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Haftstrafen für rechte Schläger

Haft­strafen zwis­chen 8,5 und zwei Jahren ver­hängte am Dien­stag das Pots­damer Landgericht gegen fünf Angeklagte, die am 3. August 2002 den Afrikan­er Ali Ibrahim halb tot schlu­gen. Damit ori­en­tierte sich das Gericht
an dem Straf­maß, das die Staat­san­waltschaft gefordert hat­te. Die Anklage lautet auf ver­sucht­en Mord in Tatein­heit mit gefährlich­er Körperverletzung. 

Erschw­erend kam der “niedrige Beweg­grund” hinzu: Die Angeklagten wer­den dem
recht­sex­trem­istis­chen Lager zugerech­net. Die höch­ste Strafe erhielt der 23-jährige David E., der nach Erwach­se­nen­strafrecht verurteilt wurde. Die
zwei­jähri­gen Haft­strafen für zwei 16-Jährige wur­den zur Bewährung
aus­ge­set­zt. Sie waren nicht vorbe­straft und am Tatabend alko­holisiert. Die
Berlin­er Anwältin Christi­na Clemm, die Ibrahim in der Neben­klage vertrat,
nan­nte das Urteil “sehr gemäßigt”. Kein­er der Angeklagten hätte vor Gericht
wirk­lich Reue gezeigt. Ibrahim war bei der Urteilsverkün­dung nicht anwesend.
Er lei­det seit dem Über­fall unter Angstattacken. 

Siehe auch Urteilsverkün­dung im Prozess um Mord­ver­such an Mosam­bikan­er (Pressemit­teilung der Opfer­per­spek­tive vom 7.2.) sowie Mosam­bikan­er von Jugendlichen beraubt und ver­let­zt (MAZ, 5.8.02)

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