Schwedt. Geschenke sind teuer, “gefundene” Geschenke mitunter auch. Diese
Erfahrung musste der ursprünglich aus Kasachstan stammende 40-jährige
Alexander in der Hauptverhandlung vor dem Strafrichter des Schwedter
Amtsgerichtes machen. Sein Vergehen: Er trug am 22. August in Rosow bei der
Einreise nach Deutschland einen silbernen Siegelring an seiner Hand. Die im
Ring eingravierten SS-Runen und Hakenkreuze entgingen dem Beamten des
Bundesgrenzschutzes nicht und brachten den Mann wegen Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf die Anklagebank.
“Ich habe den Ring auf einem Kinderspielplatz in Schwedt gefunden”, gab der
Beschuldigte an. Er wollte ihn nicht wegwerfen, da er gestempelt und aus
Silber war. Ungefähr eine Woche hätte er den Ring am Finger getragen. “Er
sah gut aus”, bestätigte Alexander in der Verhandlung, “und auf die
eingravierten Symbole habe ich nicht weiter geachtet.” Er hätte sich nie mit
solchen Sachen der Geschichte groß beschäftigt.
Das allerdings nahm ihm der Staatsanwalt nicht ab. “Sie leben seit vier
Jahren mit der Familie in Deutschland und müssen wissen, dass solche Symbole
hier verboten sind”, so der Anklagevertreter. Er habe von diesen Kennzeichen
keine Ahnung und sich nichts dabei gedacht, erwiderte Alexander. Noch nie
habe er Kontakt damit gehabt. “Ich sympathisiere nicht mit dem Faschismus
und bin politisch nicht engagiert”, gab der Angeklagte an.
“Das ist schlecht zu glauben”, stellte die Richterin fest. “Haben siedenn
keinen Kontakt zur Außenwelt oder in Kasachstan den Zweiten Weltkrieg nicht
in der Schule behandelt?” Der wollte vom Krieg nur in der Schule gehört
haben. Mit der Einziehung des Ringes sei er einverstanden. “Ich brauche den
nicht”, meinte Alexander einsichtig auf eine entsprechende Anfrage der
Richterin.
Dennoch plädierte der Staatsanwalt wegen öffentlichen Tragen des Ringes auf
eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je zehn Euro. “Wer seit vier Jahren in
Deutschland lebt und schulpflichtige Kinder hat, muss wissen, dass das
Tragen von nationalsozialistischen Symbolen verboten ist”, so der
Anklagevertreter. “Ich bin schuldig”, bestätigte Alexander in seinem
Schlusswort. “Aber es war ungewollt.”
450 Euro Geldstrafe lautete das Urteil. Ob gewollt oder ungewollt getragen
spielt dabei keine Rolle. “Sie haben den Ring genau betrachtet und ja auch
die Silberstempelung erkannt, da können sie die Symbole nicht übersehen
haben”, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte erkannte
das an und verzichtete auf Rechtsmittel.