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Harte Urteile als Ziel

NEURUPPIN — Im Pot­zlow-Mord­prozess will die Staat­san­waltschaft Neuruppin
trotz der psy­chi­a­trischen Gutacht­en, die Anhalt­spunk­te für verminderte
Schuld­fähigkeit liefern, harte Urteile erre­ichen. “Eine Strafmilderung wegen
Alko­hols wer­den wir bei den zwei jün­geren Angeklagten nicht mitmachen”,
erk­lärte Neu­rup­pins Chefan­kläger Gerd Schnittch­er gestern. 

 

Nach der Entschei­dung des 3. Straf­se­n­ats des Bun­des­gericht­shofs vom März
2003 “gehört es zum Erfahrungss­chatz, dass Men­schen generell nach
erhe­blichem Alko­hol­genuss zu Hand­lun­gen neigen, die sie nüchtern so nicht
bege­hen wür­den”. Schnittch­er: “Wir wer­den ver­suchen, den Fuß in die sich
öff­nende Tür der Rechtssprechung zu stellen.” 

 

Die Vertei­di­ger der bei­den 18-jähri­gen Angeklagten Mar­cel S. und Sebastian
F. hat­ten nach den Gutacht­en auf die begin­nende Dro­gen- und
Alko­ho­lab­hängigkeit sowie den hohen Alko­holpegel ihrer Man­dan­ten aufmerksam
gemacht und darauf hingewiesen, dass dieser Umstand die Schuldfähigkeit
min­dern könne. 

 

Darüber hin­aus sind die Geis­tes­fähigkeit­en der drei Angeklagten wenig
aus­geprägt. Mar­cel S. und Sebas­t­ian F. haben einen Intel­li­gen­zquo­tien­ten von
75 und 77, Marcels 24-jähriger Brud­er Mar­co von 55. Die drei jun­gen Männer
sind angeklagt, vor einem Jahr den 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in Potzlow
(Uck­er­mark) ermordet und die Leiche in ein­er Jauchegrube ver­graben zu haben.

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