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Täter vermindert schuldfähig


(BM) Neu­rup­pin — Im Pot­zlow-Prozess in Neu­rup­pin um die bru­tale Tötung des
16-jähri­gen Schülers Mar­i­nus Schöberl wer­den wahrschein­lich nicht die
möglichen Höch­st­strafen ver­hängt. Psy­chi­a­trische Gutacht­en bescheinigten
allen drei Angeklagten gestern Anhalt­spunk­te für eine verminderte
Schuld­fähigkeit wegen Per­sön­lichkeitsstörun­gen, Alko­hol­sucht und
Intelligenzminderung. 

 

Ver­min­dert intelligent

Prozess um Pot­zlow-Mord: Psy­chi­ater hält einen der drei Täter für nicht voll
schuldfähig

 

(Berlin­er Zeitung) NEURUPPIN. Der 17. Ver­hand­lungstag im Prozess gegen die mut­maßlichen Mörder
des 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl begann mit einem ungewöhn­lichen Antrag.
Thomas Weichelt, der Anwalt der Eltern von Mar­i­nus, forderte am Donnerstag
im Saal 2 des Landgericht­es Neu­rup­pin eine Schweigeminute für deren Sohn.
Denn genau an diesem Tag hätte das Opfer seinen 18. Geburt­stag feiern
kön­nen, wenn die drei Angeklagten ihn nicht im Juli vorigen Jahres in einem
ehe­ma­li­gen Stall im Uck­er­mark-Dorf Pot­zlow bru­tal getötet hät­ten. Richterin
Ria Bech­er lehnte den Antrag ab. “Ein Gerichtssaal ist nicht der geeignete
Ort, um eine Schweigeminute einzule­gen”, sagte sie. 

 

Gle­ich danach mussten die Prozess­beobachter und Jour­nal­is­ten den
Gerichtssaal ver­lassen — der Prozess wurde unter Auss­chluss der
Öffentlichkeit fort­ge­set­zt. Denn der psy­chi­a­trische Gutachter Alexander
Böh­le äußerte sich zur Schuld­fähigkeit der drei Angeklagten. Da der
Haup­tangeklagte Mar­cel Sch. und sein Mit­täter Sebas­t­ian F. zur Tatzeit erst
17 Jahre alt waren, soll­ten Details aus ihrem Leben vor der Öffentlichkeit
geschützt wer­den. Dies kön­nte ihrer per­sön­lichen und beru­flichen Entwicklung
schaden, hieß es. Auch beim Gutacht­en über Marcels damals 23-jähri­gen Bruder
Mar­co blieb das Gericht unter sich. 

 

Mit 14 Jahren alkoholkrank

 

Laut Gutacht­en ist der ältere Brud­er nur ver­min­dert schuld­fähig. Sein Anwalt
Matthias Schöneb­urg sagte: “Der Gutachter ist zu dem Schluss gekom­men, dass
Mar­co alko­holkrank ist.” Die Abhängigkeit habe bere­its im 14. Lebensjahr
begonnen. Außer­dem liege der Intel­li­gen­zquo­tient des Angeklagten bei 55,
also weit niedriger als die Gren­ze für unter­durch­schnit­tliche Intelligenz,
die bei 75 bis 90 ange­siedelt wird. Als Drittes habe der Psy­chi­ater bei
Mar­co eine “krankhafte Per­sön­lichkeitsstörung” festgestellt. 

 

Weil Mar­co zudem bei der Tat schw­er angetrunk­en war, schließe der Gutachter
nicht aus, dass Mar­co zur Tatzeit sein Han­deln nicht voll­ständig steuern
kon­nte und deshalb ver­min­dert schuld­fähig ist. “Mein­er Mei­n­ung nach muss
dies strafmildernd gew­ertet wer­den”, sagte Schöneb­urg. Damit kön­nte aus
ein­er möglichen lebenslan­gen Haft eine 15-jährige Haft­strafe werden. 

 

Trotz erhe­blich­er Erin­nerungslück­en soll Mar­co dem Arzt glaub­haft berichtet
haben, dass ein­er der bei­den anderen Angeklagten das Opfer zwang, in einen
Stein­trog zu beißen. Dann soll Mar­cel plöt­zlich auf den Kopf von Marinus
gesprun­gen sein. Alle Tat­beteiligten seien darüber entset­zt gewe­sen, sagte
der Vertei­di­ger. Später habe der jün­gere Brud­er das Opfer mit einem Stein
erschlagen. 

 

“Auch bei dem jün­geren Brud­er beste­ht die Möglichkeit, dass er vermindert
schuld­fähig ist”, sagte dessen Anwalt Volk­mar Schöneb­urg. Allerd­ings sei der
Befund nicht so ein­deutig wie bei Mar­co. Mar­cel soll in sein­er Entwicklung
zurück­ge­blieben sein. Er sei unter­durch­schnit­tlich intel­li­gent, und war
während der Tat schw­er betrunk­en. Sein Anwalt erwartet, dass Mar­cel nicht
die Höch­st­strafe von zehn Jahren nach dem Jugend­strafrecht erhält. 

