Am 20.09.2007 und dem 27.09.2007 mussten sich die drei Neonazis Hannes Burmeister, Ricardo Cossmann und Robert Gebhardt wegen einem Übergriff auf zwei Punks im Januar diesen Jahres vor dem Amtsgericht Bad Freienwalde verantworten. Es wurde ihnen gemeinschaftliche Misshandlung und schwere Körperverletzung vorgeworfen. In der Nacht vom 26.01.2007 zum 27.01.2007 sollen sie die beiden Opfer, Patrick K. und Xaver N., erst als Zecken beschimpft haben und sie dann zu Boden geworfen und mit Springerstiefeln ins Gesicht, in die Rippen, in den Rücken und auf die Beine getreten haben.
Der erste Prozesstag — 20.09.2007
Am 20.09.2007 fanden sich im Amtsgericht Bad Freienwalde zahlreiche BesucherInnen ein. Unter ihnen auch stadtbekannte Neonazis wie Sebastian Schulz und Martina Schönrock.
Die Verhandlung begann mit der Vernehmung der Angeklagten. Als erster schilderte Hannes Burmeister den Tathergang. Er sagte aus, er hätte aus einem Haus der Wriezener Straße, wo er zu einer Geburtstagsfeier eingeladen war, drei Personen mit Robert Gebhardt gesehen. Was genau zwischen diesen Personen geschah, konnte er allerdings nicht mehr beschreiben. Er gab zu, zwei der Personen als Punks erkannt zu haben, teilte dies Ricardo Cossmann mit und rannte daraufhin aus dem Haus, sprang mit Anlauf gegen Patrick K. und brachte ihn so zu Fall. Er beschimpfte sein Opfer als “Zecke” und trat auf ihn ein. Währenddessen hatte sich auch Ricardo Cossmann in das Geschehen eingemischt und drangsalierte das zweite Opfer, Xaver N., mit Tritten. Was Robert Gebhardt in dieser Zeit tat konnte Hannes Burmeister nicht sagen, was vielleicht auch auf seinen erhöhten Alkoholkonsum zurückzuführen sein könnte. Denn nach seinen eigenen Aussagen war er an diesem Abend ziemlich betrunken. Daher käme auch seine Aggressivität. Auf die Frage des Staatsanwalts, ob er sich entschuldigt hätte, beziehungsweise dies in Erwägung ziehen würde, verneinte Hannes Burmeister. Er sei sich keiner Schuld bewusst und fühle sich im Recht. Daraufhin wurde er von der Anwältin des Nebenklägers, Patrick K., gefragt, warum er der Meinung sei sich im Recht zu befinden und wies ihn dabei auf eine Aussage von ihm hin, die er in einem anderen Verfahren gegen ihn (ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung) getätigt hatte. Nämlich, dass er aus Hass auf die “scheiß Zecken” gehandelt habe und sie fragte, ob dieser Beweggrund auch in diesem Fall zutreffend wäre. Dies bejahte der Angeklagte mit der Begründung, Zecken wären dreckig und würden stinken und er fühle sich im Recht weil die Zecken daraus lernen sollten. Nach einem Hinweis von seinem Rechtsanwalt antwortete er auf die nächste Frage: “Ich sage dazu nichts mehr.”
Anders als Burmeister verhielt sich Ricardo Cossmann. Auch er gab die Tat zu, widersprach sich bei der Schilderung des Handlungsablaufs aber mit der Aussage Burmeisters und mit sich selbst. Des weiteren wies er erhebliche Gedächtnislücken auf, so dass der Tathergang immer noch nicht vollständig rekonstruiert werden konnte. Im Gegensatz zu Hannes Burmeister war er aber so schlau zu behaupten, das ihm die Tat leid täte. Sehr überzeugend wirkte diese Reue dennoch nicht, aufgrund seines dreckigen Grinsens und einem sarkastischen Unterton in seiner Stimme. Robert Gebhardt — er war in Thor-Steinar-Klamotten gekleidet — wollte mit der Tat nichts zu tun gehabt haben. Im Gegenteil — Er spielte sich als Held auf, der versucht habe, den Konflikt zu schlichten. Außerdem behauptete er, seit diesem Vorfall nichts mehr mit der rechtsextremen Szene zu tun zu haben. Doch das Gegenteil konnte bewiesen werden.
Nach der Vernehmung der Angeklagten wurden noch drei weitere Zeugen befragt. Die Fortsetzung der Verhandlung wurde dann aber um eine Woche verschoben, da sich zahlreiche Zeugen entschuldigt hatten aber dringend noch vernommen werden mussten.
Der zweite Prozesstag — 27.09.2007
Am 27.09.2007 wurden acht weitere Zeugen zu diesem Vorfall befragt. Das zweite Opfer, Xaver N., die Begleiterin der zwei Punks und ein weiterer Freund schilderten noch einmal den Verlauf der Tat. Die Aussagen der anderen Zeugen waren sich ziemlich ähnlich. Entweder hatte mensch nichts gesehen oder konnte sich an nichts mehr erinnern, da es schon so lange her sei. Zwei Zeugen gaben allerdings zu, dass sie zu Falschaussagen angestiftet wurden. Eine junge, schwangere Frau wurde vor der Gerichtsverhandlung bedroht, dass wenn sie nicht für Robert Gebhardt aussagen würde, man ihr das Baby aus dem Bauch prügeln wird. Trotzdem packte sie aus und erzählte die Wahrheit über Robert Gebhardts Verhalten bei dem Übergriff. Daraufhin gestand dieser. Auf die Frage der Richterin, ob er gesteht weil seine Drohungen nicht mehr wirken, antwortete er mit “Ja”.
Nach der Zeugenbefragung folgte die Einschätzung der Jugendgerichtshilfe. Bei Hannes Burmeister und Ricardo Cossmann wurde eine starke Reifeverzögerung festgestellt. Zu Robert Gebhardt wurde gesagt, dass er bei seinen Großeltern, mit Tante und Onkel, lebt da seine Eltern geschieden sind und das er momentan eine Ausbildung in Schiffmühle (BBV) bis vorraussichtlich 2009 absolviert.
Beim Verlesen der Vorstrafenregister konnten alle drei eine beachtliche Liste vorweisen. Hannes Burmeister hat drei Vorstrafen aus dem Jahr 2006. Einmal wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte und zwei weitere wegen gefährlicher Körperverletzung. Ricardo Cossmann hingegen hat seit dem Jahr 2002 schon fünf Vorstrafen wegen mehrfachen Diebstahls, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung gesammelt. Auch Robert Gebhardt hat aus den Jahren von 2002 bis 2005 fünf Vorstrafen wegen Diebstahl, Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung.
Gegen 16.00 Uhr wurden schließlich die Urteile verkündet. Hannes Burmeister erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten, Ricardo Cossmann eine von einem Jahr und acht Monaten. Diese beiden können also gleich in der JVA Wriezen bleiben, wo sie derzeit schon wegen anderen Vergehen einsitzen. Robert Gebhardt erhielt eine Freiheitstrafe von acht Monaten. Er hat allerdings Berufung eingelegt. Also ist es möglich, dass er bei “gutem Benehmen” nur eine Bewährungsstrafe bekommt. Ob dies dann eine gerechte Strafe wäre ist, unserer Meinung nach, äußerst fraglich!