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Haftstrafen im Potsdamer Neonazi-Prozeß gefordert

(BM, 15.2.) Pots­dam — Im Pots­damer Neon­azi-Prozeß hat die Gen­er­al­staat­san­waltschaft für
drei der zwölf Angeklagten mehrjährige Haft­strafen gefordert. Der
mut­maßliche Rädels­führer soll viere­in­halb Jahre ins Gefäng­nis. Für die
übri­gen neun Jugendlichen wur­den gestern im Plä­doy­er vor dem
Ober­lan­des­gericht Bewährungsstrafen ver­langt. Laut Anklage grün­de­ten die
Män­ner aus Aus­län­der­haß eine ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung und verübten zehn
Anschläge auf Imbisse und Geschäfte von Aus­län­dern im Havel­land. Der Schaden
betrug über 800 000 Euro. 

In seinem Plä­doy­er sagte Ober­staat­san­walt Eugen Lar­res, die Gruppe wollte
Aus­län­der vertreiben. Dazu sei 2003 die aus­län­der­feindliche Kameradschaft
“Freiko­rps” gegrün­det wor­den. Die Jugendlichen waren zur Tatzeit zwis­chen 14
und 18 Jahre alt und wer­den nach Jugend­strafrecht behandelt. 

Erst­mals klagt Bran­den­burgs Gen­er­al­staat­san­waltschaft eine Gruppe Neonazis
als ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung an. Die Entschei­dung habe auch bundesweite
Bedeu­tung, da es die erste seit der Neu­fas­sung des Para­graphen 129 a)
Strafge­set­zbuch im Dezem­ber 2003 sei, sagte Lar­res in seinem Plädoyer. 

Natür­lich seien die Angeklagten nicht mit inter­na­tionalen Ter­ror­is­ten zu
ver­gle­ichen, räumte Lar­res ein. Den­noch sei die Kam­er­ad­schaft keine Idee,
“die aus dem Suff her­aus” ent­stand. Es seien sog­ar der Anführer, ein
Schrift­führer und ein Kassier­er bes­timmt wor­den. Das Grün­dung­spro­tokoll sei
von elf der Angeklagten mit Ini­tialen unterze­ich­net wor­den. Der Beitrag
betrug monatlich fünf Euro. 

Die Angeklagten, die während der Ver­hand­lung so gar nicht dem Bild
recht­sex­tremer Gewalt­täter entsprachen, hat­ten die Vor­würfe weitgehend
ges­tanden, den Vor­wurf der Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung aber
bestrit­ten. Dies werde er auch in seinem Plä­doy­er am kom­menden Mon­tag tun,
sagte der Vertei­di­ger des Haup­tangeklagten, Michael Tschirschke.

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