26. Dezember 2004 · Quelle: MAZ

Haft für verbotene “Thor Steinar” — Jacke

NEURUPPIN Das Amts­gericht Neu­rup­pin hat einen Ange­höri­gen der recht­sex­tremen Szene wegen des Tra­gens eines Klei­dungsstück­es der Marke “Thor Steinar” zu vier Monat­en Haft verurteilt. Die Strafe gegen den 23-Jähri­gen sei wegen der “nicht uner­he­blichen” Vor­be­las­tung des Mannes nicht zur Bewährung aus­ge­set­zt wor­den, so die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin gestern. Das Urteil erg­ing wegen der Ver­wen­dung von Kennze­ichen ehe­ma­liger nation­al­sozial­is­tis­ch­er Organisationen. 

Das Runen-Logo “Thor Steinar”, eine Kom­bi­na­tion der so genan­nten Tyr-Rune der ehe­ma­li­gen Reichs­führerschulen und der Wolf­san­gel, Abze­ichen mehrerer SS-Divi­sio­nen, erin­nert laut Staat­san­waltschaft an die SS-Runen. Auf Antrag der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin hat­te das Amts­gericht Königs Wuster­hausen kür­zlich die Beschlagnahme des NS-Sym­bol­en zum Ver­wech­seln ähn­lichen Logos der Fir­ma Medi­a­tex ange­ord­net. Das Zeigen des Emblems “Thor Steinar” und die Her­stel­lung zum Zweck der Ver­wen­dung sind strafbar. 

Die Hauptver­hand­lung gegen den Recht­sex­trem­is­ten hat­te den Angaben zufolge ergeben, dass der Mann aus Neu­rup­pin das Klei­dungsstück, eine “Thor Steinar”-Kapuzenjacke, getra­gen hat, obwohl er die Bedeu­tung der in dem Sym­bol des Labels enthal­te­nen Dop­pel­rune kannte.

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