 

Sebas­t­ian F. ist auch ver­min­dert intel­li­gent aber wahrschein­lich voll
schuld­fähig. Es hängt vom Gericht ab, wie es die starke Alko­holisierung des
Jugendlichen während der Tat bewertet. 

 

Pot­zlow-Mord: Wahrschein­lich keine Höchststrafen

 

(MOZ) Neu­rup­pin (dpa) Im Prozess um die bru­tale Tötung des 16- jähri­gen Schülers
Mar­i­nus Schöberl aus Pot­zlow (Uck­er­mark) wer­den wahrschein­lich nicht die
möglichen Höch­st­strafen ver­hängt. Die psy­chi­a­trischen Gutachten
bescheinigten allen drei Angeklagten am Don­ner­stag am Landgericht Neuruppin
Anhalt­spunk­te für eine ver­min­derte Schuld­fähigkeit. Da der Gutachter sich
nicht endgültig fest­gelegt habe, müsse im Zweifel für die Angeklagten
entsch­ieden wer­den, forderten die Verteidiger. 

 

Angeklagt sind zwei 24 und 18 Jahre alte Brüder und ein weit­er­er 18-Jähriger
wegen gemein­schaftlichen Mordes. Sie sollen Mar­i­nus im Juli 2003 bestialisch
gefoltert, mit einem Stein erschla­gen und dann ver­steckt haben. Die Leiche
wurde erst Monate später in ein­er Jauchegrube ent­deckt. Der Fall hat­te wegen
sein­er Bru­tal­ität bun­desweit Schlagzeilen gemacht. Als “Vor­bild” für die Tat
soll eine Film­szene aus dem US-Streifen “Amer­i­can His­to­rie X” gedi­ent haben,
in der ein Mann dem liegen­den Opfer auf den Kopf springt. 

 

Als Haupt­täter hat­te sich in der Neu­rup­pin­er Ver­hand­lung der jün­gere der
bei­den Brüder selb­st bezichtigt. Nach den Worten seines Vertei­di­gers Volkmar
Schöneb­urg sprechen für seine ver­min­derte Schuld­fähigkeit eine
Reifeverzögerung, eine begin­nende Dro­gen- und Alko­ho­lab­hängigkeit sowie die
Abhängigkeit von seinem älteren Brud­er. Gegen ihn spreche, dass er das
Tat­geschehen in ein­er schriftlichen Erk­lärung rel­a­tiv detailgetreu
wiedergegeben habe. 

 

Der Gutachter schloss für ihn aber auch ein recht­sradikales Motiv weitgehend
aus. “Dass er immer zwis­chen Hip-Hop-Szene und rechter Szene wech­selte, war
pubertär bed­ingt”, erk­lärte der Vertei­di­ger. Das Opfer hat­te zur Tatzeit
eine Hip-Hop-Hose getra­gen und die Angeklagten wur­den bish­er der rechten
Szene zuge­hörig betra­chtet. Um wie viel das Gericht nach sein­er Ansicht
unter der Höch­st­strafe von zehn Jahren für den zur Tatzeit minderjährigen
Angeklagten bleiben soll, wollte der Anwalt nicht sagen. 

 

Bei dem 24-Jähri­gen liege die Sache klar­er, meinte dessen Verteidiger
Matthias Schöneb­urg. Wegen Intel­li­genz­min­derung, Per­sön­lichkeitsstörung und
ein­er “gefes­tigten Alko­holkrankheit” sei er ver­min­dert schuld­fähig. Das
könne statt der für Mord dro­hen­den Höch­st­strafe — lebenslanger Haft — zu
etwa 15 Jahren Frei­heit­sentzug führen. 

 

Die Kam­mer muss nach Angaben eines Gerichtssprech­ers der Empfehlung des
Gutachters fol­gen. Die Erörterung der Gutacht­en erfol­gte unter Ausschluss
der Öffentlichkeit. Die Jugend­kam­mer begrün­dete diese Maß­nahme damit, dass
bei der Ver­lesung der Exper­tisen intime Details aus dem Leben der
Angeklagten zur Sprache kämen. Das könne später beru­fliche oder soziale
Prob­leme für sie bringen. 

 

Mit dem Ende des Prozesse wird früh­estens für Okto­ber gerechnet. 

