Nach umfangreichen Ermittlungen zu vier Tatverdächtigen (3 Männer, 1 Frau) eines rechten Übergriffes in Fürstenwalde am 18. Juni 2005 auf Punkrock hörende Jugendliche wurden jetzt zwei Haftbefehle erlassen, zwei weitere durch das Amtsgericht abgelehnt.
Die vier Beschuldigten haben nach bisherigen Erkenntnissen auf die Gruppe junger Leute zunächst auf deren Weg zum Stadtpark eingeschlagen. Später wurden die Angriffe brutaler. Dabei wurden die Geschädigten am Springbrunnen im Stadtpark mit Bierflaschen angegriffen, die ihnen teilweise auf den Kopf geschlagen wurden, so dass sie zerbarsten. Am Boden liegend wurden drei von ihnen mit Füßen, u.a. auch in das Gesicht, getreten. Dadurch kam es zu Platzwunden, Schnittverletzungen und Hämatonen an Kopf und Oberkörper. Ein Geschädigter musste wegen seiner Kopfverletzungen stationär behandelt werden.
Bei den beiden mit Haftbefehl bedachten Tatverdächtigen handelt es sich um einen 23- und einen 24-jährigen Fürstenwalder. Beide sind der Polizei keine Unbekannten. Der 24-Jährige ist verurteilt wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und gegen ihn ist ein Strafverfahren wegen einer politisch motivierten gefährlichen Körperverletzung aus 2004 beim Amtsgericht Fürstenwalde anhängig, die mit einem hohem Maß an Brutalität und Menschenverachtung begangen worden war.
Auch der 23-jährige Fürstenwalder ist seit 1998 immer wieder mit zum Teil schweren Straftaten und auch Gewaltstraftaten in Erscheinung getreten. Aktuell befindet er sich in einer Bewährungszeit aus einer 2004 gegen ihn verhängten Strafe. Beide wurden am Mittwoch verhaftet, der Haftbefehl am Amtsgericht verkündet und vollstreckt.
Die anderen beider Tatverdächtigen (19, weibl. und 21) sind nicht, bzw. geringfügig vorbelastet, so dass der Richter keinen Haftgrund feststellen konnte.