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Halbe: Amt und Polizeipräsidium uneins über Zuständigkeit

HALBE


Das Amt Schenken­länd­chen und das Polizeiprä­sid­i­um Frank­furt (Oder) sind uneins darüber, wer über den geplanten Auf­marsch von Neon­azis am Volk­strauertag auf dem Sol­daten­fried­hof zu entschei­den hat.Das Amt sieht die Zuständigkeit bei sich. Es hat einen Antrag des recht­en Ver­anstal­ters, am Volk­strauertag den Sol­daten­fried­hof in Halbe zu betreten, bere­its abgelehnt. Das Amt beruft sich auf die Fried­hof­s­satzung, nach der Ver­anstal­tun­gen nur aus­nahm­sweise genehmigt wer­den. Dage­gen hat­te ein Polizeis­prech­er am Sam­stag in der MAZ durch­blick­en lassen, dass der Auf­marsch mit Aufla­gen voraus­sichtlich doch genehmigt werde. Amts­di­rek­tor Rein­er Onck­en fühlt sich von der Polizei über­gan­gen. “Das Prä­sid­i­um hat auf dem Fried­hof keine Zuständigkeit”, betonte er gestern. Er bekräftigte auch seine Hal­tung, dass es von ihm “auf gar keinen Fall” eine Aus­nah­megenehmi­gung für einen recht­en Auf­marsch auf dem Fried­hof geben werde. “Ich erwarte von der Polizei, dass sie das durch­set­zt”, forderte Onck­en. Die Polizei müsse außer­dem einen Zusam­men­stoß von recht­en und linken Grup­pen in Halbe ver­hin­dern. Der Amts­di­rek­tor zeigte sich verärg­ert über die “schlechte Zusam­me­nar­beit” des Prä­sid­i­ums in Frank­furt mit den örtlichen Behör­den. Er fürchte, dass durch die Strate­gie der Polizei die Stim­mung im recht­en wie im linken Lager aufge­heizt werde. “Das Polizeiprä­sid­i­um tut alles, um bun­desweit neg­a­tive Schlagzeilen für Halbe und die Region zu provozieren”, sagte Onck­en. Er kündigte an, dass er nun im Innen­min­is­teri­um um Unter­stützung für seine Posi­tion bit­ten werde. Außer­dem wollte sich Onck­en in einem Brief an die Polizeipräsi­dentin wenden. 

Der Sprech­er des Prä­sid­i­ums, Matthias Küh­nel, wies die Kri­tik zurück und vertei­digte seine Äußerun­gen. Er beruft sich auf das Ver­samm­lungsrecht, das dem kom­mu­nalen Satzungsrecht über­ge­ord­net sei. “Genehmi­gungs­be­hörde für Ver­anstal­tun­gen unter freiem Him­mel ist das Polizeiprä­sid­i­um”, sagte Küh­nel. Er betonte zugle­ich, dass die “Kom­pe­tenz des Amts­di­rek­tors nicht beschnit­ten” werde. Sollte die rechte Demo auf dem Fried­hof genehmigt wer­den, könne das Amt dage­gen Wider­spruch ein­le­gen. Küh­nel beze­ich­nete die Zusam­me­nar­beit des Prä­sid­i­ums mit den Kom­munen als gut.

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