VELTEN Drei Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren sowie ein 19-Jähriger standen gestern in Oranienburg vor dem Jugendrichter, angeklagt wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung. Dies gestanden sie vor Gericht auch ein. Die entsprechenden Strafen reichten von einer richterlichen Verwarnung über Jugendarrest bis zu sechs Monaten Gefängnis für den ältesten der Vierer- Gruppe.
Die Aussagen der beiden 17-jährigen Geschädigten ergaben folgendes Bild: Auf dem Sportplatz des Veltener Gymnasiums spielten Holger H. und Bernd F. am 11. März mit Freunden Basketball. Plötzlich lief eine etwa 20-köpfige Gruppe schnell auf diese Ballspieler zu.
Nichts Gutes ahnend und mit dem Warnruf “Die Nazis kommen”, flüchteten die Sportler vor der Übermacht. Holger H. konnte nicht mehr entkommen und wurde von dem damals 18-jährigen Christian L. festgehalten und ohne ersichtlichen Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Siegmar A. kam hinzu und trat den inzwischen am Boden Liegenden. Auch Ralf L. und Olaf S. beteiligten sich mit Schlägen. Ebenfalls erwischt wurde Bernd F., der Schläge und Tritte über sich ergehen lassen musste. Beide Opfer erlitten erhebliche Blessuren. Sie kannten die Angreifer nicht.
Auf die Frage des Richters an die Angeklagten, weshalb sie die Gymnasiasten überfallen hätten, kam die übereinstimmende Antwort, sie wären der Meinung gewesen, dass es ” Kiffer” seien und gegen solche hätten sie was. Ob es sich hierbei vielleicht um eine Auseinandersetzung zwischen “Rechten” und “Linken” handelte, wollte der Vorsitzende weiter wissen und ob sie politisch “rechts” stünden? Darauf antwortete nur Siegmar A. klar mit ja. Er hätte auch etwas gegen Ausländer. Die anderen drei betonten dagegen, dass sie nur gegen Drogen wären. Was sie aber nicht abhält, selbst reichlich Alkohol und Nikotin zu sich zu nehmen, warf der Jugendrichter ironisch ein.
Lange Gesichter gab es bei den vier Veltenern erst, als sie das Urteil hörten. Der schon vorbestrafte Christian L. müsste für anderthalb Jahre in den Knast, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren wieder mit dem Gesetz in Konflikt kommt. Außerdem hat er 300 Euro von seinem Lehrlingsgeld an ein Asylbewerberheim zu zahlen.
Eine Woche Jugendarrest bekommt der Schüler Siegmar A., Ralf L. eine Verwarnung und 200 Euro Geldstrafe sowie ebenfalls eine richterliche Verwarnung und 60 zu leistende gemeinnützige Arbeitsstunden für den Gesamtschüler Olaf S.
Es gelte ein Zeichen zu setzen, dass niemand in dieser Gesellschaft das Recht hat, Andersdenkende und ‑lebende in einer Art Selbstjustiz zur vermeintlichen Ordnung zu rufen, begründete der Richter den Urteilsspruch.
(Die Namen der Jugendlichen wurden geändert.)