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Zäher Terminstreit im Potzlow-Prozess

Plä­doy­ers im Ver­fahren zum grausamen Mord an Mar­i­nus Schöberl früh­estens am
9. September

 

(5.9) Neu­rup­pin. Der Ter­min war ungewöhn­lich. An einem Sonnabend ver­han­delt in
Deutsch­land nor­maler­weise kein Gericht, doch im Prozess um den grausamen
Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow wurde jet­zt eine
Aus­nahme gemacht. Die Große Jugend­kam­mer des Landgerichts Neu­rup­pin lud für
gestern Mor­gen zwei Zeu­gen, weil sich die Prozess­parteien auf keinen anderen
Wochen­tag eini­gen kon­nten. Hätte die Strafkam­mer den Sonnabend nicht
genutzt, wäre wom­öglich der Prozess geplatzt. Denn max­i­mal zehn Tage nach
einem Ver­hand­lung­ster­min muss der näch­ste stat­tfind­en. Zulet­zt war am 21.
August ver­han­delt worden. 

 

Die Prob­leme bei der Ter­min­wahl illus­tri­eren auch, wie kom­pliziert sich
dieses Ver­fahren ent­ge­gen aller Erwartung gestal­tet. Ursprünglich wollte die
Kam­mer in dem Prozess, der am 26. Mai begonnen hat­te, schon am 18. Juni das
Urteil sprechen. Denn der Fall an sich scheint klar: Die drei rechtsextremen
Angeklagten, das Brüder­paar Mar­cel (18) und Mar­co S. (24) sowie Sebas­t­ian F.
(18), haben in der Nacht zum 13. Juli 2002 den zur Hiphop­per-Szene zählenden
Mar­i­nus Schöberl mit ein­er kaum zu schildern­den Bru­tal­ität mis­shan­delt. In
einem Schweinestall musste der bere­its schw­er geze­ich­nete Schöberl in die
Kante eines Beton­trogs beißen. Dann sprang Mar­cel S. mit seinen
Springer­stiefeln und voller Wucht gegen den Hin­terkopf des Opfers. Mar­cel S.
imi­tierte den “Bor­d­stein­kick”, den er in einem Film gese­hen hatte. 

 

Mar­cel S. hat, das bestätigte auch gestern ein Polizist vor Gericht, den
“Bor­d­stein­kick” schon kurz nach der Fes­t­nahme im Novem­ber ges­tanden. Doch
der Vertei­di­ger des Her­anwach­senden und die Anwälte der bei­den anderen
Angeklagten hal­ten der Polizei seit Juni vor, sie habe einen schw­eren Fehler
gemacht: Mar­cel S. und Sebas­t­ian F. sei das ihnen laut Jugendgerichtsgesetz
zuste­hende Recht ver­wehrt wor­den, sich in Anwe­sen­heit ihrer Eltern vernehmen
zu lassen. Nach Ansicht der Vertei­di­ger dür­fen deshalb das Geständ­nis von
Mar­cel S. und die Aus­sagen von Sebas­t­ian F. gegenüber der Polizei nicht im
Prozess ver­w­ertet werden. 

 

Die Jugend­kam­mer unter Vor­sitz von Rich­terin Ria Bech­er sieht das anders. So
kam es zu einem wochen­lan­gen Hick­hack, im Juli über­zo­gen die drei
Vertei­di­ger die Kam­mer mit Befan­gen­heit­santrä­gen. Diese lehnte eine andere
Kam­mer des Landgerichts im August ab. Seit­dem, so scheint es, wird der
weit­er­schwe­lende Stre­it über Ter­min­prob­leme ausgetragen. 

 

Nur müh­sam kon­nte Bech­er gestern nach zwei Zeu­ge­naus­sagen, die nicht viel
erbracht­en, mögliche Dat­en für die Plä­doy­ers anset­zen. Sie sollen am 9. und
10. Sep­tem­ber vor­ge­tra­gen wer­den. Vielle­icht wird dann am 18. ein Urteil
gefällt.

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