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Härtere Gangart gegen Graffiti

(29.03.05) LUCKENWALDE Der SPD-Ortsvere­in Luck­en­walde will den Weg für ein härteres
Vorge­hen der Stadt gegen ille­gale Graf­fi­ti ebnen. Bei der jüngsten
Mit­gliederver­samm­lung votierten die Sozialdemokrat­en für einen
entsprechen­den Antrag, den ihre Frak­tion in ein­er der näch­sten Sitzungen
der Stadtverord­neten­ver­samm­lung stellen soll. Dem­nach soll die
Gefahren­ab­wehrverord­nung auf pri­vate Immo­bilien erweit­ert werden.
Bis­lang sieht sie lediglich für das “Beschriften, Bemalen, Besprühen,
Bek­leben, Beschmieren” von öffentlichen Anla­gen und Gebäu­den vor, dass
ein Bußgeld ver­hängt wer­den kann. Außer­dem sollen Täter, so der
SPD-Vorschlag, ihre Schmier­ereien selb­st wieder entfernen. 

Als Begrün­dung wird im Beschlusspa­pi­er ange­führt, dass das Strafrecht
für die Ahn­dung von ille­galen Graf­fi­ti nicht aus­re­icht. Wenn ein
Schmierfink gefasst werde, erk­lärt Ortsvere­insvor­sitzen­der Norbert
Jurtzik, so führe dies in der Regel zu ein­er Anklage wegen
Sachbeschädi­gung. Da die Farbe aber nicht die Sub­stanz ein­er Wand
angreife, wie es das Gesetz ver­langt, und es sich lediglich um eine
ästhetis­che Beein­träch­ti­gung han­dele, gebe es oft keine gerichtliche
Bestra­fung. Mit­tels der ver­schärften Verord­nung soll die Stadt dafür
sor­gen kön­nen, dass Schmier­ereien schnell­st­möglich beseit­igt werden.
Haus­be­sitzer wür­den sel­ten eine müh­same pri­va­trechtliche Klage auf sich
nehmen. Außer­dem sieht die SPD einen vor­beu­gen­den Effekt. “Eine massive
Bußgel­dan­dro­hung ist häu­fig wirkungsvoller als eine Verurteilung etwa zu
gemein­nütziger Arbeit”, heißt es in dem Papi­er. MAZ

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