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Hände nicht in den Schoß legen

Zum Erprobungsan­bau der gen­tech­nisch verän­derten Mais-Sorte “Moin 810” an 4 Stan­dorten in Bran­den­burg erk­lärt Cor­nelia Behm, Bun­destagsab­ge­ord­nete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Spitzenkan­di­datin zur Landtagswahl: 

“Agrarmin­is­ter Birth­ler muss alle Hebel in Bewe­gung set­zen, um an die
Infor­ma­tio­nen über die Stan­dorte zu gelan­gen, an denen in Brandenburg
Gen­mais ange­baut wird. Das Land muss hier sein­er Überwachungspflicht
nachkom­men, um Maß­nah­men zu Gefahren­ab­wehr ergreifen zu können. 

Herr Birth­ler hat richtig erkan­nt, dass der geheime Anbau gentechnisch
verän­dert­er Organ­is­men (GVO) gegenüber den Land­wirten, die
gen­tech­nikfrei pro­duzieren wollen, unver­ant­wort­bar ist. Wie sollen sie
eine gen­tech­nikfreie Pro­duk­tion garantierten, wenn sie nicht wis­sen, ob
GVO vom Nach­barack­er ein­wan­dern? Diesen Skan­dal benen­nen, die Hände aber
mit Ver­weis auf einen ange­blichen Kampf gegen Wind­mühlen in den Schoß zu
leg­en, wie es Herr Birth­ler tut, hil­ft den wirtschaftlich gefährdeten
Land­wirten und verun­sicherten Ver­brauch­ern aber nicht. 

Die GVO-Freiset­zer müssen nach gel­ten­dem Gen­tech­nikrecht die
Anbau­s­tan­dorte nicht automa­tisch bekan­nt geben. Die Landesbehörden
kön­nen aber im Rah­men ihrer Überwachungspflicht Infor­ma­tio­nen zu den
Stan­dorten ver­lan­gen. Ihnen ste­hen dazu ver­schiedene Möglichkeit­en der
Infor­ma­tion­s­gewin­nung zu Ver­fü­gung. Allerd­ings dür­fen sie die gewonnenen
Erken­nt­nisse nicht weit­er geben. Eine Ent­war­nung für die
gen­tech­nikfreien Zonen kön­nte aber möglich werden. 

Die Betreiber des Erprobungsan­baus nutzen hier eine Geset­zes­lücke, die
Ver­brauch­er­schutzmin­is­terin Künast schon geschlossen hätte, wenn dies
die CDU im Bun­desrat nicht ver­hin­dert hätte. Ger­ade angesichts der Lage
in Bran­den­burg muss die Lan­desregierung das geplante Gen­tech­nikrecht im
Bun­desrat unter­stützen und ein schnelles Inkraft­treten ermöglichen. Denn
dann wäre diese Geheimhal­tung­sprax­is zukün­ftig nicht mehr möglich. 

Es darf auch nach der umzuset­zen­den EU-Freiset­zungsrichtlin­ie nicht
sein, dass der Anbau von GVO unter Auss­chluss der Öffentlichkeit
stat­tfind­et. Denn diese Aktiv­itäten ein­er Min­der­heit gehen zu Las­ten der
Mehrheit der Bauern. 70 % der Ver­brauch­er wollen keine GVO in ihrem
Essen! Sie haben daher ein Recht darauf, gen­tech­nikfrei einzukaufen.
Genau so haben kon­ven­tionelle und Bio-Land­wirte ein Recht darauf, dass
ihre Pro­duk­te von Verun­reini­gun­gen durch GVO ver­schont bleiben. Der
geheime Anbau im noch rechts­freien Raum unter­läuft die Bemühun­gen, in
Bran­den­burg gen­tech­nikfreie Zonen zu schaf­fen. Sie Zonen sind
Voraus­set­zung dafür, den riesi­gen Absatz­markt Berlin von Bran­den­burg aus
mit gen­tech­nikfreien Lebens­mit­teln ver­sor­gen zu können.”

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