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Haftstrafen für Schläger

Am 20.09.2007 und dem 27.09.2007 mussten sich die drei Neon­azis Hannes Burmeis­ter, Ricar­do Coss­mann und Robert Geb­hardt wegen einem Über­griff auf zwei Punks im Jan­u­ar diesen Jahres vor dem Amts­gericht Bad Freien­walde ver­ant­worten. Es wurde ihnen gemein­schaftliche Mis­shand­lung und schwere Kör­per­ver­let­zung vorge­wor­fen. In der Nacht vom 26.01.2007 zum 27.01.2007 sollen sie die bei­den Opfer, Patrick K. und Xaver N., erst als Zeck­en beschimpft haben und sie dann zu Boden gewor­fen und mit Springer­stiefeln ins Gesicht, in die Rip­pen, in den Rück­en und auf die Beine getreten haben.

Der erste Prozesstag — 20.09.2007

Am 20.09.2007 fan­den sich im Amts­gericht Bad Freien­walde zahlre­iche BesucherIn­nen ein. Unter ihnen auch stadt­bekan­nte Neon­azis wie Sebas­t­ian Schulz und Mar­ti­na Schönrock.

Die Ver­hand­lung begann mit der Vernehmung der Angeklagten. Als erster schilderte Hannes Burmeis­ter den Tather­gang. Er sagte aus, er hätte aus einem Haus der Wriezen­er Straße, wo er zu ein­er Geburt­stags­feier ein­ge­laden war, drei Per­so­n­en mit Robert Geb­hardt gese­hen. Was genau zwis­chen diesen Per­so­n­en geschah, kon­nte er allerd­ings nicht mehr beschreiben. Er gab zu, zwei der Per­so­n­en als Punks erkan­nt zu haben, teilte dies Ricar­do Coss­mann mit und ran­nte daraufhin aus dem Haus, sprang mit Anlauf gegen Patrick K. und brachte ihn so zu Fall. Er beschimpfte sein Opfer als “Zecke” und trat auf ihn ein. Während­dessen hat­te sich auch Ricar­do Coss­mann in das Geschehen eingemis­cht und drangsalierte das zweite Opfer, Xaver N., mit Trit­ten. Was Robert Geb­hardt in dieser Zeit tat kon­nte Hannes Burmeis­ter nicht sagen, was vielle­icht auch auf seinen erhöht­en Alko­holkon­sum zurück­zuführen sein kön­nte. Denn nach seinen eige­nen Aus­sagen war er an diesem Abend ziem­lich betrunk­en. Daher käme auch seine Aggres­siv­ität. Auf die Frage des Staat­san­walts, ob er sich entschuldigt hätte, beziehungsweise dies in Erwä­gung ziehen würde, verneinte Hannes Burmeis­ter. Er sei sich kein­er Schuld bewusst und füh­le sich im Recht. Daraufhin wurde er von der Anwältin des Neben­klägers, Patrick K., gefragt, warum er der Mei­n­ung sei sich im Recht zu befind­en und wies ihn dabei auf eine Aus­sage von ihm hin, die er in einem anderen Ver­fahren gegen ihn (eben­falls wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung) getätigt hat­te. Näm­lich, dass er aus Hass auf die “scheiß Zeck­en” gehan­delt habe und sie fragte, ob dieser Beweg­grund auch in diesem Fall zutr­e­f­fend wäre. Dies bejahte der Angeklagte mit der Begrün­dung, Zeck­en wären dreck­ig und wür­den stinken und er füh­le sich im Recht weil die Zeck­en daraus ler­nen soll­ten. Nach einem Hin­weis von seinem Recht­san­walt antwortete er auf die näch­ste Frage: “Ich sage dazu nichts mehr.”

Anders als Burmeis­ter ver­hielt sich Ricar­do Coss­mann. Auch er gab die Tat zu, wider­sprach sich bei der Schilderung des Hand­lungsablaufs aber mit der Aus­sage Burmeis­ters und mit sich selb­st. Des weit­eren wies er erhe­bliche Gedächt­nis­lück­en auf, so dass der Tather­gang immer noch nicht voll­ständig rekon­stru­iert wer­den kon­nte. Im Gegen­satz zu Hannes Burmeis­ter war er aber so schlau zu behaupten, das ihm die Tat leid täte. Sehr überzeu­gend wirk­te diese Reue den­noch nicht, auf­grund seines dreck­i­gen Grin­sens und einem sarkastis­chen Unter­ton in sein­er Stimme. Robert Geb­hardt — er war in Thor-Steinar-Klam­ot­ten gek­lei­det — wollte mit der Tat nichts zu tun gehabt haben. Im Gegen­teil — Er spielte sich als Held auf, der ver­sucht habe, den Kon­flikt zu schlicht­en. Außer­dem behauptete er, seit diesem Vor­fall nichts mehr mit der recht­sex­tremen Szene zu tun zu haben. Doch das Gegen­teil kon­nte bewiesen werden.

