Haftstrafen zwischen 8,5 und zwei Jahren verhängte am Dienstag das Potsdamer Landgericht gegen fünf Angeklagte, die am 3. August 2002 den Afrikaner Ali Ibrahim halb tot schlugen. Damit orientierte sich das Gericht
an dem Strafmaß, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die Anklage lautet auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Erschwerend kam der “niedrige Beweggrund” hinzu: Die Angeklagten werden dem
rechtsextremistischen Lager zugerechnet. Die höchste Strafe erhielt der 23-jährige David E., der nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde. Die
zweijährigen Haftstrafen für zwei 16-Jährige wurden zur Bewährung
ausgesetzt. Sie waren nicht vorbestraft und am Tatabend alkoholisiert. Die
Berliner Anwältin Christina Clemm, die Ibrahim in der Nebenklage vertrat,
nannte das Urteil “sehr gemäßigt”. Keiner der Angeklagten hätte vor Gericht
wirklich Reue gezeigt. Ibrahim war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.
Er leidet seit dem Überfall unter Angstattacken.
Siehe auch Urteilsverkündung im Prozess um Mordversuch an Mosambikaner (Pressemitteilung der Opferperspektive vom 7.2.) sowie Mosambikaner von Jugendlichen beraubt und verletzt (MAZ, 5.8.02)