch­stens darauf verzichtet wer­den, eine beson­dere Schwere der Schuld
festzustellen. Bei beson­der­er Schwere kön­nte Mar­co S. früh­estens nach 15
Jahren Haft eine Ent­las­sung auf Bewährung beantragen.

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