Kategorien
Uncategorized

Halbe: Amt und Polizei streiten wegen Neonazi-Marsch

HALBE


Das Polizeiprä­sid­i­um Frank­furt (Oder) will am Fre­itag entschei­den, ob das für den 17. Novem­ber in Halbe (Dahme-Spree­wald) geplante “Heldenge­denken” von mehreren hun­dert Neon­azis genehmigt oder ver­boten wird. Das teilte Polizeis­prech­er Matthias Küh­nel am Mittwoch. Unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en” wollen bis zu 1 000 Recht­sex­trem­is­ten am Volk­strauertag auf dem größten Sol­daten­fried­hof in Deutsch­land auf­marschieren und dabei auch Kränze für die Waf­fen-SS nieder­legen. “Wie wir entschei­den, ist noch nicht klar”, sagte Küh­nel. Aber generell sei das Prä­sid­i­um als Genehmi­gungs­be­hörde für jede öffentliche Ver­samm­lung unter freiem Him­mel zuständig. 

Amt hat Aufzug schon verboten 

Genau dage­gen wehrt sich das Amt Schenken­länd­chen, zu dem auch Halbe gehört. “Wir haben die Kundge­bung direkt auf dem Fried­hof ver­boten”, sagte Bär­bel Stumpf vom Ord­nungsamt. Der Fried­hof falle ein­deutig unter die Zuständigkeit des Amtes. Die Polizei sei nur für dessen Umfeld zuständig. Dabei beruft sich das Amt auf die Fried­hof­s­satzung, nach der Ver­anstal­tun­gen auf dem Fried­hof nur mit ein­er Aus­nah­megenehmi­gung möglich sind. “Wenn die Polizei nun anders entschei­det, set­zt sie sich über unseren Beschluss hin­weg.” Deshalb habe der Amts­di­rek­tor bere­its um Hil­fe beim Innen­min­is­teri­um ersucht. Das Amt wolle den Neon­azis auf keinen Fall eine Genehmi­gung erteilen.
Polizeis­prech­er Küh­nel sagte dazu, er könne zwar nachvol­lziehen, dass das Amt Angst vor ein­er solchen Kundge­bung habe. “Aber bei einem solchen Genehmi­gungsver­fahren geht es nicht nach dem Geschmack, son­dern nach der Recht­slage.” Sollte die Polizei den Auf­marsch genehmi­gen müssen, könne das Amt danach immer noch ein neues Ver­bot verhängen. 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot