Cottbus — Der frühere NPD- und RAF-Anwalt Horst Mahler soll auf Antrag der Cottbuser Staatsanwaltschaft wegen Zeigens des verbotenen Hitlergrußes für neun Monate ins Gefängnis. Im Prozess vor dem Amtsgericht Cottbus gegen den 71-Jährigen forderte die Anklage gestern außerdem, diese Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Der einschlägig vorbestrafte Mahler habe den Prozess als Plattform zur Verkündung seiner politischen Ansichten missbraucht, sagte Oberstaatsanwalt Horst Nothbaum. Er könne für Mahler keine günstige Sozialprognose abgeben. Die Verteidigung begann, ein ausführliches Plädoyer vorzutragen, wegen eines anderen Gerichtstermins reichte dafür gestern aber die Zeit nicht aus, so dass die Verhandlung auf den 2. November vertagt wurde. Möglicherweise fällt an dem Tag auch das Urteil. Mahlers bayerische Anwältin Sylvia Stolz warf dem Gericht vor, einen “Scheinprozess” gegen ihren Mandanten zu führen, in dem das Urteil bereits feststehe.
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