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Härte gegen stumme Zeugen

(Berlin­er Mor­gen­post, M. Lukaschewitsch)


Zeu­gen von bru­tal­en Ver­brechen schweigen oft aus Angst, manch­mal aus
Gle­ichgültigkeit und gele­gentlich, um Täter zu schützen. Jet­zt müssen sie
damit rech­nen, dafür bestraft zu werden.
Potsdam/Neuruppin — Wegschauen bei ras­sis­tisch motivierten Übergriffen,
Untätig­bleiben, wenn ein Schüler wegen sein­er Haar­farbe stundenlang
drangsaliert und zum Schluss bes­tialisch ermordet wird: Das soll nach dem
Willen der Bran­den­burg­er Ermit­tlungs­be­hör­den — und speziell der Neuruppiner
Staat­san­waltschaft — bald der Ver­gan­gen­heit ange­hören: Mitwiss­er und Zeugen
von Gewaltver­brechen dür­fen bei Ermit­tlun­gen und vor Gericht nicht mehr auf
Gnade hoffen.
«Die Men­schen soll­ten wis­sen, dass Schweigen und Lügen bei Strafverfahren
keine Kava­liers­de­lik­te sind», sagte gestern Petra Marx, Sprecherin von
Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU). «Wenn sich bei den Ermittlungen
schon her­ausstellt, dass ein Großteil von Zeu­gen die Unwahrheit sagt, dann
ist unsere Marschroute ganz klar: Dann wer­den wir im Prozess den Rah­men des
Strafrechts bis auf das Äußer­ste aus­reizen», machte Gerd Schnittcher,
Sprech­er der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin, gestern deutlich.
Zu spüren bekom­men haben die härtere Gan­gart jet­zt schon vier Zeu­gen im
Prozess um den Tod des Rus­s­land­deutschen Kar­jat Batesov, für den sich vor
dem Landgericht in Neu­rup­pin derzeit fünf junge Män­ner im Alter zwis­chen 20
und 22 Jahren ver­ant­worten müssen. Vier zunächst als Zeu­gen geladene junge
Män­ner, die in der Tat­nacht am 4. Mai ver­gan­genen Jahres dabei waren, als
Kar­jat Batesov zusam­mengeschla­gen und dann mit einem 17 Kilo­gramm schweren
Feld­stein getötet wurde, schick­te Staat­san­walt Kai Clement wegen
Ver­dunkelungs­ge­fahr in Unter­suchung­shaft. Und prompt zeigten sie wenig
später Gesprächs­bere­itschaft. Die Gedächt­nis­lück­en füll­ten sich mit
Erin­nerun­gen. «Wir müssen die Mauer des Schweigens durch­brechen», sagte
Ober­staat­san­walt Schnittch­er. Min­destens 30 Men­schen standen vor der Disko,
als die Schlägerei begann. «Es kann nicht sein, dass kein­er gese­hen haben
will, was genau passiert ist.»
Augen ver­schließen schützt vor Strafe nicht: Wie auch im Fall des ermordeten
Son­der­schülers Mar­i­nus Schöberl, der in Pot­zlow von drei Rechtsradikalen
wegen sein­er gefärbten Haare und seinem Hip-Hop-Out­fit ermordet wor­den war.
Drei Zeu­gen müssen sich nun wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung verantworten.
Sie hät­ten nach Überzeu­gung der Staatsab­waltschaft den Tod des Jungen
ver­hin­dern kön­nen, weil sie mit­bekom­men hat­ten, dass das Trio den Jun­gen im
Visi­er hat­ten. Das Mit­tel ist nicht neu: Im Fall Dol­gen­brodt 1992 kamen die
Mitwiss­er erst zur Räson, nach­dem Strafver­fahren gegen sie eingeleitet
wor­den waren.

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