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Hakenkreuze im Siegelring

Schwedt. Geschenke sind teuer, “gefun­dene” Geschenke mitunter auch. Diese
Erfahrung musste der ursprünglich aus Kasach­stan stam­mende 40-jährige
Alexan­der in der Hauptver­hand­lung vor dem Strafrichter des Schwedter
Amts­gericht­es machen. Sein Verge­hen: Er trug am 22. August in Rosow bei der
Ein­reise nach Deutsch­land einen sil­ber­nen Siegel­ring an sein­er Hand. Die im
Ring ein­gravierten SS-Runen und Hak­enkreuze ent­gin­gen dem Beamten des
Bun­des­gren­zschutzes nicht und bracht­en den Mann wegen Ver­wen­den von
Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen auf die Anklagebank. 

“Ich habe den Ring auf einem Kinder­spielplatz in Schwedt gefun­den”, gab der
Beschuldigte an. Er wollte ihn nicht weg­w­er­fen, da er gestem­pelt und aus
Sil­ber war. Unge­fähr eine Woche hätte er den Ring am Fin­ger getra­gen. “Er
sah gut aus”, bestätigte Alexan­der in der Ver­hand­lung, “und auf die
ein­gravierten Sym­bole habe ich nicht weit­er geachtet.” Er hätte sich nie mit
solchen Sachen der Geschichte groß beschäftigt. 

Das allerd­ings nahm ihm der Staat­san­walt nicht ab. “Sie leben seit vier
Jahren mit der Fam­i­lie in Deutsch­land und müssen wis­sen, dass solche Symbole
hier ver­boten sind”, so der Anklagev­ertreter. Er habe von diesen Kennzeichen
keine Ahnung und sich nichts dabei gedacht, erwiderte Alexan­der. Noch nie
habe er Kon­takt damit gehabt. “Ich sym­pa­thisiere nicht mit dem Faschismus
und bin poli­tisch nicht engagiert”, gab der Angeklagte an. 

“Das ist schlecht zu glauben”, stellte die Rich­terin fest. “Haben siedenn
keinen Kon­takt zur Außen­welt oder in Kasach­stan den Zweit­en Weltkrieg nicht
in der Schule behan­delt?” Der wollte vom Krieg nur in der Schule gehört
haben. Mit der Einziehung des Ringes sei er ein­ver­standen. “Ich brauche den
nicht”, meinte Alexan­der ein­sichtig auf eine entsprechende Anfrage der
Richterin. 

Den­noch plädierte der Staat­san­walt wegen öffentlichen Tra­gen des Ringes auf
eine Geld­strafe von 50 Tagessätzen zu je zehn Euro. “Wer seit vier Jahren in
Deutsch­land lebt und schulpflichtige Kinder hat, muss wis­sen, dass das
Tra­gen von nation­al­sozial­is­tis­chen Sym­bol­en ver­boten ist”, so der
Anklagev­ertreter. “Ich bin schuldig”, bestätigte Alexan­der in seinem
Schluss­wort. “Aber es war ungewollt.” 

450 Euro Geld­strafe lautete das Urteil. Ob gewollt oder unge­wollt getragen
spielt dabei keine Rolle. “Sie haben den Ring genau betra­chtet und ja auch
die Sil­ber­stem­pelung erkan­nt, da kön­nen sie die Sym­bole nicht übersehen
haben”, so die Rich­terin in der Urteils­be­grün­dung. Der Angeklagte erkannte
das an und verzichtete auf Rechtsmittel.

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