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Prozess zum Überfall auf Veltener Gymnasium

VELTEN Drei Jugendliche zwis­chen 16 und 17 Jahren sowie ein 19-Jähriger standen gestern in Oranien­burg vor dem Jugen­drichter, angeklagt wegen gemein­schaftlich began­gener schw­er­er Kör­per­ver­let­zung. Dies ges­tanden sie vor Gericht auch ein. Die entsprechen­den Strafen reicht­en von ein­er richter­lichen Ver­war­nung über Jugen­dar­rest bis zu sechs Monat­en Gefäng­nis für den ältesten der Vier­er- Gruppe. 

Die Aus­sagen der bei­den 17-jähri­gen Geschädigten ergaben fol­gen­des Bild: Auf dem Sport­platz des Vel­tener Gym­na­si­ums spiel­ten Hol­ger H. und Bernd F. am 11. März mit Fre­un­den Bas­ket­ball. Plöt­zlich lief eine etwa 20-köp­fige Gruppe schnell auf diese Ball­spiel­er zu. 

Nichts Gutes ahnend und mit dem Warn­ruf “Die Nazis kom­men”, flüchteten die Sportler vor der Über­ma­cht. Hol­ger H. kon­nte nicht mehr entkom­men und wurde von dem damals 18-jähri­gen Chris­t­ian L. fest­ge­hal­ten und ohne ersichtlichen Grund mit der Faust ins Gesicht geschla­gen. Sieg­mar A. kam hinzu und trat den inzwis­chen am Boden Liegen­den. Auch Ralf L. und Olaf S. beteiligten sich mit Schlä­gen. Eben­falls erwis­cht wurde Bernd F., der Schläge und Tritte über sich erge­hen lassen musste. Bei­de Opfer erlit­ten erhe­bliche Blessuren. Sie kan­nten die Angreifer nicht. 

Auf die Frage des Richters an die Angeklagten, weshalb sie die Gym­nasi­as­ten über­fall­en hät­ten, kam die übere­in­stim­mende Antwort, sie wären der Mei­n­ung gewe­sen, dass es ” Kif­fer” seien und gegen solche hät­ten sie was. Ob es sich hier­bei vielle­icht um eine Auseinan­der­set­zung zwis­chen “Recht­en” und “Linken” han­delte, wollte der Vor­sitzende weit­er wis­sen und ob sie poli­tisch “rechts” stün­den? Darauf antwortete nur Sieg­mar A. klar mit ja. Er hätte auch etwas gegen Aus­län­der. Die anderen drei beton­ten dage­gen, dass sie nur gegen Dro­gen wären. Was sie aber nicht abhält, selb­st reich­lich Alko­hol und Nikotin zu sich zu nehmen, warf der Jugen­drichter iro­nisch ein. 

Lange Gesichter gab es bei den vier Vel­tenern erst, als sie das Urteil hörten. Der schon vorbe­strafte Chris­t­ian L. müsste für anderthalb Jahre in den Knast, wenn er sich in den näch­sten zwei Jahren wieder mit dem Gesetz in Kon­flikt kommt. Außer­dem hat er 300 Euro von seinem Lehrlings­geld an ein Asyl­be­wer­ber­heim zu zahlen. 

Eine Woche Jugen­dar­rest bekommt der Schüler Sieg­mar A., Ralf L. eine Ver­war­nung und 200 Euro Geld­strafe sowie eben­falls eine richter­liche Ver­war­nung und 60 zu leis­tende gemein­nützige Arbeitsstun­den für den Gesamtschüler Olaf S. 

Es gelte ein Zeichen zu set­zen, dass nie­mand in dieser Gesellschaft das Recht hat, Ander­s­denk­ende und ‑lebende in ein­er Art Selb­stjus­tiz zur ver­meintlichen Ord­nung zu rufen, begrün­dete der Richter den Urteilsspruch. 

(Die Namen der Jugendlichen wur­den geändert.)

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