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Potzlow-Prozess: Kein Ortstermin


(BM , 22.08.) Neu­rup­pin — Im Prozess um den Tod des 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl aus
Pot­zlow (Uck­er­mark) wer­den die Beteiligten den Tatort nicht besichti­gen. Die
Richter am Landgericht Neu­rup­pin erkan­nten gestern auch ohne den von der
Vertei­di­gung beantragten Lokalter­min an, dass es am Ort des Verbrechens
keine Grube mit flüs­siger Jauche gibt. Damit wurde ein wichtiges Detail aus
der Anklage fall­en gelassen. Darin war den drei Angeklagten zur Last gelegt
wor­den, sie hät­ten ihr Opfer in eine Jauchegrube gewor­fen, um zu sehen, ob
es untergeht.

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