 


Pot­zlow-Prozess: Gutachter bescheinigt Angeklagten verminderte
Schuldfähigkeit


Psy­chi­ater stützte sich auf Aus­sagen der Beschuldigten über ihren
Alko­holkon­sum. Er hält eine eingeschränk­te Steuerungs­fähigkeit für möglich.
Entschei­dung über Strafmilderung liegt beim Gericht

 

(Tagesspiegel) Neu­rup­pin. Im Prozess um den Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus Sch. hat der
Gutachter, der Psy­chi­ater Alexan­der Böh­le, den drei Angeklagten am
Don­ner­stag Anhalt­spunk­te für ver­min­derte Schuld­fähigkeit a
ttestiert. Er
halte es für möglich, dass die Steuerungs­fähigkeit der Brüder Mar­co und
Mar­cel S. sowie von Sebas­t­ian F. zur Tatzeit durch erhe­blichen Alkoholkonsum
eingeschränkt war, wie ein Sprech­er des Pots­damer Landgerichts erläuterte.
Das Urteil des Gutachters kön­nte sich für die Angeklagten strafmildernd
auswirken. Soll­ten die Angeklagten tat­säch­lich so viel getrunk­en haben wie
angegeben, sprach der Gutachter ihnen zwar nicht die Ein­sichts­fähigkeit ab,
ihr Han­deln zu beurteilen; wohl aber die Steuerungs­fähigkeit, sich auch
danach zu ver­hal­ten. Bei der Ver­lesung am Don­ner­stag war die Öffentlichkeit
ausgeschlossen. 

 

Den drei jun­gen Män­ner wird vorge­wor­fen, sie hät­ten im Som­mer 2002 den
16-jähri­gen Mar­i­nus Sch. im uck­er­märkischen Pot­zlow auf bes­tialis­che Weise
gefoltert und umge­bracht. Ihnen sollen seine Frisur und Klei­dung nicht
gepasst haben. Der Haup­tangeklagte Mar­cel S. hat laut Anklage Mar­i­nus Kopf
auf der Kante eines Fut­tertrogs durch einen Fußtritt zertrüm­mert. Diesen so
genan­nten Bor­d­stein­kick sollen die jun­gen Män­ner aus dem Film “Amer­i­can
His­to­ry X” gekan­nt haben. Die Leiche von Mar­i­nus war erst vier Monate später
ent­deckt wor­den, nach­dem Mar­cel S. vor Fre­un­den mit der Tat geprahlt hatte. 

 

Nach Ein­schätzung von Gericht­spräsi­dent Hel­mut Krah ist es nicht
unwahrschein­lich, dass das Gericht im Falle von Mar­co S. verminderte
Schuld­fähigkeit anerken­nt. Im Fall von Mar­cel und Sebas­t­ian hänge die
Entschei­dung davon ab, wie die Richter den Alko­holkon­sum der Angeklagten
bew­erten. Dabei müssten sie ihr gesamtes Ver­hal­ten in der Tatnacht
berück­sichti­gen: “Wenn eine Tat sehr aus­führlich geplant ist, lässt das auch
Rückschlüsse auf die Zurech­nungs­fähigkeit zu.” 

 

Die Anklage für alle drei jun­gen Män­ner lautet auf Mord. Nach dem
Jugend­strafrecht dro­ht Mar­cel und Sebas­t­ian F., die zur Tatzeit 17 waren,
die Höch­st­strafe von zehn Jahren. Wie stark sich diese ver­ringert, wenn das
Gericht eine ver­min­derte Schuld­fähigkeit anerken­nt, liegt in seinem
Ermessen. Mar­co S., der nach dem Erwach­se­nen­strafrecht angeklagt ist, würde
in diesem Fall von ein­er lebenslänglichen Strafe ver­schont. Das Höchstmaß
läge bei 15 Jahren. 

 

Angeklagte im Pot­zlow-Mord­prozess ver­min­dert schuldfähig

 

(LR) Im Prozess um die bru­tale Tötung des 16-jähri­gen Schülers Mar­i­nus Schöberl
aus Pot­zlow (Uck­er­mark) wer­den wahrschein­lich nicht die möglichen
Höch­st­strafen verhängt. 

 

Die psy­chi­a­trischen Gutacht­en bescheinigten zwei der drei Angeklagten
gestern am Landgericht Neu­rup­pin Anhalt­spunk­te für eine verminderte
Schuld­fähigkeit. Da der Gutachter sich nicht endgültig fes­tlegte, müsse im
Zweifel für den Angeklagten entsch­ieden wer­den, forderten die Verteidiger
der bei­den 24 und 18 Jahre alten Brüder. Sie sind — mit einem weiteren
18-Jähri­gen — wegen gemein­schaftlichen Mordes angeklagt (die RUNDSCHAU
berichtete). Sie sollen Mar­i­nus im Juli 2002 bes­tialisch ermordet haben. 

 

Als Haupt­täter hat­te sich der jün­gere der bei­den Brüder selb­st bezichtigt.
Nach den Worten seines Vertei­di­gers Volk­mar Schöneb­urg sprechen für seine
ver­min­derte Schuld­fähigkeit eine Reifeverzögerung, eine begin­nende Drogen-
und Alko­ho­lab­hängigkeit sowie die Abhängigkeit von seinem älteren Bruder.
Gegen ihn spreche, dass er das Tat­geschehen in ein­er schriftlichen Erklärung
rel­a­tiv detail­ge­treu wiedergegeben habe.

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