Zum Erprobungsanbau der gentechnisch veränderten Mais-Sorte “Moin 810” an 4 Standorten in Brandenburg erklärt Cornelia Behm, Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Spitzenkandidatin zur Landtagswahl:
“Agrarminister Birthler muss alle Hebel in Bewegung setzen, um an die
Informationen über die Standorte zu gelangen, an denen in Brandenburg
Genmais angebaut wird. Das Land muss hier seiner Überwachungspflicht
nachkommen, um Maßnahmen zu Gefahrenabwehr ergreifen zu können.
Herr Birthler hat richtig erkannt, dass der geheime Anbau gentechnisch
veränderter Organismen (GVO) gegenüber den Landwirten, die
gentechnikfrei produzieren wollen, unverantwortbar ist. Wie sollen sie
eine gentechnikfreie Produktion garantierten, wenn sie nicht wissen, ob
GVO vom Nachbaracker einwandern? Diesen Skandal benennen, die Hände aber
mit Verweis auf einen angeblichen Kampf gegen Windmühlen in den Schoß zu
legen, wie es Herr Birthler tut, hilft den wirtschaftlich gefährdeten
Landwirten und verunsicherten Verbrauchern aber nicht.
Die GVO-Freisetzer müssen nach geltendem Gentechnikrecht die
Anbaustandorte nicht automatisch bekannt geben. Die Landesbehörden
können aber im Rahmen ihrer Überwachungspflicht Informationen zu den
Standorten verlangen. Ihnen stehen dazu verschiedene Möglichkeiten der
Informationsgewinnung zu Verfügung. Allerdings dürfen sie die gewonnenen
Erkenntnisse nicht weiter geben. Eine Entwarnung für die
gentechnikfreien Zonen könnte aber möglich werden.
Die Betreiber des Erprobungsanbaus nutzen hier eine Gesetzeslücke, die
Verbraucherschutzministerin Künast schon geschlossen hätte, wenn dies
die CDU im Bundesrat nicht verhindert hätte. Gerade angesichts der Lage
in Brandenburg muss die Landesregierung das geplante Gentechnikrecht im
Bundesrat unterstützen und ein schnelles Inkrafttreten ermöglichen. Denn
dann wäre diese Geheimhaltungspraxis zukünftig nicht mehr möglich.
Es darf auch nach der umzusetzenden EU-Freisetzungsrichtlinie nicht
sein, dass der Anbau von GVO unter Ausschluss der Öffentlichkeit
stattfindet. Denn diese Aktivitäten einer Minderheit gehen zu Lasten der
Mehrheit der Bauern. 70 % der Verbraucher wollen keine GVO in ihrem
Essen! Sie haben daher ein Recht darauf, gentechnikfrei einzukaufen.
Genau so haben konventionelle und Bio-Landwirte ein Recht darauf, dass
ihre Produkte von Verunreinigungen durch GVO verschont bleiben. Der
geheime Anbau im noch rechtsfreien Raum unterläuft die Bemühungen, in
Brandenburg gentechnikfreie Zonen zu schaffen. Sie Zonen sind
Voraussetzung dafür, den riesigen Absatzmarkt Berlin von Brandenburg aus
mit gentechnikfreien Lebensmitteln versorgen zu können.”