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Haftbefehle gegen rechte Schläger

Nach umfan­gre­ichen Ermit­tlun­gen zu vier Tatverdächti­gen (3 Män­ner, 1 Frau) eines recht­en Über­griffes in Fürsten­walde am 18. Juni 2005 auf Punkrock hörende Jugendliche wur­den jet­zt zwei Haft­be­fehle erlassen, zwei weit­ere durch das Amts­gericht abgelehnt. 

Die vier Beschuldigten haben nach bish­eri­gen Erken­nt­nis­sen auf die Gruppe junger Leute zunächst auf deren Weg zum Stadt­park eingeschla­gen. Später wur­den die Angriffe bru­taler. Dabei wur­den die Geschädigten am Spring­brun­nen im Stadt­park mit Bier­flaschen ange­grif­f­en, die ihnen teil­weise auf den Kopf geschla­gen wur­den, so dass sie zer­barsten. Am Boden liegend wur­den drei von ihnen mit Füßen, u.a. auch in das Gesicht, getreten. Dadurch kam es zu Platzwun­den, Schnittver­let­zun­gen und Häma­to­nen an Kopf und Oberkör­p­er. Ein Geschädigter musste wegen sein­er Kopfver­let­zun­gen sta­tionär behan­delt werden. 

Bei den bei­den mit Haft­be­fehl bedacht­en Tatverdächti­gen han­delt es sich um einen 23- und einen 24-jähri­gen Fürsten­walder. Bei­de sind der Polizei keine Unbekan­nten. Der 24-Jährige ist verurteilt wegen Wider­standes gegen Voll­streck­ungs­beamte und gegen ihn ist ein Strafver­fahren wegen ein­er poli­tisch motivierten gefährlichen Kör­per­ver­let­zung aus 2004 beim Amts­gericht Fürsten­walde anhängig, die mit einem hohem Maß an Bru­tal­ität und Men­schen­ver­ach­tung began­gen wor­den war. 

Auch der 23-jährige Fürsten­walder ist seit 1998 immer wieder mit zum Teil schw­eren Straftat­en und auch Gewalt­straftat­en in Erschei­n­ung getreten. Aktuell befind­et er sich in ein­er Bewährungszeit aus ein­er 2004 gegen ihn ver­hängten Strafe. Bei­de wur­den am Mittwoch ver­haftet, der Haft­be­fehl am Amts­gericht verkün­det und vollstreckt. 

Die anderen bei­der Tatverdächti­gen (19, weibl. und 21) sind nicht, bzw. ger­ingfügig vor­be­lastet, so dass der Richter keinen Haft­grund fest­stellen konnte. 

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