NEURUPPIN Das Amtsgericht Neuruppin hat einen Angehörigen der rechtsextremen Szene wegen des Tragens eines Kleidungsstückes der Marke “Thor Steinar” zu vier Monaten Haft verurteilt. Die Strafe gegen den 23-Jährigen sei wegen der “nicht unerheblichen” Vorbelastung des Mannes nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, so die Staatsanwaltschaft Neuruppin gestern. Das Urteil erging wegen der Verwendung von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen.
Das Runen-Logo “Thor Steinar”, eine Kombination der so genannten Tyr-Rune der ehemaligen Reichsführerschulen und der Wolfsangel, Abzeichen mehrerer SS-Divisionen, erinnert laut Staatsanwaltschaft an die SS-Runen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte das Amtsgericht Königs Wusterhausen kürzlich die Beschlagnahme des NS-Symbolen zum Verwechseln ähnlichen Logos der Firma Mediatex angeordnet. Das Zeigen des Emblems “Thor Steinar” und die Herstellung zum Zweck der Verwendung sind strafbar.
Die Hauptverhandlung gegen den Rechtsextremisten hatte den Angaben zufolge ergeben, dass der Mann aus Neuruppin das Kleidungsstück, eine “Thor Steinar”-Kapuzenjacke, getragen hat, obwohl er die Bedeutung der in dem Symbol des Labels enthaltenen Doppelrune kannte.