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Haftstrafe für Mahler wegen Hitlergrußes gefordert

Cot­tbus — Der frühere NPD- und RAF-Anwalt Horst Mahler soll auf Antrag der Cot­tbuser Staat­san­waltschaft wegen Zeigens des ver­bote­nen Hit­ler­grußes für neun Monate ins Gefäng­nis. Im Prozess vor dem Amts­gericht Cot­tbus gegen den 71-Jähri­gen forderte die Anklage gestern außer­dem, diese Strafe nicht zur Bewährung auszuset­zen. Der ein­schlägig vorbe­strafte Mahler habe den Prozess als Plat­tform zur Verkün­dung sein­er poli­tis­chen Ansicht­en miss­braucht, sagte Ober­staat­san­walt Horst Noth­baum. Er könne für Mahler keine gün­stige Sozial­prog­nose abgeben. Die Vertei­di­gung begann, ein aus­führlich­es Plä­doy­er vorzu­tra­gen, wegen eines anderen Gericht­ster­mins reichte dafür gestern aber die Zeit nicht aus, so dass die Ver­hand­lung auf den 2. Novem­ber vertagt wurde. Möglicher­weise fällt an dem Tag auch das Urteil. Mahlers bay­erische Anwältin Sylvia Stolz warf dem Gericht vor, einen “Schein­prozess” gegen ihren Man­dan­ten zu führen, in dem das Urteil bere­its feststehe.

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