Nach der Vernehmung der Angeklagten wur­den noch drei weit­ere Zeu­gen befragt. Die Fort­set­zung der Ver­hand­lung wurde dann aber um eine Woche ver­schoben, da sich zahlre­iche Zeu­gen entschuldigt hat­ten aber drin­gend noch ver­nom­men wer­den mussten.

Der zweite Prozesstag — 27.09.2007

Am 27.09.2007 wur­den acht weit­ere Zeu­gen zu diesem Vor­fall befragt. Das zweite Opfer, Xaver N., die Beglei­t­erin der zwei Punks und ein weit­er­er Fre­und schilderten noch ein­mal den Ver­lauf der Tat. Die Aus­sagen der anderen Zeu­gen waren sich ziem­lich ähn­lich. Entwed­er hat­te men­sch nichts gese­hen oder kon­nte sich an nichts mehr erin­nern, da es schon so lange her sei. Zwei Zeu­gen gaben allerd­ings zu, dass sie zu Falschaus­sagen anges­tiftet wur­den. Eine junge, schwan­gere Frau wurde vor der Gerichtsver­hand­lung bedro­ht, dass wenn sie nicht für Robert Geb­hardt aus­sagen würde, man ihr das Baby aus dem Bauch prügeln wird. Trotz­dem pack­te sie aus und erzählte die Wahrheit über Robert Geb­hardts Ver­hal­ten bei dem Über­griff. Daraufhin ges­tand dieser. Auf die Frage der Rich­terin, ob er geste­ht weil seine Dro­hun­gen nicht mehr wirken, antwortete er mit “Ja”.

Nach der Zeu­gen­be­fra­gung fol­gte die Ein­schätzung der Jugendgericht­shil­fe. Bei Hannes Burmeis­ter und Ricar­do Coss­mann wurde eine starke Reifeverzögerung fest­gestellt. Zu Robert Geb­hardt wurde gesagt, dass er bei seinen Großel­tern, mit Tante und Onkel, lebt da seine Eltern geschieden sind und das er momen­tan eine Aus­bil­dung in Schiffmüh­le (BBV) bis vor­raus­sichtlich 2009 absolviert.

Beim Ver­lesen der Vorstrafen­reg­is­ter kon­nten alle drei eine beachtliche Liste vor­weisen. Hannes Burmeis­ter hat drei Vorstrafen aus dem Jahr 2006. Ein­mal wegen Sachbeschädi­gung, Kör­per­ver­let­zung und Wider­stand gegen Vol­lzugs­beamte und zwei weit­ere wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung. Ricar­do Coss­mann hinge­gen hat seit dem Jahr 2002 schon fünf Vorstrafen wegen mehrfachen Dieb­stahls, Ver­wen­dung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen und wegen mehrfach­er gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung gesam­melt. Auch Robert Geb­hardt hat aus den Jahren von 2002 bis 2005 fünf Vorstrafen wegen Dieb­stahl, Sachbeschädi­gung und gefährlich­er Körperverletzung.

Gegen 16.00 Uhr wur­den schließlich die Urteile verkün­det. Hannes Burmeis­ter erhielt eine Frei­heitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monat­en, Ricar­do Coss­mann eine von einem Jahr und acht Monat­en. Diese bei­den kön­nen also gle­ich in der JVA Wriezen bleiben, wo sie derzeit schon wegen anderen Verge­hen ein­sitzen. Robert Geb­hardt erhielt eine Frei­heit­strafe von acht Monat­en. Er hat allerd­ings Beru­fung ein­gelegt. Also ist es möglich, dass er bei “gutem Benehmen” nur eine Bewährungsstrafe bekommt. Ob dies dann eine gerechte Strafe wäre ist, unser­er Mei­n­ung nach, äußerst fraglich!

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